Buchführung, Lohnabrechnung, Finanzverwaltung – alles Programme bei denen man sich wünscht, dass sie aktuell sind und auch bleiben. Zumindest sollte man diesen Anspruch haben, denn es geht ja immerhin um wichtige und sensible Daten und teilweise sogar gesetzliche Anforderungen.
Lexware bietet bei den direkt gekauften Produkten eine Aktualitätsgarantie. Diese besagt, dass Kund:innen immer die jeweils neuste Version zugesandt bekommt, sobald sie verfügbar ist. Bei dieser Zusendung handelt es sich um einen kostenpflichtigen Service. Das Update wird zum Updatepreis bereitgestellt. Somit verfügen Kund:innen immer über die aktuelle Version und ist technisch wie auch gesetzlich (sofern erforderlich) auf dem neusten Stand.
Aktualitätsgarantie – nicht jedermanns Sache
Was für die einen Nutzer:innen praktisch und bequem ist, finden andere gar nicht so toll. Immer wieder ist in Foren zu diesem Thema zu lesen und auch tauchte es hier und da in Blogs auf. Nicht selten waren die Meinungen dazu mit weniger netten Worten verbunden. „Abzocke“ und „Betrug“ war zu lesen, Nutzer:innen fühlten und fühlen sich hinters Licht geführt.
„Das habe ich nie bestellt.“ oder „Unverlangt einfach zugeschickt und nun soll ich dafür zahlen!“ – diese und andere Aussagen gaben hier und da die Stimmung von Kund:innen wieder.
Abzocke und Betrug?
Ich war oft zwiegespalten, wenn ich derartige Dinge gelesen habe. Einerseits ist dies natürlich nicht schön, wenn Kund:innen einen solchen Eindruck gewinnen. Hier sollte man als Unternehmen schauen, woran dies liegt und woher der Eindruck kommt und als Ergebnis entsprechende Ursachen verbessern bzw. abstellen. Auf der anderen Seite ist das Thema Aktualitätsgarantie klar kommuniziert, es ist Vertragsbestandteil bei der Bestellung und vor allem: es ist relativ simpel wieder aufzuheben und etwaig zugesandte Produkte lassen sich recht einfach wieder zurücksenden – versandkostenfrei!
Betrachtet man das Ganze einmal mit etwas Distanz, so sind Aussagen wie „Betrug“ oder „Abzocke“ in keiner Weise gerechtfertigt. Mit diesem Artikel möchte ich etwas zur Aufklärung beitragen und die Dinge versuchen verständlicher zu machen.
Was bedeutet Aktualitätsgarantie?
Wie oben schon erwähnt, so besagt die Aktualitätsgarantie von Lexware, dass Kund:innen neue Updates bei Verfügbarkeit automatisch zugesandt bekommen. Man braucht sich um nichts weiter kümmern. Im Wortlaut heisst dies konkret:
Mit dem Kauf einer Lexware Software entscheiden Sie sich automatisch für die Lexware Aktualitätsgarantie. Diese beginnt nach der 4-wöchigen Testphase. Damit profitieren Sie von folgenden Leistungen:
- Automatische Lieferung: Sobald sich wichtige gesetzliche, technische oder inhaltliche Änderungen ergeben, aktualisieren wir Ihre Software und senden Ihnen die neue Programm-Version automatisch per Post – zum günstigen Update-Preis. Kleine Aktualisierungen stellen wir Ihnen kostenlos im Programm zur Verfügung
- Ihr Gewinn: Wir sorgen dafür, dass Ihre Software immer auf dem neuesten Stand ist. So erzielen Sie garantiert korrekte Ergebnisse. Gerade bei kaufmännischer Software ein Muss. Und das Beste: Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern!
- Diesen Service können Sie jederzeit kündigen: unter www.lexware.de/meinkonto oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 5398011.
(Stand 18.04.2014, für Produkte nach dem „alten“ Modell)
Es ist alles klar kommuniziert und es kann jederzeit und selbständig gekündigt werden. Also die ganze Aufregung unbegründet?
Wo steht das mit der Aktualitätsgarantie?
Wenn diese Info so klar und eindeutig formuliert ist, aber sich dennoch Kund:innen beschweren, sie hätten dies nicht gewusst, ist die Info dazu dann evtl. gut versteckt und für die Kund:innen bzw. Besteller:innen nicht sichtbar?
Gehen wir dazu Stück für Stück den Bestellvorgang durch. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt bezieht sich auf Produkte, welche noch nach dem alten Modell angeboten werden. Dazu aber ein paar Absätze weiter unten mehr.
Schritt 1 – Produktseite / Suche im Shop
Wenn (potentielle) Kund:innen auf der Suche nach einer Software ist, landet er auf der Produktseite im Onlineshop, welche sich z.B. wie folgt darstellt:
Neben dem Produkt, dem Preis und der „4 Wochen Test“ Info, ist dort auch die Lexware Aktualitätsgarantie vermerkt. Klickt man auf die Verlinkung öffnet sich ein Infofenster mit dem bereits oben zitierten Text:
Schritt 2 – im Warenkorb
Sagt einem das Produkt zu, so legt man es in den Warenkorb. Ruft man nun den Warenkorb auf, bekommt man folgende Ansicht:
Auch hier ist die Aktualitätsgarantie vermerkt und verlinkt und man erhält bei Klick auf den Link obige Info angezeigt.
Schritt 3 – vor dem Kaufabschluss
Klickt man sich nun weiter durch den Warenkorb, gibt seine Daten für die Bestellung sowie die Zahlungsart an, wird vor dem eigentlichen Kaufabschluss nochmals eine Zusammenfassung der Bestellung angezeigt, welche sich wie folgt darstellt:
Und auch hier ist nochmals die Aktualitätsgarantie vermerkt, verlinkt und führt ebenfalls zu oben aufgeführter Info.
Was kann Lexware besser machen?
In der Einleitung zu dem Absatz direkt über diesem hier hatte ich geschrieben, dass ich es natürlich nicht gut finde, wenn Kund:innen den Eindruck haben, „abgezogen“ zu werden. Wie ich oben dargestellt habe, so ist die Aktualitätsgarantie mehrfach aufgeführt und hinter dem Link ist alles klar und verständlich erläutert. Gibt es dennoch etwas, was seitens Lexware verbessert werden kann?
Es gibt zwei Dinge, die meiner Meinung nach verändert werden könnten. Zum Einen könnte man die Aktualitätsgarantie lediglich als Option anbieten. Dazu schreibe ich weiter unten noch einen separaten Absatz. Auch könnte man den Punkt Aktualitätsgarantie noch etwas stärker hervorheben. Ich persönlich finde es zwar ersichtlich genug, andere Anwend:inner scheinen dies offenbar anders zu sehen. Um einen falschen Eindruck bei Kund:innen zu vermeiden, wäre eine stärkere Hervorhebung vielleicht ein richtiger Weg.
Änderungen ab 2014
Zwar nicht direkt auf die Aktualitätsgarantie bezogen gab es für den Jahreswechsel 2013/2014 eine Änderung hinsichtlich des Angebotsmodells. Für viele Produkte aus dem Lexware Angebotsspektrum wurde ein neues Angebotsmodell eingeführt. Was genau das ist habe ich in meinem Artikel hierzu bereits ausführlich erläutert.
Mit dem neuen Angebotsmodell gibt es auch weiterhin eine Aktualitätsgarantie, jedoch stellt sich diese bereits von Anfang an etwas klarer dar.
Schritt 1 – Produktseite / Suche im Shop
Auch hier beginne ich wieder bei der Suche im Shop nach einem passenden Produkt. Auf der Produktseite wird im neuen Modell nach Abo und nach Einmalkauf unterschieden.
