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Schon lange beschäftige ich mich beruflich mit Lexware und seit einigen Jahren bin ich auch recht aktiv im Internet an verschiedenen Stellen unterwegs. Foren, Twitter, Facebook… nicht selten gab es bzgl. dem Thema Updates Unklarheiten. Schnell war von Zwangsupdates die Rede. Das dies nicht stimmt und was ich dazu denke, hatte ich vor einiger Zeit bereits schriftlich festgehalten.
Für Verwirrung sorgten Vollversion, Updates und Zwischenupdates – die Kosten für die Software für ein Jahr waren nicht wirklich vorab zu planen. Für Kund:innen nicht in jedem Falle optimal nachvollziehbar und es bedurfte hier immer wieder recht viel Erklärungsbedarf. Aber: damit ist nun Schluss!
Passend zum bevorstehenden Jahreswechsel bringt Lexware zwei neue Angebotsmodelle an den Start. Am vergangenen Wochenende war ich in Hamburg zum diesjährigen Haufe-Lexware Partnerkongress, auf welchem diese vorgestellt wurden. Was daran neu ist, wie sich das Ganze darstellt und was ich davon halte, habe ich Euch nachstehend mal zusammengefasst:
Einmalkauf mit 365-Tage Aktualitätsgarantie
So verschieden wie die Menschen sind, sind auch ihre Bedürfnisse und Wünsche. So mag sich nicht jeder vertraglich binden. Hier passt das Modell mit Einmalkauf und 365-Tage Aktualitätsgarantie perfekt. Der Kunde kauft das gewünschte Lexware Produkt und hat ab dem Tag der Installation für 365 Tage alle Produkterweiterungen und Aktualisierungen inklusive. Also nix mehr mit Zwischenupdates und etwaigen Zusatzkosten. Selbst wenn es innerhalb dieses Zeitraumes eine neue Jahresversion gibt, bekommt Ihr diese kostenfrei im Zuge der Aktualitätsgarantie.
Nach Ablauf der 365 Tage endet die Aktualitätsgarantie automatisch. Das Programm kann weiterverwendet werden, wird aber nicht mehr automatisch aktualisiert. Etwaige Programmverbesserungen oder Service-Packs werden somit nicht mehr integriert. Jede/r Anwender:in entscheidet nun selbst, ob sie/er die Aktualitätsgarantie durch den Kauf einer aktuellen Version verlängert oder eben auslaufen lässt. Mit dem Programm kann natürlich dennoch weitergearbeitet werden (Ausnahme: Bereich lohn+gehalt).
Eine Unterscheidung in Vollversion, Updateversion oder gar Zwischenupdate wird es im Übrigen auch nicht mehr geben. Zu jedem Produkt gibt es nur noch eine Version und mit dem Kaufpreis sind alle Änderungen im Zeitraum von 365 Tagen inklusive.
Um dieses Modell etwas verständlicher zu skizzieren mal ein Beispiel dazu:
Ihr kauft im Mai Lexware buchhalter und installiert ihn auch am gleichen Tag. Bis zum gleichen Tag des Folgejahres gibt es nun alle Service-Packs, etwaige gesetzliche Neuerungen, die Jahresversion, sowie unterjährige Programmerweiterungen ohne irgendwelche Zusatzkosten. Der Grossteil kommt bequem per Download, die Jahresversion auf dem Postweg.
Unbefristete Aktualitätsgarantie im ABO-Modell
Wer mehr auf Sicherheit setzt und immer aktuell sein möchte, für den gibt es das ABO-Modell, welches über eine unbefristete Aktualitätsgarantie verfügt. Für dieses Modell ist eine vertragliche Bindung notwendig. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann jährlich jederzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Solange der Vertrag besteht, erhaltet Ihr alle Service-Packs, Programmerweiterungen sowie die Jahresversion kostenfrei. Auch im ABO-Modell gibt es den Grossteil der Aktualiserungen bequem als Download und die Jahresversion dann per Post.
