Vermutlich werden viele von Euch heute bzw. in den nächsten Tagen ein Schreiben per Post oder E-Mail erhalten. Absender ist Lexware (oder evtl. eine/r der regionalen Lexware Partner:innen) und Inhalt ist die Info bzgl. der Änderung der AGB zum 01.10.2016.
Der wohl relevanteste Aspekt der Änderung bezieht sich auf die Programmnutzung nach Ablauf der 365Tage bzw. Wirksamwerden einer etwaigen Kündigung im Abomodell. Bisher ist es so, dass sich nach Ende der 365 Tage bzw. Auslauf des Abovertrages das Programm weiterhin nutzen lässt, man jedoch mit einigen Funktionseinschränkungen zu rechnen hat.
Ab der Programmversionen 2017 wird sich diesbezüglich die Änderung ergeben, welche einer der Gründe der AGB-Anpassung ist. Endet ab einer Version 2017 die 365 Tage Aktualitätsgarantie bzw. läuft ein Abovertrag aufgrund Kündigung aus, ist lediglich nur noch ein Zugriff auf die bestehenden Daten möglich. Eine weitere produktive Nutzung der Programme ist dann nicht mehr vorgesehen.
Für laufende Aboverträge gilt weiterhin die volle Funktionalität. Ebenso kann für die „Einmalkaufversionen“, also die 365Tage Handelsversion ohne Vertrag, mit einer neuen aktuellen Version, die Aktualitätsgarantie verlängert werden und damit die volle Funktionalität wieder hergestellt werden.
Die neuen AGB findet Ihr unter www.lexware.de/agb. Aktuell scheint die Änderung noch nicht hinterlegt, zumindest sehe ich noch Stand Juli 2016 und finde auch die entsprechende Passage(n) noch nicht. Ich denke, dies wird dann heute im Laufe des Tages (30.08.2016) bzw. zum 01.09.2016 geändert und zur Verfügung stehen.
Wenn Ihr mit den Änderungen nicht einverstanden sein solltet, könnt Ihr diesen bis zum 30.09.2016 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann an service(at)lexware.de erfolgen (das (at) ist durch @ zu ersetzen). Hierbei bitte berücksichtigen, dass der Widerspruch automatisch zur Kündigung des bestehenden Abovertrages führt.
Leider liegen mir aktuell noch keine Informationen vor, wie sich das dann tatsächlich in der Praxis darstellen wird. Sobald mir dazu mehr Details bekannt werden, aktualisiere ich diesen Artikel entsprechend.
Aktuell mir bekannte Einschränkungen
buchhalter
- Buchungen deren Belegdatum nach dem Ende der Nutzungsdauer liegen, können nicht mehr eingegeben werden
- es soll jedoch nach aktueller Kenntnis bis zum Jahresende des Versionsjahres gebucht werden können
- hier ändert sich fast nichts zum aktuellen Status
- nach Ablauf der Nutzungsdauer ist kein Monatswechsel mehr möglich, ergo keine weitere Lohnabrechnung
faktura+auftrag / warenwirtschaft
- Auftragsassistent nach Ablauf der Nutzungsdauer gesperrt, ergo keine neuen Aufträge erstell-, duplizier- oder weiterführbar
reisekosten
- Reise mit Reisedatum nach Ende der Nutzungsdauer sind nicht mehr anlegbar, egal auf welchem Wege
fehlzeiten
- Abwesenheiten, sowie Fehl- und Arbeitszeiten mit Datum nach Ende der Nutzungsdauer nicht mehr anlegbar
Darüber hinaus werden die eService, Schnittstellen oder Zusatzdienste in der Regel ebenso nicht mehr nutzbar sein.
Lexware reagiert auf den AGB-Widerspruch wie folgt (Ist die Einschränkung nach Ablauf rechtens ?) :
[…] da Sie unserer AGB-Anpassung zum 1.10.2016 widersprochen haben, müssen wir wie angekündigt das Abo für Ihre Software Lexware buchhalter unter der Kundennummer XXXXXX zum XX.04.2017 stornieren.