In beiden Fällen gibt es eine Aktualitätsgarantie. Bei der Abo Version ergibt sich diese aus der Bezeichnung und dem Vertrag. Da es beim Einmalkauf keine vertragliche Bindung gibt (was auch direkt ersichtlich ist, siehe Markierung), beschränkt sich die Aktualitätsgarantie auf die 365tägige Updatebelieferung, welche im Übrigen ohne zusätzliche Kosten erfolgt. Durch Klick auf „mehr Information“, bekommt man folgende Details angezeigt:
Schritt 2 – im Warenkorb
Auch wenn man sich dann im Warenkorb befindet, wird auf die Aktualitätsgarantie verwiesen und selbiger Hinweis ist ebenfalls wieder verlinkt.
Schritt 3 – vor dem Kaufabschluss
Und auch direkt vor dem Kaufabschluss erfolgt ein nochmaliger Hinweis auf diese Tatsache.
Über einen Mangel an Hinweisen kann man also überhaupt nicht klagen, sowohl für das neue wie auch das alte Angebotsmodell.
Produktregistrierung
Eine weitere Möglichkeit, die Aktualitätsgarantie zu aktivieren, ist die Produktregistrierung. Dies ist gedacht für Produkte, welche nicht direkt bei Lexware gekauft wurden. Über die Registrierung erhalten Kund:innen somit auch die automatische Produktaktualisierung. Bei den Produkten, welche bereits nach dem neuen Modell angeboten werden, ist keine Produktregistrierung mehr enthalten. Bei Produkten, welche noch nach dem bisherigen Modell angeboten werden (z.B. Quicken), gibt es diese Möglichkeit noch.
Aber auch hier wird auf die Tatsache der automatischen Belieferung hingewiesen und auch hier gibt es eine entsprechende Möglichkeit, das Ganze zu kündigen. Mehr zum Thema findet Ihr im Artikel zur Produktregistrierung und Zwangsupdate, zu welchem ich auch ein Video über diesen Sachverhalt erstellt habe.
Wie kann man die Aktualitätsgarantie kündigen?
Wer ein Produkt bestellt hat und die entsprechenden Hinweise übersehen oder schlicht nicht beachtet hat, ist dennoch nicht „gefangen“, wie so mancher gern behauptet bzw. annimmt. Zunächst kann jede Lieferung von Produkten im alten Modell oder bei einem Neukauf (neues wie altes Modell) 4 Wochen getestet und bei Nichtgefallen unproblematisch und kostenfrei zurückgeschickt werden. Ein entsprechender Retourenschein lässt sich im Kund:innenkonto online erstellen und ausdrucken.
Hat sich der Produktbedarf geändert oder man wünscht die Aktualitätsgarantie – aus was für Gründen auch immer – nicht weiter, lässt sich diese absolut problemlos entweder über das Online-Kundenkonto oder telefonisch kündigen. Hier logt man sich im eigenen Lexware Kund:innenkonto unter www.lexware.de/meinkonto mit seinem Benutzer:innennamen und Passwort ein und findet dann in der seitlichen Menüleiste den Punkt „abbestellen oder zurücksenden„.
Klickt man darauf erhält man eine Übersicht seiner aktiven Lexware Produkte und ob für das jeweilige Produkt in Kürze eine Aktualisierung ansteht. Für jedes einzelne Produkt lässt sich der Aktualisierungsservice nun auch abbestellen.
Dies ist sowohl bei Produkten nach dem alten Modell
wie auch bei Produkten nach dem neuen Modell möglich.
Aktualitätsgarantie nur optional auf Wunsch anbieten?
Weiter oben hatte ich es bereits angesprochen. Eine weitere Möglichkeit, seitens Lexware etwas zu ändern, wäre, die Aktualitätsgarantie nicht automatisch anzubieten, sondern lediglich optional auf Wunsch. Für die Produkte nach dem neuen Modell besteht die „Problematik“ ja nun eh nicht mehr. Für die verbleibenden Produkte hätte dies nun sicherlich den Vorteil, dass weniger Anwender:innen, welche die entsprechenden Hinweise bei Bestellung übersehen haben, bei der Updatelieferung verdutzt und verärgert sind.
Auf der anderen Seite bin ich mir recht sicher, dann gäbe es etliche „böse“ Stimmen, warum denn Lexware nicht darauf hinweise, dass es ein neues Update gäbe und man könne dies ja schliesslich auch zusenden. Schliesslich will man sein Produkt ja auch technisch und gesetzlich auf dem Laufenden halten.
Fazit
Wie überall zeigt sich auch hier, dass man es nicht jedem Recht machen kann. Der eine findet den Aktualisierungsservice praktisch, der andere nicht. Ich persönlich finde, dass ausreichend auf diesen Sachverhalt hingewiesen wird, wenngleich man den Hinweis evtl. noch einen Tick prominenter machen könnte. Versteckt oder schwer erreichbar ist diese Info auf jeden Fall nicht.
Mit dem neuen Angebotsmodell ist der Aspekt sowieso für viele der Produkte bereits vom Tisch und diese Thematik mit den Produktupdates ist nun noch klarer und einfacher gehalten. Bezeichnungen wie Abzocke und Betrug halte ich in diesem Zusammenhang für nicht gerechtfertigt. Auch wenn nun evtl. jemand anführt, diese Info sei „im Kleingedruckten“ gut versteckt, muss ich hier klar widersprechen. Ich denke, mit obigen Infos habe ich aufzeigt, dass diese Informationen mehrfach ersichtlich oder für jeden leicht erreichbar sind. Und selbst wenn man dies übersehen haben sollte, bietet Lexware die Möglichkeit des kostenfreien Rückversandes binnen 4 Wochen nach Lieferung sowie die bequeme Löschung der Aktualitätsgarantie.
Ich hoffe, den Sachverhalt durch diesen Beitrag verständlich(er) dargestellt zu haben.
Danke an dieser Stelle auch an Stefan und Heinz für die Bereitstellung der Kundenkonto Screenshots
Ich persönlich bin massiv enttäuscht vom Lexware Service „Aktualitätsgarantie“!
Kürzlich hatte ich im Lohn&Gehalt den Hinweis, dass eine Aktualisierung nötig sei und dass ich diese gleich bestellen könnte.
Naja – was muss, dass muss – dachte ich.
Also bestellt und prompt geliefert.
Weder beim Bestellungvorgang noch bei der Lieferung war irgendein Hinweis auf Kosten!
Eine Mail an Lexware am 21.11.2014 mit der Anfrage über die Höhe der Kosten wurde bis heute nicht beantwortet. Wartezeit an der Hotlinenummer regelmäßig mit 10Min angekündigt – also auch keine Lösung.
Ich habe dann die Software vorsorglich zurückgeschickt.
Die Aktualisierung kann ich in diversen Internetshops übrigens billiger kriegen als bei Lexware direkt – auch seltsam – aber naja.
Wie gesagt – enttäuschend
Hallo Hartmut,
ich bedauere, dass Du enttäuscht bist.
So recht verstehe ich diese Enttäuschung aber noch nicht ganz. Wenn man etwas bestellt, geht man doch davon aus, dass das Produkt etwas kostet, oder? Oder meinst Du die Aktualisierung innerhalb der 365-Tage Aktualitätsgarantie? Diese Aktualisierung kostet doch nichts extra. Vielleicht verstehe ich Dich auch nur falsch!?
Und was die Preisdifferenzen betrifft: ja, es gibt Quellen bei denen Produkte günstiger beziehbar sind. Das ist fast überall so. Niemand zwingt Dich, bei Lexware zu kaufen. Bei Lexware bekommst Du zu den Produkten aber teilweise Leistungen, die es anderswo eben nicht gibt. Und auch sonst: es ist eine Marktwirtschaft. Manche Händler verkaufen eben immer billiger als andere. Das kann man gut finden oder nicht. Ich persönlich finde es zumindest überdenkenswert, ob immer alles billiger sein muss.
Habe nicht alles zum Thema gelesen… Nichtsdestotrotz:
Auf jeden Fall habe ich hier ein weiteres Produkt, das bei mir über kurz oder lang auslaufen wird. Wie schon andere Produkte auch.
