Im letzten Jahr hatte ich Euch das neue Angebotsmodell von Lexware vorgestellt. Dieses teilt sich in die Abo-Variante und in die 365-Tage-Variante. In diesem Artikel geht es um die Frage, ob bei einer 365-Tage-Version und einem Jahreswechsel auch die neue Jahresversion inklusive ist.
Mit dem obigen Text wird man als Nutzer:in in der Regel begrüsst, wenn man eine 365-Tage-Version installiert hat und sie das erste Mal startet. Unterjährige Updates und Service-Packs werden für gewöhnlich als Download über LISA ausgeliefert.
Mit der 365-Tage-Aktualitätsgarantie sichert Lexware jedoch für 365-Tage die Aktualität zu, egal wann der Kauf des Produktes erfolgte. Was ist nun, wenn das Produkt z.B. im März gekauft/installiert wurde und nun der Jahreswechsel ansteht? Immer öfter kommt in Foren und auch im Direktkontakt die Frage, ob denn auch die neue Jahresversion in dieser Aktualitätsgarantie enthalten ist.
Die klare Antwort dazu: Ja!
Anforderung kostenlose Programm-Version
Wenn Ihr im Programm auf der Zentrale-Seite rechts auf Info Center klickt, bekommt Ihr diverse Infos und News angezeigt. Unter anderem auch den obigen Text. Steht der Jahreswechsel vor der Tür, sollte sich hier ein weiterer Infotext finden, sofern Ihr die 365-Tage-Version einsetzt.
Klickt Ihr nun auf den Button Kostenlose Programm-Version anfordern, öffnet sich der entsprechende Assistent:
Nach Klick auf Weiter gelangt Ihr zu Seite 2 des Assistenten, auf welcher Ihr die notwendigen Daten für die Zusendung hinterlegt:
Nach der Eingabe der Daten und Klick auf Weiter bekommt Ihr eine Zusammenfassung der Angaben angezeigt und könnt selbige überprüfen:
Gibt es etwas zu korrigieren, einfach Zurück klicken, passt alles, klickt Ihr auf Senden und erhaltet die Bestätigung:
Wie auf der letzten Seite des Assistenten angezeigt, gibt es noch eine Bestätigungs-E-Mail:
Sobald die neue Version seitens Lexware verfügbar ist, erfolgt die Zusendung an Euch.
Aktualitätsgarantie und Programmfunktionen
Mit der Zusendung geht Ihr keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Laufzeit der 365-Tage-Aktualitätsgarantie damit nicht verändert wird. Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben: es gibt bis März die Aktualisierungen, danach müsste wieder eine neue Version erworben werden um erneut 365-Tage Aktualisierungen zu erhalten. Es ist ein Beispiel, bei Euch kann der Zeitraum und damit das Ende der Aktualitätsgarantie natürlich ein anderer Zeitraum sein.
Nach Ablauf der Aktualitätsgarantie, also der 365-Tage, werden auch bestimmte Funktionen im Programm nicht mehr funktional sein (z.B. eServices, Elster-Schnittstelle etc.). Einiges wie eben z.B. Elster lässt sich auch problemlos anderweitig lösen. Bei lohn+gehalt Versionen ist die ständige Aktualität der Programme für die volle Funktionalität notwendig, um weiter abrechnen zu können. Daher empfehle ich Nutzer:innen von lohn+gehalt auf die Abo-Variante zu setzen, da diese preislich auch günstiger ist.
Bei anderen Programmen wie faktura+auftrag oder buchhalter kommt man ggf. auch eine gewisse Zeit ohne die Aktualisierungen aus. Dennoch empfehle ich zumindest alle 2 Jahre zu aktualisieren um programmtechnisch wie auch gesetzlich auf einem aktuellen Stand zu sein. Immerhin erfüllen die Programme einen wichtigen Zweck im Unternehmen, welcher eine Investition wert sein sollte.