Beim 365-Tage Modell gibt es den Einmalpreis für das jeweilige Produkt. Beim ABO-Modell könnt Ihr als Nutzer:in wählen, ob Ihr das Ganze monatlich oder eben jährlich begleichen wollt. Dies wurde bisher bei den premium-Produkten bereits so gehandhabt und ist nun auch für standard, plus und die pro-Versionen möglich. Für standard und plus macht es aus meiner Sicht in den wenigsten Fällen Sinn, auf monatliche Zahlung zu setzen, da die Beträge hier doch eher gering sein werden und es mehr Buchungsaufwand verursacht. Dies darf natürlich aber jede/r für sich entscheiden. Wirklich interessant wird die monatliche Zahlweise dann ab financial office und erst Recht für die pro- und auch weiterhin die premium-Versionen.
Das ABO-Modell wird es nur über Lexware-Partner:innen sowie bei Lexware direkt geben. Zu den Preisen der einzelnen Produkte bringe ich die Tage noch gibt es einen separaten Artikel, sobald mir diese im Detail vorliegen. Die neuen Modelle werden in den nächsten Wochen nach und nach verfügbar sein. Wann die 2014er Version ungefähr erwartet werden, hatte ich hier bereits aufgeführt.
Meine Meinung?
Wie weiter oben bereits erwähnt, so gibt es zukünftig von jedem Produkt nur noch eine Version – die Unterscheidung in Vollversion, Zwischenupdate oder Update entfällt damit. Dadurch schaffen die beiden neuen Modelle aus meiner Sicht etwas Ordnung und bringen mehr Übersichtlichkeit. Ausserdem wird es nun auch keine Unklarheiten mehr in Bezug auf etwaige Zwischenupdates und dadurch entstehende Zusatzkosten geben.
Mit der Möglichkeit, im ABO-Modell auch monatliche Zahlweise zu wählen, wird der Einstieg für manche Interessent:inneen sicherlich auch ein Stück weit attraktiver.
Vielen der bisher kritischen Stimmen, dürften die beiden Modelle die gewünschte Planungssicherheit bieten. Ich bin mir jedoch auch darüber bewusst, dass nicht 100% der Nutzer:innen damit die für sie optimale Lösung finden – dies ist wohl auch gar nicht möglich. Für den Grossteil der Anwender:innen sehe ich es jedoch absolut positiv und Lexware geht meiner Meinung nach den Weg in die richtige Richtung.
Detaillierte Informationen zu den beiden neuen Angebotsmodellen gibt es auch bei den diesjährigen Lexware vor Ort Infoveranstaltungen, über die ich hier bereits berichtet hatte.
Wie findet Ihr die beiden neuen Modelle? Eure Meinung bitte einfach unten in die Kommentare.
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Hallo
Früher, wie sich das anhört, gab es aber oft in der zweiten Jahreshälfte, ab September/Oktober immer „Doppelupdates“, „Kaufe 2012, erhalte 2013 umsosnt bei erscheinen.“
Wenn man dies wahrnahm, konnte man die Software vom September/Oktober 2012 bis Dezember 2013 nutzen. Also deutlich länger als 365 Tage.
Wie sieht das jetzt aus?
Oder ist nach 365 Tage, im Beispiel als September/Oktober einfach Schluss?
MfG Robert
Hallo Robert,
das was Du meinst, sind die 2in1 Aktionen, wie es sie z.B. aktuell auch gibt. Hierbei gilt bei Kauf einer Neuversion (!), dass das Update kostenfrei nachgesandt wird, sobald es verfügbar ist. Damit soll der „Nachteil“ ausgeglichen werden, dass Kunden, welche bisher zu dem doch recht späten Zeitpunkt im Jahr erst mit dem Lexware Produkt begannen zu arbeiten, nicht nach wenigen Wochen bereits eine neue Version als Update erwerben müssen.
Dieser Sachverhalt fällt ja mit dem neuen Modell komplett weg. Bei der 365er gilt die Aktualitätsgarantie ab Zeitpunkt Installation. Es spielt hier also keine Rolle mehr, wann ein Anwender beginnt. Es sind immer 365 Tage mit den Updates inkl., auch wenn hier eine neue Jahresversion erscheinen sollte. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Du kauftst ne 365er im September und bekommst alle Aktualisierungen bis zum september des nächsten Jahres. Also Service-Packs, die neue Jahresversion und etwaige Zwischenupdates.
Beim ABO-Modell wird ja dauerhaft aktualisiert, solange der Vertrag besteht.