Goodbye Quicken…. 😉
Aber mitreden wollen… 🙂
Etwas schmunzeln muss ich ja schon: denn beim FinanzManager gibt es das Thema bisher gar nicht. 😀 Aber wenn Du noch immer „Quicken“ nutzt hast Du es mit Aktualisierungen ja eh nicht so, oder? 😉 Das bedeutet nämlich, dass Du seit mind. 3 Jahren kein Update mehr gemacht hast.
Uns geht es doch nicht um ein Update .
Es ist unseriös Teile eines gekauften Programms nachträglich zeitlich zu limitieren.
Wir arbeiten in unserer Firma mit XP, unsere Kunden arbeiten mit XP, unser XP ist sicher, stabil einfach zu bedienen
Wir haben Software, die nicht unter W10 läuft, alle Mitarbeiter sind eingearbeitet
Lexware versucht um 30 euro im Jahr zu kassieren, uns zum Umstieg durch das Abschalten von Einzelfunktionen wie den Datevexport auf W10 zu zwingen.
Die Updates laufen nur unter W10 d.h. wir müssten nur für die Warenwirtschaft alle unserer Rechner und unsere Spezialsoftware verschrotten, alle Mitarbeiter umschulen, daher kommt ein Umstieg nicht in Frage.
Um 30 Euro geht es bei Lexware im Jahr um 300 000.- bei uns.
Hallo Manfred,
es ist etwas mühsam das hier detailliert zu besprechen. Ich habe die Regeln nicht gemacht.
Aber wo wird dann „nachträglich“ etwas zeitlich limitiert? Die Einschränkungen sind bekannt, also vorab.
Wenn Ihr noch mit XP arbeitet ist das schön für Euch, ich verstehe auch, dass es nicht einfach ist, bestimmte System umzustellen. Jedoch ist XP alles, aber bestimmt nicht sicher. Hier gibt es keine Sicherheitsupdates etc. seitens Microsoft mehr (ausser Du zahlst ordentlich dafür an MS) und viele aktuelle Anwendungen (Druckertreiber etc.) laufen nicht mehr mit XP. Das ist also nix, was Lexware bestimmt. Ein OS was nicht mehr vom Hersteller unterstützt wird (also MS in dem Falle), wird auch von Entwicklern in der Regel nicht mehr unterstützt.
Und was Deine Aussage betrifft, Updates würden nur unter Win10 laufen, ist absoluter Quatsch. Win7 und Win 8.1 werden ebenso unterstützt. Wobei hier zu beachten ist, dass 2020 auch hier der Support seitens Microsoft ausläuft.
Und niemand sagt, dass Ihr alles verschrotten müsst. Packt doch z.B. auf Eurer XP eine virtuelle Maschine mit einem kompatiblen OS oder integriert einen virtuellen Server und packt das Lexware dort einfach drauf? Es finden sich verschiedene Möglichkeiten, soetwas zu realisieren.
Hallo Steve,
danke für die schnelle Reaktion!
Wo nun der Unterschied zwischen der kostenlosen „365 Tage Aktualitätsgarantie“ und dem kostenpflichtigen Abo „Lexware Aktualitätsgarantie“ liegt, kann ich leider nicht auf Anhieb erkennen. Noch dazu beschäftige ich mich nur einmal im Jahr mit dem Thema Gehaltssoftware
Es wäre auch nicht das erste Jahr, in dem ich zum 1.7. nochmal ein kostenpflichtiges Update kaufen muss!
Wie auch immer – ich konnte weder bei der Bestellung noch beim Erhalt der Ware einen Hinweis auf den Preis der Software finden. Geschweige denn einen Hinweis das überhaupt Kosten entstehen! Hinweise auf die kostenlosen „365 Tage Aktualitätsgarantie“ schon – dass kann man ja dann schnell mal verwechseln – oder?
Bis heute habe ich keine Info von Lexware bekommen, wie hoch der „günstige Updatepreis“ (wie auch bei Ihnen oben erwähnt) ist.
Jetzt mal Butter bei die Fische:
Lexware bietet im Shop Lohn + Gehalt Basic für 249,90€ an – kann so jeder bestellen – ob bisher Kunde oder nicht!
Was kostet mich als langjährigen Kunden den nun das „günstige Update“ auf die Version 2015? (Ich krieg ja leider keine Auskunft von Lexware!)
Im Internet findet man über Vergleichsportale die selbe Software für 198,90€ + Versand
Kann es sein, dass ich als langjähriger Kunde von Lexware ein „günstiges Update“ von irgendeinem Internet Zwischenhändler um 20% günstiger bekomme als vom Hersteller?
Nicht falsch verstehen – mir geht’s nicht drum, ein billiges Nachmachprodukt mit schlechten Leistungen und keinen Entwicklungskosten (da abgekupfert) irgendwo zu Dumpingpreisen zu kriegen.
Das Thema Kommunikation mit Kunden haben Sie leider gar nicht aufgegriffen. Emails in 6 Wochen nicht beantworten können – und trotz Nachfrage einfach gar nicht reagieren – naja….
Wäre jetzt mal wirklich interessant, was ich nun für Lexware Lohn+Gehalt 2015 Basic zahlen soll!!
Vielleicht können Sie mir helfen?
mfg
Hartmut Escherich
Im Grunde ist es das gleiche. Es gibt sie jedoch als „unbegrenzte“ und „begrenzte“. Habe ich im obigen Artikel ja ausführlich beschrieben. Die begrenzte gibt es bei der Einmalkauf/365-Tage Version.
Das Thema ist mit dem neuen Angebotsmodell ja vom Tisch.
Ok, also hattest Du offenbar eine Einmalkauf/365-Tage Version. Bedingt durch die Aktualitätsgarantie innerhalb der 365-Tage bekommst Du alle neuen Versionen in diesem Zeitraum bzw. kannst, sollte es sich um eine Jahresversion handeln, selbigen kostenfrei anfordern. Das Thema hatte ich in meiner ersten Antwort oben auch verlinkt.
Das obige im Artikel enthaltene Zitat ist nicht mehr aktuell, da es sich auf das alte Angebotsmodell bezieht. im neuen Angebotsmodell gibt es Updates so gesehen nicht mehr. Jedes Produkt wird nur noch in Abo- und Einmalkauf/365-Tage-Versions-Preis unterschieden.
Ja, das kann sein. Das ist in einer Marktwirtschaft nicht ungewöhnlich. Ich persönlich finde das auch nicht in jedem Fall sinnvoll oder toll. Aber es ist der Markt und niemand kann andere davon abhalten, den Preis zu unterbieten. Der Hersteller gibt einen Preis vor, den er als sinnvoll/wirtschaftlich findet und verkauft natürlich auch zu diesem Preis. Was dann Händler machen, haben Hersteller leider oft nicht in der Hand.
Hm, MUSS ich denn alles irgendwie aufgreifen? Vielleicht ist es Dir nicht bewusst, aber ich bin NICHT Lexware und ich spreche auch nicht für das Unternehmen und lex-blog.de ist auch KEIN Projekt von Lexware. Ich kann dazu nur soviel sagen: ein offizieller E-Mail Support wird seitens Lexware aktuell nicht angeboten, ausser innerhalb der Supportpakete.