Bitte beachten Sie: Sobald die Kündigung wirksam wird, können Sie nur noch auf Ihre Daten zugreifen, aber nicht mehr mit dem Programm arbeiten. Außerdem erhalten Sie keine Updates mehr.
Selbstverständlich können Sie das Abo jederzeit wieder aufnehmen – telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 539 80 11.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo M.,
das ist ja genau das, was ich oben beschrieben habe. Funktionseinschränkungen gibt es ja bereits schon seit geraumer Zeit nach Ablauf der Aktualitätsgarantie. Ich gehe davon aus, dass dies seitens Lexware vorab auf rechtliche Möglichkeiten geprüft wurde. Da ich aber kein Anwalt bin, kann ich dazu keine Auskunft geben.
Nein, das Vorgehen von Lexware ist nicht korrekt.
Bisher war bei Kauf der Software, oder bei Nutzung des ABOs bisher immer nur von Aktualitätsgarantie die Rede, wenn man verlängert und von Funktionseinschränkungen, wenn man das Abo nicht verlängert. Dies im Nachhinein zu beschneiden ist rechtswidrig und damit unwirksam. Schließlich wurde es beim Kauf/Abo-Abschluss so auch in den AGBs festgelegt.
Das nachträgliche Ändern von AGBs zu Lasten des Kunden kann nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Da nicht zugestimmt wurde, muss das Programm so weiter funktionieren, wie es bei Kauf/Abo-Abschluss auch beworben wurde.
„können Sie nur noch auf Ihre Daten zugreifen, aber nicht mehr mit dem Programm arbeiten.“
klingt für mich nach 99% „Funktionseinschränkung“ bei einem gekauften und bezahlten Produkt.
Anscheinend werden sollen hier die AGB angewendet werden, gegen die ich Widerspruch eingelegt habe – nicht die, zu denen ich gekauft habe.
Nachtrag zu meinem Kommentar:
Da das Abo zum XX.04.2017 ausläuft, kann ja noch auf die Version 2017 aktualisiert werden. Dadurch werden wohl die Änderungen am Programm, wie in den geänderten AGBs beschrieben, eingeführt. Dieses Vorgehen wäre dann wieder korrekt, weil man durch das Installieren der neuen Version auch den dann geltenden AGBs zustimmt.
Wenn man dies nicht möchte, muss man also auf Version 2016 bleiben. Allerdings muss man dann mit dieser Version, mit Funktionseinschränkungen, weiterarbeiten können.
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt:
Die Änderungen betreffen Programme ab Version 2017. Daher ist der Kommentar von J. soweit korrekt.
Wenn es bei Version 2016 bleibt: Weiternutzung mit den bisher bekannten (und weiter oben in meinem Kommentar verlinkten) Funktionseinschränkungen möglich. Ab v2017 gilt die im obigen Artikel aufgeführte Änderung.
Zitat: „Wenn es bei Version 2016 bleibt: Weiternutzung mit den bisher bekannten (und weiter oben in meinem Kommentar verlinkten) Funktionseinschränkungen möglich. “
Das fände ich ja auch korrekt. Aber das Schreiben vom Kundenservice lässt anderes befürchten.
Tatsächlich finde ich es ein fragwürdiges Geschäftsgebaren immer wieder mit Einschränkungen im Zugriff auf die Geschäftsdaten zu drohen. Gibt es keine anderen Vermarktungskonzepte mehr bei Lexware?
Ich war jetzt fast 20 Jahre Kunde bei Lexware …. jetzt wechsele ich zu einem zuverlässigen Softwarelieferanten.