Nach den 365 Tagen ist beim 365er Modell nicht Schluss. Es kann problemlos mit dem Produkt weitergearbeitet werden (ausser die Lohnprodukte). Einzig bestimmte Funktionen (z.B. Elsterschnittstelle, eServices…) funktionieren dann nicht mehr. Vieles davon lässt sich aber über externe Wege erledigen (ElsterFormular z.B.)
Hallo
Oder ist nach 365 Tagen, im Beispiel also September/Oktober einfach Schluss?
(Korrektur)
MfG Robert
Ich habe neulich das Financial Office Pro 2014 Update günstig im Netz erworben, und nun dazu meine Frage: Gelten auch hier volle 365 Tage Aktualitätsgarantie (per Download oder Datenträger), oder müssen hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (Registrierung bei Lexware etc)? Es wäre super, wenn hier etwas Licht im Dunkeln käme. Vielen Dank.
Hallo Rudi,
das kann man so pauschal nicht beantworten. Steht auf dem Seriennummernzertifikat „Update“? Wenn ja, dann ist es ein Update nach dem alten Modell und daher ohne die 365-Tage. Steht am Boden der Packung nach Netzwerkversion „EK HV“? Dann ist es die Version nach neuem Modell mit den 365-Tagen.
Dieses Lizenzmodell bzw. die Kommentare hierzu gehen am Problem fast vorbei. Denn eigentlich ist es ja egal, ob man ein befristetes Abo (=365-Tage-Lizenz) oder ein Abo oder nur einen Einmalkauf erwirbt, sofern die Preise sich anteilig errechnen und sofern man Abos jederzeit kündigen kann.
Das Hauptproblem ist eher, dass (unvermeidbare) Fehler im Programm (nicht gemeint sind notwendige Änderungen durch äußere Veränderungen, die nicht im Produkt verursacht sind) lebenslang beseitigt werden und nicht zusätzliche zu bezahlenden Updates versteckt werden. Leider kenne ich nur eine einzige Software, die dies bisher vorbildlich machte (PmView, eine Software zur Bildbearbeitung und – ansicht). Um Mißverständnisse zu vermeiden, es geht nicht um Funktionserweiterungen, sondern um die Gewährleistung, dass auch später entdeckte Fehler konstenfrei bereinigt werden, egal wann die Lizenz abläuft.
Moin Peter,
langsam langsam, es handelt sich nicht um eine befristete Lizenz. Die 365 Tage beziehen sich auf die Dauer, in welcher Updates kostenfrei enthalten sind. Das Programm kann danach in der Regel weiter genutzt werden. Bestimmte Features wie z.B. einige Onlineservices sind nach Ablauf nicht mehr verfügbar/nutzbar. Die Grundfunktionalität der Programme bleibt jedoch weiterhin gegeben. Ausnahme ist hierbei der Lohnsektor. Da es hier in der Regel mind 1x jährlich gesetzliche Änderungen gibt, welche auch programmrelevant sind, können die Lohnprogramme nach Ablauf der Jahresfrist nur noch eingeschränkt benutzt werden.
Was die Fehlerbereinigung betrifft gebe ich Dir bedingt Recht. Bestimmte Fehler sollten auch nach Ablauf der 365-Tage Frist behoben werden, ja. Dies wurde in der Vergangenheit auch bereits durch Lexware so gehandhabt. Dies pauschal unbefristet zu gewährleisten wird wohl nahezu kein Hersteller anbieten, da das Risiko schlicht nicht kalkulierbar ist. Durch Service-Packs des Betriebssystems, Treiber anderer Software, Inkompatibilitäten mit anderen Programmen etc. lässt sich nicht 100%ig ausschliessen. Und Software hat eben oft auch eine zeitliche Komponente, soll heissen ist irgendwann einmal an dem Punkt, wo sie ihre Zeit „überlebt“ hat. Gerade bei Software in dem Bereich von dem wir sprechen, wo es um steuerliche oder rechtliche Aspekte geht, sollte man auch als Anwender daran interessiert sein, diese Software einigermassen aktuell zu halten. Nicht zwingend jährlich updaten, aber alle 2, maximal 3 Jahre sollte man hier schon in Updates investieren.
Hier nur ein kleines Dankeschön, Steve, für deine Arbeit. Deine Seite hat mir sehr geholfen, und ich musste die Kaufberatungshotline von Lexware nicht zum dritten Mal anrufen.
Vielen Dank für dieses Lob, Sonja. 🙂