Die Preise für die Versionen 2015 findest Du unter https://lex-blog.de/2014/09/30/preise-lexware-v2015/
Hallo Herr Rückwardt,
wir nutzen für unsere Firma die Software Financial Office Pro und haben sie jetzt zwei Mal im Einzelkauf von Privat erworben. Beim ersten Mal erschien im Programm ein Link zur Anforderung des Updates im Rahmen der Aktualitätsgarantie von 2014 auf 2015, dieses Mal nicht, obwohl das erworbene Produkt natürlich mit Lizenznummer hinterlegt wurde und vom Programm die Aktualitätsgarantie bis zum 01.03.2016 bestätigt wird. Eine Registrierung des Kaufs war leider nicht möglich, da Haufe-Lexware dieses nur für Versionen bis 2013 anbietet. Bei telefonischer Nachfrage teilte man uns mit, dass die Rechnung per Email an [email protected] zur Registrierung und Erhalt des Updates eingereicht werden sollte. Wir sandten daraufhin alle Kaufunterlagen (Anzeige Ebay Kleinanzeigen, Quittung des Barkaufs, Kopie der Originallizenz, Ausdrucke aus dem Infobereich des Programms) am 14.01.2016 per Email.. und es tat sich NICHTS! Erst nach zweimaligem Telefonieren kam am 19.01.2016 eine Email mit der Bestätigung, dass die unsrige eingegangen sei und bearbeitet werde. Trotz mehrfachen weiteren Telefonaten sind die Meldetermine im Januar verstrichen, ohne dass die „Aktualitätsgarantie“, die auf dem Programmkarton noch großartig beworben wird, uns das nötige Update beschert hätte. Heute, am 26.01.2016, hat uns der nette Mitarbeiter, den wir schon beim Telefonat am 21.01.2016 am Apparat hatten, zugesichert, er hätte das Update am gleichen Abend zum Versand freigegeben – eingetroffen ist es bisher nicht. Soviel zur „Garantie“! Da wir die erforderlichen Meldungen mangels Aktualisierung nicht fristgerecht absetzen konnten, schmückt sich Lexware da mit falschen Federn. Das, was wir uns bei den Telefonaten gesagt bekamen, lässt nur den Schluss zu, dass der Einkauf der Produkte aus anderen Quellen massiv boykottiert werden soll. Auf den Hinweis, dass wir das Programm durch den Privateinkauf um 300,00 Euro!!! günstiger erwerben konnten – was für eine kleine Firma ein stolzer Betrag ist – reagiert man mit dem Vorschlag, wir könnten ja auch das monatliche Abo abschließen… Im Gegenzug haben wir vorgeschlagen, dass die Laufzeit der Aktualitätsgarantie ja auch direkt aus dem Programm an Lexware weitergegeben werden könnte – schließlich ist dort sowieso alles gespeichert und es werden sowieso ständig Daten ausgetauscht. Aber das ist ja gar nicht das Ziel – oder…? Kundenservice war schon früher ein Stiefkind bei Lexware, auf Schreiben mit Fehlerhinweisen oder Verbesserungsvorschlägen wurde nie geantwortet.
Danke jedenfalls für die Arbeit, die Sie hier leisten!
Mit freundlichem Gruß
Hallo Monika,
es tut mir leid, dass Du hier keine positive Erfahrung hast machen müssen.
Wenn Du nachweislich noch Aktualitätsgarantie hast und diese im Programm auch entsprechend angezeigt wird, dann solltest Du natürlich auch die kostenfreie Programmversion zum Jahreswechsel erhalten. Ich glaube nicht, dass dies hier böser Wille ist und gar eine Art „Taktik“ wie Du vermutest.
Auch die Tatsache, dass Kauf aus anderen Quellen boykottiert werde, kann ich so nicht bestätigen. Die 365er Version, also die, welches es im externen Handel gibt, hat ebenso die 365 Tage wie die Version, welche Lexware direkt anbietet. Wenn Du direkt kaufst, besteht der Vorteil, dass Lexware bereits Deine Kundendaten hat und die neue Version direkt zusenden kann, ohne dass Du etwas machen musst. Kaufst Du extern kennt Lexware Dich natürlich nicht.
Hast Du die Version zwischenzeitlich erhalten? Wenn nicht, dann gern Deine Unterlagen und Daten mal an info(at)lex-blog(punkt)de senden und ich schaue, was ich für Dich tun kann.
Ich kann das von Frau Nolte beschriebene Gebaren leider nur voll bestätigen:
Ich habe heute die Nachricht vom Kundenservice erhalten, dass die Aktualitätsgarantie nur gilt, wenn die Software über Haufe-Lexware oder einen autorisierten Händler erworben wird. Das stand aber nirgends ! Diese nachträglich Einschränkung der Aktualitätsgarantie ist m.E. rechtlich nicht zulässig.
Scheinbar soll man auch noch mundtot gemacht werden, auf meinen eigenen Thread unter https://support.lexware.de/kundenbereich/foren/97/907887554/737605774 kann ich jedenfalls nicht mehr antworten. Bin mal gespannt, wann der ganz verschwindet.
Hallo Rainer,
diese Aussage ist nicht korrekt. Kannst Du mir diese Nachricht bitte an info(at)lex-blog(punkt)de senden? Danke.
Bist Du denn eingeloggt? Habe eben mal geschaut, ich könnte normal antworten oder zitieren. Und warum sollte der Beitrag verschwinden? Solang nicht gegen die Netiquette verstossen wird, sehe ich keine Grund, Beiträge zu löschen und Lexware tut dies in der Regel auch nicht.
Hallo
Das Problemi ist nicht die Aktualisierungsgarantie an sich. Man kann sie problemlos abbestellen. Das Problem besteht darin, dass man spätestens nach einem oder zwei Monaten nicht mehr mit dem Programm weiterarbeiten kann. Und einen solchen Hinweis habe ich nirgends gefunden. Also ist man doch gezwungen das Zwischen update zu kaufen, damit man weiterarbeiten kann.
Die Abzocke besteht darin, dass man eine Jahressiftware kauft … 2015 …2016 ..usw… Und meint damit ein Jahr lang arbeiten zu können. Aber man kann eben nur ein halbes Jahr damit arbeiten. Also sollten die ehrlicher sein und gleich den richtigen Preis verlangen , damit man wenigstens ein ganzes Jahr damit arbeiten kann. Ich kann es mir nicht leisten in der Mitte des Jahres die Software zu wechseln.
Moin David,
danke für den Kommentar. Das „Problem“ wurde ja schon vor einigen Jahren angegangen und das neue Angebotsmodell eingeführt, welches genau das, was Du Dir wünschst, umgesetzt wurde.
Die von mir und vielen anderen Kunden empfundene Abzocke besteht darin, dass das Produkt nach Ablauf der Aktualitätsgarantie eben NICHT mehr wirklich benutzt werden kann – zumindest nicht professionell. Insofern ist die Aussage von Lexware zur weiteren Nutzbarket schlicht unwahr bzw. sehr unvollständig!
Die Umsatzsteuervoranmeldung zum Beispiel ist sofort deaktiviert. Ich kann somit nicht mehr weiterarbeiten und bin spätestens bei der nächsten notwendigen Voranmeldung gezwungen, ein Update zu kaufen. Ich ärgere mich seit Jahren, dass ich immer wieder 200,- Euro + X bezahlen muss (Preis jährlich akut steigend), um mit einer Software zu arbeiten, die ich ja im Prinzip bereits mehr als einmal „gekauft“ habe.
Meine Microsoft Office 2007 Version verrichtet immer noch klaglos Ihren Dienst und ist bei weitem mindestens so ein komplexes Stück Software wie Financial Office und wird trotz des einmaligen Kaufpreises bis heute mit Updates versorgt. Daher kann ich auch die Argumentation von Lexware mit dem Aufwand des Updatens nicht verstehen. Es müsste ja nicht immer die ganze Software ausgetauscht werden, kleine Updates für das eine oder andere Formular oder das ELSTER Tool würden reichen.
So gesehen kann ich das mit der gefühlten Abzocke sehr gut verstehen. Es geht mir so, seit ich mit der Software arbeite. Leider ist sie vom Handling für meine Zwecke „zu gut“ geeignet und ein Umstieg mit den Daten der letzten Jahre fast unmöglich. Somit bin ich gezwungen, die Summe jedes Jahr aufs neue in ein eigentlich überflüssiges „Update“ zu investieren.
Die Art und Weise, wie Lexware aus den Bestandkunden immer wieder den mehr oder weniger vollen Produktpreis herauspresst, ist mehr als fragwürdig. Das ist in meinen Augen kein seriöses Geschäftsgebaren.
Hallo Boris,
danke für Deinen Kommentar.