Zitat Schreiben Kundenservice: „Bitte beachten Sie: Sobald die Kündigung wirksam wird, können Sie nur noch auf Ihre Daten zugreifen, aber nicht mehr mit dem Programm arbeiten.“
Nein, da bin ich recht sicher. Denn die Änderung wird erst ab v2017 im Programm enthalten sein. Auswirkung auf v2016 dürften daher nicht zu befürchten sein. Es gibt aktuell noch eine andere, thematisch ähnliche, dennoch abweichende Thematik, welche ich aktuell dabei bin zu klären. Wenn ich mehr weiss, gibt es im obigen Artikel ein Update dazu.
Meiner Ansicht nach bekommt Lexware den Hals nicht voll. Dagegen ist selbst die Kundenpolitik von Microsoft, EA und Facebook vorbildlich. So gewinnt man keine Neukunden, da diese sich ja vor einem Kauf einer Buchungssoftware genau informieren. Zumindest hoffentlich. Ich kann nur hoffen das diese Firmenpolitik sich irgendwann rächt und irgend ein besserer Wettbewerber den Markt übernimmt.
Hallo Jan,
danke für Dein freundliches Feedback. 🙂
Was Facebook in Deiner Aufzählen zu suchen hat erschliesst sich mir nicht ganz, da Du dort für die Nutzung des Dienstes ja nichts zahlst. Microsoft geht mit seiner Office365 ja in eine ähnliche Richtung. Allgemein: Lexware ist hier nicht der erste Hersteller, der in diese Richtung der Nutzung geht. Das handhaben direkte Wettbewerber bereits auch schon so und ich befürchte, dieser Trend wird sich weiter fortsetzen – siehe Adobe. Mit der Entwicklung in Richtung Cloud-Dienste wird sich auch kein anderes Nutzungsmodell auftun schätze ich.
Hallo
bei meiner Suche nach Infos bin gerade auf diese Informationen gestoßen. Bin soeben Opfer der Lexware Betrugspolitik geworden.
Ich habe eine Lexware office plus Version 2016 käuflich erworben. Diese beinhaltet die Nutzung der Buchhaltung mit Zusatzmodulen, Lohn und Gehaltsabrechnung für das gesamte Jahr 2016. Zusätzlich beinhaltet dieses Produkt das Erstellen eines Jahresabschluss für 2016.
Seit 19.12.2016 kann ich nun nicht mehr damit arbeiten. Keine Überweisungen möglich, keine Lohnabrechnung, kein Jahresabschluss.
Somit werde ich um verbindlich zugesagte Leistungen schlicht und einfach betrogen. Anzumerken ist das ich ein Kaufprodukt habe und zu keiner Zeit irgendeiner Änderung zugestimmt habe.
Hallo Gunther,
danke für Deinen Kommentar, auch wenn ich die Wortwahl teilweise unpassend finde. Ich verstehe bis zu einem gewissen Punkt Deine Verärgerung, Unterstellung bitte ich aber dennoch zu unterlassen.
Die im obigen Artikel aufgeführten Punkte treffen auf Deine Version 2016 noch gar nicht zu. Dies gilt erst ab Version 2017. Für Deine Version gelten noch die hier erwähnten Funktionseinschränkungen. Diese treten ein, wenn die Aktualitätsgarantie abgelaufen ist. Dabei ist weniger das Versionsjahr des Programms entscheidend, sondern wann Du Deine Version erworben bzw. installiert hast. Diese Einschränkungen sollten aber bereits bei Kauf der Software bekannt gewesen sein und sind auch auf der Packung aufgeführt.
Ich benutze den Buchhalter bereits seit über 20 Jahren. Bin eigentlich sehr zufrieden mit der bisherigen Preis-Leistung. Meine jährlich 1000 Buchungen klappen super und die 20 Buchungen, die ich über die ASCII-Schnittstelle importiere gingen bisher auch problemlos.
Nun hat mich das Finanzamt aufgefordert, eine E-Bilanz abzugeben. Dabei habe ich festgestellt, dass meine Version 2013 dies nicht für 2015 kann. Also wieder einmal ein Update. Das habe ich auch schon in Jahren zuvor erlebt. Alle 3 bis 5 Jahre ein Update ist kein Problem. Dazwischen die Daten einfach von Hand in Elster übertragen (bei 20 Werten im Jahr kein Aufwand). Hat immer bestens geklappt. Nach diesem Zeitraum eine Vollversion zu kaufen fand ich nicht immer toll, aber konnte damit leben.
Diesesmal aber nun der Schock: Eine weitere Nutzung der Version über die 365 Tage hinaus ist nicht mehr möglich. Da muss ich natürlich schwer schlucken. Jetzt ist also jedes Jahr mindestens ein Update nötig. Für mich eine Preiserhöhung um das 3- bis 5-fache.
Ich habe die neue Version jetzt hierliegen. Vermutlich werde ich sie installieren müssen. Gleichzeitig werde ich mich nach einem Programm für die Buchhaltung umschauen, mit der ich dann meine Buchhaltung ab 2017 bzw. 2018 (je nachdem wie lange die Suche dauert 😉 ) mache.
Ich habe mit Interesse festgestellt, dass es Ihnen im Laufe der Zeit immer schwerer fällt, positive Argumente für das Handeln von Lexware zu finden. Ich fürchte mit Version 2017 dürfte das unmöglich sein. Ich hatte kurz Hoffnung geschöpft, als ich Ihre Ausführungen zu Version 2016 (max. Deaktivierung des ASCII-Imports) gelesen habe, welche sich aber mit diesem Artikel nun wieder zerschlagen hat. Schade.
Ich persönlich fände es korrekter, wenn Lexware sich klar zu einem Mietmodel bekennen würde, denn nichts anderes ist es ja. Den Leuten eine „Vollversion“ zu verkaufen, die dann nach 365 Tagen unbrauchbar ist, entspricht nicht den Erfahrungswerten der Anwender.
Insofern bedanke ich mich für Ihre Arbeit bei der Klarstellung von Fakten und wünsche Ihnen viel Kraft bei der Verteidigung der Firmenpolitik von Lexware, auf die Sie ja keinen Einfluss haben.
PS: Eventuell kennen Sie eine gute Buchhaltung ohne Mietmodel?
Hallo Dirk,
das ging schon immer nur in der jeweils aktuellen Version. E-Bilanz lässt sich leider auch nicht via ElsterFormular übertragen. 🙁
Ich kann mich nur wiederholen: eine klarere und deutlich erkennbarere Kenntlichmachung der Einschränkungen bzw. der Thematik Nutzungsdauer habe ich schon immer präferiert.
Letzteres stimmt, ersteres verstehe ich nicht. Ich gebe meine Sichtweise und Meinung zu bestimmten Punkten wieder. Ich kann Deine Sichtweise nachvollziehen und auch verstehe. Evtl. kann man ja gegenteilige Sichtweisen und Meinungen tolerieren und es einfach akzeptieren, dass nicht alle Menschen der eigene Meinung sind und Dinge von sich aus so sehen, wie sie sehen? 🙂
Ich bin mit anderen Herstellerprodukten nicht ganz so firm, um hier konkrete Empfehlungen geben zu können. Es gibt ein paar Programme, welche im vergleichbaren Preissegment liegen. Manche Hersteller davon verwenden ein ähnliches Preis-/Lizenzmodell, dies bereits auch teilweise schon länger als Lexware dies tut. Preislich nach oben hin ist natürlich jede Menge Luft.
Hallo,
ich habe 2012 Lexware Financial Office pro 2012 gekauft, das in den Bereichen Warenwirtschaft, Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung nicht laufzeitbeschränkt war. Nur im Bereich Lohn gab es eine Laufzeitbeschränkung bis zum Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen.
Ich habe viele Jahre die Updates gekauft, da ich den Lohn in aktueller Version brauchte.
Da ich sein gut einem Jahr keine Mitarbeiter mehr habe, habe ich nun auch keine Updates mehr gekauft.
Seit ca. 1 Monat weigert sich nun die Buchhaltung, weitere Buchungen entgegen zu nehmen.