Das von David angesprochene Problem mit der kurzen Nutzungsdauer bei unterjährigem Kauf wurde mit dem neuen Angebotsmodell ausgeräumt.
Was Du ansprichst ist es anderes Thema, was zum Zeitpunkt des obigen Artikel in der von Dir beschriebenen Art so noch nicht bestand. Was Du ansprichst sind die eingeschränkten Funktionalitäten nach Ablauf der Aktualitätsgarantie. Ich kann Deine Sichtweise ein Stück weit verstehen, was die Einschränkungen betrifft. Auf der anderen Seite: es handelt sich hierbei um eine Software für Buchhaltung, Lohnabrechnungen etc. Da sollte man meiner Ansicht nach durchaus in die Aktualität investieren.
Was die Umsatzsteuervoranmeldung betrifft: Du kannst problemlos das ElsterFormular nutzen, welches kostenfrei verfügbar ist. Dort einfach die 5-6 Beträge aus dem Programm eintragen und an das Finanzamt übermitteln. Das ist etwas aufwändiger, aber möglich und funktional.
Nutzt Du die Kaufversion oder die Aboversion, bei welcher Du automatisch immer die neuste Version auf dem Postweg zugeschickt kommst? Bei letzterer hast Du in der Regel immer die aktuelle Version und mit den Einschränkungen in der Regel gar nichts zu tun. Ausserdem ist sie etwas günstiger, als die 365Tage Kaufversion.
Hallo Steve,
ja, in Aktualität investieren ist ja grundsätzlich ok, aber im Prinzip zahlt man bei Lexware jedesmal für eine „neue“ Software. Früher mit den Updates war das besser (günstiger). Die 20% Rabatt machen den Kohl auch nicht fett. Ca. 450,00 Euro – 20% = 360 Euro (jeweils inkl. MwSt.). Da kann ich es besser neu im Netz kaufen (ca. 260,- Euro inkl. MwSt.). Ich finde den Preis total überzogen und den Zwang zum Update (denn schlussendlich will niemand parallel mit Elster arbeiten und alles händisch eintragen) einfach unverschämt.
Und, wie bereits erwähnt, MS Office wird seid zig Jahren bei mir aktualisiert und das, obwohl ich auch dafür nur einmal bezahlt habe. Ja, es kommen in der Regel dabei keine oder kaum neue Funktionen hinzu, es handelt sich um Fehlerbeseitigung und Sicherheitsupdates. Aber seien wir doch mal ehrlich: die Menge an neuen Funktionen, die über die letzten Jahre bei Financial Office hinzugekommen sind, hält sich in recht überschaubaren Grenzen. Und nur für eine neue, hübschere Optik mag ich wirklich keine 360,- Euro jedes Jahr zahlen.
Es ist einfach ein Missverhältnis von Preis (= quasi Neupreis) zu Leistung (= Update von rechtlichen Vorgaben und Freischaltung von Funktionen, so dass sie überhaupt noch nutzbar sind).
Die Abschaltung von Elster, Ascii-Export, Datev-Export und weiteren Funktionen nach dem Ende der Aktualitätsgarantie ist mutwillig, nicht begründet und grenzt für mich an „Diebstahl“, denn ich werde um Funktionen gebracht, die ich bereits bezahlt habe. Diese abzuschalten (obwohl sie fehlerfrei laufen würden, auch ohne Update) halte ich für eine bodenlose Frechheit.
Viele Grüße,
Boris
Hallo Boris,
zur Preisgestaltung kann ich nicht so viel sagen. Ich kann aus meiner Position heraus nicht einschätzen, ob diese Kosten gerechtfertigt sind oder nicht. Und „früher war das günstiger“ kann man ja durchaus zu ganz vielen Dingen sagen, da ist Lexware ja keine Ausnahme.
Ich mag die Aussage „Zwang zum Update“ nicht. Ja, über die internen Schnittstellen ist es ein Stück bequemer. Wenn man diese Bequemlichkeit möchte, kostet dies eben Geld. Ist es einem das Geld nicht wert, gibt es dafür kostenfreie Alternativen. Mit Deinem MS Office kann man das nur bedingt vergleichen: da ist die Anzahl der NutzerInnen deutlich grösser und es gibt nicht wirklich gesetzliche Änderungen, welche laufend notwendig sind. Schnittstellen wie z.B. Elster müssen fortlaufend gepflegt werden. Wenn jetzt alle einmal die Software kaufen und dann zig Jahre damit arbeiten, wovon soll sich das Unternehmen dann finanzieren und wovon die Programmierer und Entwickler etc. bezahlen, die eben solche Schnittstellen und andere Dinge auf dem aktuellen Stand halten?
Bei financial office hast Du ja 3 Module (Lohn, Buchhaltung, Faktura), damit relativieren sich die Kosten schon mal (aus meiner Sicht) und zumindest Lohn und Buchhaltung bedürfen laufender gesetzlicher Anpassungen, jedes Jahr. Bei Lohn sogar unterjährig. Das sind durchaus Dinge, die man ggf. nicht nach aussen als „neues Feature“ sieht, aber dennoch gemacht gehören, weil es der Gesetzgeber vorgibt.
Wie Du das neuen Angebotsmodell betrachtest steht Dir natürlich frei. Elster z.B. würde definitiv nicht dauerhaft ohne Aktualisierung laufen, da sorgen die Finanzbehörden schon dafür. Wir sprechen hier von einer Software, mit welcher du Deine betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben erledigst. Da finde ich die (in Deinem Fall) rechnerischen 25,00 EUR netto je Monat ehrlich gesagt einen akzeptablen Preis. Und Du schreibst ja, Du bekommst es sogar noch günstiger.
Hallo Steve,
ich will ja gar nicht „nichts“ bezahlen, nur halte ich die Abrechnung eines Quasi-Neupreises für zu hoch. Man könnte für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen z.B. ein Abo von 10-15 Euro/Monat (inkl. MwSt.) einführen. Damit könnte ich leben, nur der Listenpreis von 450,- Euro (- 20%) erscheint mir eher nicht gerechtfertigt. Und das „früher war alles billiger“, will ich nicht als Lamento verstanden wissen, sondern nur darauf hinweisen, dass es früher halt ein „klassisches“ Update gab, welches deutlich verbilligt im Vergleich zur Neuversion abgegeben wurde. Das war dann Lexware scheinbar nicht mehr genug und es wurde die seltsame Aktualitätsgarantie eingeführt, die ich persönlich für sehr grenzwertig halte.
Die scheinbar besonders änderungsintensive „Lohn&Gehalt“ Funktionalität brauche ich in meinem speziellen Fall leider gar nicht, da ich als Einzelunternehmer unterwegs bin. 🙂 Leider gibt es meines Wissens nach aber kein Paket, welches nur aus Buchhaltung und Faktura besteht, wobei das meiner Meinung nach eigentlich der typische Anwendungsfall für Kleinstunternehmen wie mich ist?!
Und gut, Elster muss aktualisiert werden, abschalten sollte man es dann aber erst, wenn ein zur korrekten Übermittlung der Daten notwendiges Update ansteht und nicht sofort, obwohl es mit der bestehenden Installation noch gehen würde. An der Stelle fühle ich mich dann ungut vom Programm bzw. Hersteller bevormundet.
Und z.B. der Datev-Export wird auch gesperrt, d.h. die Übermittlung der Daten an meinen Steuerberater ist nicht mehr möglich. Der müsste dann alles wieder von Hand erfassen. Nicht sehr zielführend.
Ob Funktionen irgendwann „Out of date“ sind, ist hier nicht die Frage, sondern ob man dem Benutzer von vorne herein „verbietet“ (durch Deaktivierung), diese Funktionen zu nutzen, ob aktuell oder veraltet ist egal. De facto werden zum Zeitpunkt des Ablaufs funktionierende Module (wie lange sie noch aktuell sind, sei dahingestellt) einfach abgeschaltet und das geht meiner Meinung nach NICHT.