Lexware behauptet nun, Sie hätten durch Änderung Ihrer AGB die Nutzungsdauer Ihrer Produkte eingeschränkt und ich müsse nun jedes Jahr das Update kaufen.
Ich halte die Vorgehensweise für rechtswidrig, da ich hier nachträglich um die unbegrenzte Laufzeit bestohlen wurde und will gerichtlich dagegen angehen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt evtl. eine gerichtliche Entscheidung zu dem Thema?
Wenn nein, hat jemand einen Vorschlag zu einem erfahren Anwalt zu dem Thema?
mfg Rudolf
Hallo Rudolf,
so ganz verstehe ich das Problem nicht. Wenn Du noch Version 2012 nutzen würdest und man würde diese Version nun beschränken, ok. Aber Du hast die AGB und Lizenzbedingungen bei der Installation der Folgeversionen jeweils akzeptiert und diese Regelung besteht bereits seit Version 2017, also nunmehr 4 Jahre. Von „nachträglicher“ Änderung kann hier daher keine Rede sein.
Mal davon abgesehen, dass gesetzliche Änderungen nicht nur in Lohnabrechnungssoftware relevant ist. Auch für Buchhaltung und Warenwirtschaft gab und gibt es laufend gesetzliche Anpassungen.
Hallo Steve,
das sehe ich anders. Ich habe eine nicht laufzeitbeschränkte Version gekauft und für die Aktualisierungen bezahlt.
Wenn ich mir ein Auto kaufe und für die Wartung regelmäßig bezahle kann der Händler doch auch nicht irgendwann sagen, ich darf jetzt nicht mehr fahren, weil ich die Wartung nicht machen lasse.
Ich habe selbst Software entwickelt und 27 Jahre erfolgreich ein Computer-Systemhaus geführt, Von den von mir entwickelten Branchenlösungen sind heute noch einige im Einsatz und keiner meiner Kunden muss eine Zwangswartung machen, denn die Programme sind ausgereift und die Kunden haben ein unbefristetes Nutzungsrecht erworben. Ich denke, auch viele andere Softwarehersteller sehen das genau so und versuchen nicht, aus einer Kauf-Lizenz nachträglich durch die Hintertür eine Miet-Lizenz zu machen.
Die gesetzlichen Änderungen für Warenwirtschaft und Buchhaltung beziehen sich vielleicht auf Steuersätze und Formularanpassungen, die man in jeder gut gemachten Software selbst vornehmen kann. Meine Kunden jedenfalls nutzen meine Software schon weit über 10 Jahre ohne jegliche Wartung durch mich.
Du darfst das gern anders sehen. Ich habe jedoch ehrlich gesagt keine Zeit und noch weniger Lust, das nun auszudiskutieren. Ich habe die Regelungen nicht gemacht, ich bin auch nicht Lexware und kann auch nichts daran ändern.
Nur soviel: jede Version ist für sich und hat eigene Lizenzbedingungen, welche bei der Installation akzeptiert werden. Und was die gesetztlichen Änderungen für wawi und buha angeht: Du irrst und zwar sehr. Allein GoBD und DSGVO haben erhebliche Änderungen in den letzten Jahren gebracht und tun dies auch weiterhin.
Hallo Steve,
danke für Deine Einschätzung, wenngleich ich bei meiner bleibe, zumal die Lizenzbedingung der 2017er Version auch nichts vom einer Umstellung auf eine Mietversion oder einem Zwangsupdate enthält, obwohl Lexware behauptet, es da umgestellt zu haben.
Ich habe nun einen Anwalt in der Sache beauftragt und der ist auch schon tätig. Mal sehen, was die Gerichte dazu sagen.
mfg Rudolf
Auf Grund des Preis leistungs-verhältnises ist diese Software für den eigentlichen Kleinbetrieb mit 1-5 Mitarbeiter nicht mehr tragbar. Es giebt andere Softwarehersteller welche kein Abo-zwang haben.