Was solls, habe gerade wieder die Vollversion bestellt für 236,- Euro brutto … in den sauren Apfel muss ich leider beißen. 🙂
Viele Grüße,
Boris
Doch doch, gibt es: business plus. Das ist eine „abgespeckte“ warenwirtschaft pro und buchhalter pro auf Basis einer Einzelplatzinstalltion. Ggf. das mal prüfen, ob es für Dich die bessere Version ist. Preislich auf jeden Fall im Standardpreis günstiger. Wie der Unterschied über Deine Bezugsquelle ist, kann ich nicht sagen. 🙂
Ähh, allerdings ist Business Plus nochmal 10,- Euro netto teurer als Financial Office. 😉
Zumindest im Lexware-Shop.
Dann bleibe ich lieber bei Financial Office, das kann ich bedienen und ich brauche mir auch keine Gedanken über die eventuell nötige Migration der Daten machen.
Danke und viele Grüße,
Boris
Sorry, hatte mit financial office plus verglichen.
Ich stimme hier Boris‘ Kommentar voll zu:
„Die Abschaltung von Elster, Ascii-Export, Datev-Export und weiteren Funktionen nach dem Ende der Aktualitätsgarantie ist mutwillig, nicht begründet und grenzt für mich an “Diebstahl”, denn ich werde um Funktionen gebracht, die ich bereits bezahlt habe. Diese abzuschalten (obwohl sie fehlerfrei laufen würden, auch ohne Update) halte ich für eine bodenlose Frechheit.“
Ich habe nach 365Tage Kauf von büro easy 2015 nicht mehr die Möglichkeits des Online-Bankings, wenn ich nicht erneut kaufe. Diese Funktion habe ich ja mitgekauft und plötzlich wird sie abgeschaltet. Upgrades, Verbesserungen, Neuerungen bezahle ich ja gern… aber für dasselbe noch ein Mal Geld ausgeben?
Hallo Michael,
danke für Deinen Kommentar und Deine Sichtweise.
Es ist eben nicht so, dass die Schnittstellen wie Elster ohne Update fehlerfrei weiterlaufen würden. Speziell bei Elster kommen regelmässig Änderungen seitens dem Finanzamt und die Schnittstelle muss angepasst werden, mehrfach pro Jahr. Der ASCII-Export ist zudem auch weiterhin verfügbar, der ASCII-Import ist es, der nicht mehr möglich ist. Und klar, manche der nach Ablauf eingeschränkten Funktionen würden vermutlich noch ein paar Monate auch ohne eine Aktualisierung auskommen und funktionieren.
Man muss aber auch sehen dass
so eben nicht stimmt. Die Einschränkungen sind vorab bekannt. Das macht es natürlich nicht besser, aber überrascht sein dürfte hiervon niemand. Wie in meinen obigen Kommentaren bereits geschrieben, so habe ich für Eure Sichtweise durchaus Verständnis, kann aber auch die andere Seite nachvollziehen und verstehen.
Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing. Ich halte den Aktualisierungsservice für eine grosse Farce, die zudem noch rechtswidrig ist. Wäre dieser Dienst wirklich so toll, würde er nicht „versteckt“ daher kommen, sondern offen und ehrlich auf eigener Seite kommuniziert und Abo genannt werden. ICh habe diesen wohl übersehen bei meiner Lohnsteuerregistrierung und habe jetzt Laufereien, da ich keine ZUgangsdaten mehr habe. Was für ein Mist.
Ich selber Werde Lexware kpl. aus meinem Softfolio streichen und werde auch meine Bekannte darauf hinweisen.
Sebastian Overberg
Hallo Sebastian,
ich finde es immer wieder nett, wenn Kommentare freundlich und mit einer Unterstellung beginnen, das macht das Leben gleich angenehmer.
Wenn Du Dir den Artikel wirklich durchgelesen hast, ist Dir evtl. ja auch aufgefallen, dass ich es als verbesserungswürdig aufgeführt habe, dies kenntlicher zu machen, wobei es aktuell für mein Dafürhalten schon etwas klarer ist. Der obige Artikel ist doch schon ein paar Tage halt. Zudem hat sich hier auch grundlegend etwas geändert, was die Programmnutzung betrifft.
Was jedoch eine Registrierung der Lohnsteuer mit dem Abo zu tun hat, erschliesst sich mir noch nicht so wirklich.
Aktualitätsgarantie
Diese Abschaltung bestehender gekaufter Softwareelemente ist ganz eindeutig rechtswidrig.
Wir haben Lexware ohne diese Einschränkung gekauft
Durch erzwungene Updates wurde uns diese Limitierung ohne unsere Zustimmung heimlich untergejubelt.
Änderungen der AGBs dürfen nicht auf bestehende Verträge rückwirkend angewandt werden.
Stellen Sie sich vor sie bringen ihr Auto zum Kundendienst, man zwingt sie eine neue software zu kaufen damit das Auto wieder läuft, danach läuft es nur noch 1 Jahr und schaltet sich von selbst ab weil die Software nicht mehr aktuell ist.
Irgendwann läuft die Software nicht mehr auf ihrem Auto weil es veraltet ist.
Das ist ganz klar Betrug, Erpressung, Nötigung
Selbstverständlich würden Sie diesen Autohersteller verklagen
Für uns bedeutet diese Änderung dass wir alle Rechner tauschen müssen auf denen noch XP läuft, nur wegen Lexware. Da wir aber Programme haben und nutzen müssen die nur unter XP laufen sind wir gezwungen jedem Mitarbeiter 2 Rechner hinzustellen 2 Netzwerke aufzubauen – der Schaden ist erheblich.
Für ein paar Euro fügen Sie uns mehrer tausend Euro Schaden zu.
Hallo Manfred,
danke für Deinen Kommentar, bei dem aber so einiges an Missverständnissen zu bestehen scheint.
Mit derartigen Aussagen wäre ich vorsichtig, wenn Du nicht gerade Anwalt bist.
Von welcher Version sprechen wir denn in Deinem Fall? Wenn ich die folgenden Äusserungen so lese, muss es Version 2015 oder älter sein. Die Einschränkungen bis Version 2016 sind auf der Packung und auch im Shop kenntlich gemacht, dass diese nun zeitlich befristet verfügbar sind, also ist das vor dem Kauf bekannt.
Wieder so eine Aussage, mit der ich vorsichtig wäre. Wo bzw. wie hat man Dich denn zu einem Update „gezwungen“?
Das ist so ziemlich die am meisten verwirrende Aussage in Deinem Kommentar. Wieso müsst Ihr denn wegen Lexware XP PCs tauschen? Einmal davon abgesehen, dass XP schon seit 2 Jahren seitens Microsoft nicht mehr supportet und mit Updates versehen wird und ein solches System in einem professionellen Umfeld von Sicherheitsexperten als nicht empfohlen bewertet wird, steht es Euch doch vollkommen frei, das System weiterhin einzusetzen. Das funktioniert halt nur nicht mit aktuellen Programmversionen. Das beschränkt sich jedoch keineswegs auf Lexware Programme. Auch andere Hersteller unterstützen mit aktuellen Programmversionen kein Windows XP mehr.
Man kann und darf über die Einzelheiten der Aktualitätsgarantie und des Angebotsmodells diskutieren. Aber die Aussagen in Deinem Kommentar hier kann ich leider wenig bis gar nicht nachvollziehen.
wir haben Lexware vor 2015 gekauft, ohne jede Einschränkung für den Datev-Export
Wir mußten Updates kaufen um zusätzlich Arbeitsplätze zu installieren.
Dass damit bereits gekaufte Leistungen nachträglich zeitlich limitiert werden ist schlichtweg Betrug.
Wir haben Programme die nur unter XP laufen. Sie sind stabil zuverlässig und es gibt keine Probleme. Unsere Mitarbeiter sind eingearbeitet.
Sorry, das ist Blödsinn. Zusatzlizenzen können auch in der gleichen Version einfach hinzugefügt werden. Dafür braucht es kein Update.
Habe ich doch auch gar nicht bestritten. Aber aktuelle Versionen sind das sicherlich nicht. Neue Programme die nach der Einstellung des Suuport für XP durch Microsoft auf den Markt kommen, werden in der Regel auch XP als OS nicht mehr unterstützen. Egal von welchem Hersteller.
W10 ist ein Spionageprogramm – die Installation zu erzwingen damit man seine Buchhaltung an seinen Steuerberater weiterleiten kann ist schon sehr übel.
http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2015/08/windows-10-ist-ein-spionagesystem.html
Das ist ein bisschen amüsant. Dieser Satz mit einem Link zu einer Seite, welche selbst Dienste einsetz, welches das Sammeln von Daten erlaubt/bevorzugt… Ja, Win10 kann abhängig von den Einstellungen durchaus Daten sammeln und an MS übertragen. Ist nichts Neues, kein Geheimnis. Aber was hat das mit Lexware zu tun?
An welcher Stelle genau zwingt Dich irgendjemand Win10 zu nutzen? Win7 ist immer noch in der Unterstützung und kann problemlos genutzt werden.
Unser Spezialist, der unser Netzwerk am Laufen hält, hat mit Lexware gesprochen und die Situation analysiert.
Wir rechnen mit einem 5 stelligen Betrag den dieser Eingriff in die Exportfunktion an Schäden verursacht. Die reinen Beschaffungskosten sind der weitaus kleinste Teil.
Ich fordere sie auf den Datevexport für Programme die vor 2015 gekauft wurden wieder freizugeben –
und Lexware auf XP Basis weiter zu unterstützen, da Microsoft W7 Anweder zu W10 updates zwingt und W10 kein sicheres Betriebssystem ist.
……
http://www.computerwissen.de/windows/windows-news/artikel/plant-microsoft-die-datenschutz-revolution.html
Das seriöse Wirtschaftsmagazin Forbes berichtet, dass Microsoft ein Update für Windows 10 plant, mit dem sich alle Funktionen abschalten lassen, bei denen private Daten gesammelt werden. Microsoft hat diesen Bericht allerdings umgehend dementiert – was in der Vergangenheit jedoch schon häufiger gemacht und die dementierte Funktion dann doch veröffentlicht wurde.
Was bei Windows 10 für Privatanwender bislang noch nicht vorhanden ist, existiert in der Firmen-Variante bereits seit letztem Jahr: In der Enterprise-Version von Windows 10 können sämtliche Funktionen deaktiviert werden, bei denen Daten über die Nutzung des PCs bzw. des Betriebssystems gesammelt werden. Allerdings wird dadurch auch unter anderem die automatische Update-Funktion deaktiviert, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Lieber Manfred,
hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Du kannst mich dazu nicht auffordern. Ich bin nicht Lexware und ich kann da auch nichts freischalten etc. Die Projekte lex-blog.de und lex-forum.net sind keine Projekte der Firma Haufe-Lexware GmbH & Co. KG sondern meine eigenen Projekte, siehe auch über uns Seite.
Und die Aussage, Win7 würde Anwender zu Win10 Updates „zwingen“ ist leider schlicht falsch. Ich selbst nutze Win7 und wurde hier zu keinem Update auf Win10 gezwungen.
Sie erwecken in Ihrem Artikel den Eindruck, Zwischenupdates innerhalb des 365 Tage Lizenzzeitraums währen kostenlos. Ich benutze Buchhalter Plus und musste letztes Jahr 2 Mal Updategebühren zahlen. Das empfinde ich tatsächlich als Abzocke!
Hallo Alex,
danke für Deinen Kommentar. Ich erwecke nicht irgendeinen Eindruck, ich beschreibe im Artikel wie es ist.
Wenn Du ein unterjähriges Update in Rechnung gestellt bekommst, gibt es dafür nur 2 Gründe:
1) Es ist ein Fehler passiert, der nicht hätte passieren dürfen.
oder (und dies ist wahrscheinlicher)
2) Du hast noch das „alte“ Angebotsmodell (siehe auch hier), in welchem eben diese Regelung nicht galt.
Bekommst Du die Updates direkt von Lexware? Wenn ja, bitte den Kundenservice (siehe 0800er Nummer auf der letzten Rechnung) kontaktieren und nachfragen, welches Angebotsmodell Du hast und ob man Dich nicht auf das neue Angebotsmodell umstellen kann und wenn, zu welchen Konditionen.
Für weitere Fragen dazu gern auch die Community nutzen: http://lex-forum.net
Die Aktuallitätsgarantie ist reine Abzocke.
Leistungskomponenten nachträglich zu entfernen ist Betrug.
Die ständigen Zwangsudaptes nerven – wenn man ein Programm updatet, gehen dann viele andere nicht mehr und man braucht weiter Updates.
Lexware ist doch nicht das einzeige Programm das auf einem Rechner läuft.
Hallo M.,
bitte auf die Aussagen achten. Ich wünsche mir einen sachlichen Austausch. Danke.
Die Einschränkungen sind vorab bekannt. Das man dies noch deutlicher und besser kenntlich machen kann/sollte, habe ich bereits mehrfach an unterschiedlichen Stellen zu verstehen gegeben.
Eine solche Aussage kann ich aus meiner täglichen Praxis nicht bestätigen. Wenn dies bei Dir tatsächlich regelmässig der Fall ist, dann gern damit in der Community (http://lex-forum.net) melden oder noch besser an die Lexware Hotline bzw. eine_n der regionalen Lexware Partner:innen, so dass hier jemand via Fernwartung mal mit auf das System schauen kann.
Wir haben eine Vollversion schon vor Jahren gekauft
Diese Einschränkung war beim Kauf von Lexware weder vorhanden, noch bekannt
Sie wurde uns später mit den Updates heimlich untergejubelt ….
Jedenfalls kann man Lexware nicht mehr vertrauen .
Hier geht er nur um Abzocke – Lexware hat keine Skrupel ein Kunden mehrere zig tausend Euro Schaden zuzufügen nur um ein paar Euro herauszupressen
Betrug ist Betrug
Hallo Manfred,
verstehe. Einer der Punkte, die ich mit der besseren und deutlicheren Kommunikation zu dem Themenbereich meine. Evtl. mal an die Kundenbetreuung wenden um das so schildern. Das wird sicherlich nichts an den Lizenz- und Nutzungsbedingungen ändern. Aber evtl. gibt es eine Kulanzlösung für Deinen Sachverhalt.
Deine Meinung wie Du die Sachlage für Dich empfindet toleriere ich, teile diese jedoch nicht.
Hallo Steve
Erst mal Hut ab für das was du hier leistest! Ich habe mir den kompletten Blog bis zu Ende durchgelesen und wäre bei vielen Punkten nicht mehr zu halten gewesen und bewundere dich wie sachlich du doch trotzdem bleibst!
Kurze Übersicht zu unserem Fall:
Wir hatten eine alte…sehr alte Version von Lexware (Quick books) bis vor einem Jahr benutzt.
Da die Datensammlung knapp 45 MB groß war und laut Support nur 25 MB groß sein darf kam es zu einem Absturz so dass wir auf einen Wechsel auf Büro easy beraten wurden.
Wie in deinem Blog beschrieben bekamen wir zwei Optionen:
Abo Monatlich oder Einmalkauf. (Bestellhotline direkt bei Lexware)
Da wir das Programm sehr abgespeckt nutzen: Lieferscheine, Rechnungen, Angebote schreiben und ein paar Statistiken uns über die verkauften Produkte hin und wieder anschauen entschieden wir uns für den Einmalkauf.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass nach einem Jahr der Updateservice eingestellt wird und wir dann die Onlinedienste nicht mehr nutzen können. Da wir aber nur die oben aufgeführten Teile des Programms nutzen würde uns das laut Support ja dann nicht betreffen. Wenn wir uns dann mal dazu entschließen sollten mehr mit dem Programm zu bearbeiten könnten wir immer wieder ein Update kaufen.
Super passte alles und unsere Daten wurden auch aus dem alten Programm gerettet.
Wir waren top zufrieden! Wir bekamen hin und wieder die Nachricht, dass wir den kostenlosen Updateservice noch nicht genutzt hätten und schauten dann immer wieder dass wir auf dem neusten Stand waren.
Vor ca. 2 Wochen dann das aus…
Ich wollte gerade eine geschriebene Rechnung speichern woraufhin eine Meldung auf ging ich könne diese Aktion nicht durchführen da die 1 Jahres Lizenz abgelaufen wäre.
Bei der Hotline erklärte man mir dann dass im Januar diesen Jahres mit einem Update weitere Programmteile wie z.B. das Rechnung schreiben gesperrt wurde.
Um weiter Rechnungen usw. schreiben zu können sollen wir nun jedes Jahr für den Updateservice ca. 212€ bezahlen. Ich muss dir da vollkommen zustimmen dass wenn Gesetzliche Anpassungen programmiert werden müssen die Firma dafür auch bezahlt werden muss da sie sonst nicht lange überleben würde!
In unserem Fall empfinden wir es nun schon als abzocke da wir beim Kauf des Programmes versichert bekommen haben das wir unsere benötigten Teile des Programms nach dem 1 Jahr weiter nutzen können. Und nun werden wir durch die Sperre keine Rechnungen mehr schreiben zu können doch dazu gezwungen jedes Jahr ein Update zu bezahlen was wir normal nicht brauchen.
Bin auf deinen Kommentar und einen evtl. Tipp gespannt! 🙂
Hallo Jack,
danke für Deinen ausführlichen Kommentar und die lobenden Worte. 🙂
Wenn ich es richtig verstanden habe, habt Ihr schon immer wieder geupdatet, aber eben „manuell“, also die Version gekauft wenn Ihr dachtet es kann ja mal wieder, korrekt?
Grundlegend gilt seit Version 2014 das, was Euch an der Hotline erläutert wurde: https://lex-blog.de/2015/11/10/einschraenkung-nach-ablauf-lexware-aktualitaetsgarantie/ – die hängt u.a. mit der Änderung des Angebotsmodelles zusammen.
Im Spätsommer/Herbst letzten Jahres, wurden die AGB geändert, was ich hier https://lex-blog.de/2016/08/30/lexware-agb-20161001-aenderung-auswirkung/ beschrieben hatte. Einen Tipp kann ich Dir dazu leider nicht wirklich geben, die Regelung ist, wie sie ist, daran kann ich leider nichts rütteln. 🙁 Abzocke mag ich in solchen Kontexten ungern – natürlich hätte man das erwähnen sollen, ich weiss jedoch natürlich auch nicht, wie der Bestellung-/Kommunikationsprozess im Zuge des Erwerbs von Version 2017 abgelaufen ist. Und so hart dies jetzt klingen mag: die AGB und Lizenzbedingungen erkennt Ihr letztlich mit dem Kauf bzw. spätestens der Installation an.
Guten Morgen Steve
Danke für deine schnelle Antwort! Im Prinzip kommt jede Woche eine Nachricht das der kostenlose Updateservice noch nicht genutzt wurde und ob man es nun machen möchte.
Wenn man dann auf ja geht hat man gesehen das alles auf dem neusten Stand ist und wann die Aktualisierung automatisch gemacht wurde. Also wird das Programm wie bei vielen anderen immer automatisch aktuell gehalten was ja bei den meisten Programmen sehr sinnvoll ist vor allem z.B. bei Vieren Software.
Wie du schreibst und wie man mir auch bei der Hotline erklärt hatte habe ich durch das Update im Januar zugestimmt das ich mit den neuen AGB einverstanden bin und könnte so nix mehr dagegen machen (auch wenn es sich automatisch installiert/könnte man auch ausschalten). Die Nachricht das Lexware die AGB/Preismodell ändert wird mit Sicherheit so wie ich hier im Forum gelesen habe auf irgendeinen Weg zu lesen sein. Ich habe es leider nicht mitbekommen sonst hätte ich reagiert. 🙁 Fakt ist das mir die Software letztes Jahr als Einmalkauf und wie in der ersten Nachricht geschrieben ohne Einschränkungen in den Bereichen die wir nur benutzen verkauft wurde. Da wir nicht sehr groß sind was man schon daran sieht das wir das Programm zu ca. 95% nicht nutzen kann ich es mir nicht erlauben jedes Jahr für etwas zu bezahlen was nicht gebraucht wird (das gleiche wie bei ARD und ZDF) 😉
Das du da nichts machen kannst ist mir schon klar. Es tut denke einfach mal gut bei so einer Sache mit jemanden zu sprechen/schreiben der Ahnung hat! 🙂
Fazit wird bei uns sein das wir uns im laufe des Jahres nach einem neuen Programm umschauen werden müssen wo man nicht jedes Jahr dafür bezahlen muss das man seine Rechnungen weiter schreiben kann.
Vielen lieben Dank das du dir Zeit für uns genommen hast zu Antworten!
Gruß Jack
Hallo Jack,
das mit der Nachricht aus Deinem ersten Absatz kann ich so noch nicht ganz nachvollziehen. Du meinst eine Meldung von LISA? Oder wo/wie bekommst Du diese Nachricht?`Dem Thema widme ich mich gern, dazu aber bitte in die Community wechseln: http://lex-forum.net
Danke.
In Version 2016 – die wirst Du ja sicherlich letztes Jahr erworben haben – gibt es auch „nur“ diese Einschränkungen: https://lex-blog.de/2015/11/10/einschraenkung-nach-ablauf-lexware-aktualitaetsgarantie/
Wenn Du nun auf v2017 geupdatet haben solltest, hast Du mit der Installation dieser Version die neuen AGB/Lizenzbestimmung akzeptiert und damit die oben verlinkten Konsequenzen. Ohne das Update auf v2016 hättest Du auch ohne Update (aber mit den aufgeführten Einschränkungen) weiterarbeiten können.
Hallo, das mit dem kündigen des Abos und Finanzmanager weiter benutzen geht wohl nicht. Ich habe versucht mein Abo zu kündigen, da ich nicht jedes Jahr eine neue Version benötige weil auch nicht jedes Jahr grundlegende Neuerungen dabei sind.
Dann aber das böse Erwachen: Lexware schreibt, dass wenn ich kündige, ich nur noch auf meine Daten zugreifen kann, aber mit der Software nicht mehr arbeiten kann. Also ein klarer Zwang zum Abo. Wenig verbraucherfreundlich und möglicherweise rechtlich auch nicht haltbar. Werde mal die Verbraucherberatung darauf hinweisen.
Hallo Richard,
das von Dir Beschriebene trifft auf die Lizenzbedingungen vieler der Lexware Programme zu und ist auch nicht neu und mittlerweile durchaus auch marktüblich.
Beim FinanzManager ist dies – nach meinem Kenntnisstand – nicht der Fall. Es gibt bestimmte Aktualisierungen irgendwann nur noch für die aktuelle Version, aber einen grundlegend auf 1 Jahr beschränkte Laufzeit ist hier, soweit ich informiert bin, nicht der Fall.
Hallo,
habe den Artikel vor lauter „Kund:innen“, „Besteller:innen“ und „Nutzer:innen“ nicht verstanden.
Habe im Duden nachgeschlagen und dort steht wie folgt:
„Vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind Schreibweisen wie die folgenden:
mit Genderstern (Asterisk): Schüler*innen
mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen
mit Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt): Schüler_innen; Schüler:innen
mit Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Schüler/innen“
Das bedeutet, euer Artikel ist voller Rechtschreibfehler.
Daher bitte richtig auf Deutsch schreiben.
Danke.
Danke für Deinen wertvollen Beitrag.
Wenn Dich eine inklusive Schreibweise daran hindert, den Inhalt zu verstehen, tut mir das leid. Denn dann sind wir leider offenbar nicht das richtige Medium für Deinen Lesekonsum.
Danke und alles Gute.