Der Austausch von Buchungsdaten zwischen Mandant:in und Steuerberater:in ist nicht unüblich. Viele Mandant:innen buchen selbst. Einerseits um Kosten zu sparen, aber auch, um die wichtigen betriebswirtschaftlichen Daten direkt und unmittelbar zugriffsbereit zu haben. Monats- und Jahresabschlüsse sowie Abschreibungen etc. werden aber meist durch das Steuerbüro erledigt.

Wie man die Buchungsdaten aus Lexware exportiert habe ich bereits in einem früheren Artikel erläutert. Immer wieder erhalte ich aber Anfragen, in denen Nutzer:innen von ihrem Steuerbüro Dateien erhalten, welche dann jedoch nicht in Lexware importier werden können. Nun bin ich mit den Produkten aus dem Hause Datev nicht so vertraut, kann mir aber nicht vorstellen, dass der Export der Buchungsdaten so kompliziert ist. Zudem ist auch davon auszugehen, dass eine Steuerkanzlei entsprechend geschult und versiert ist.

Da es jedoch offensichtlich einige Fälle gibt, in den die Daten der Steuerkanzlei für den Lexware Import nicht nutzbar sind, habe ich die Kolleg:innen von der neumeier AG kontaktiert und sie gebeten, eine Kurz-Anleitung für den Export aus Datev Kanzlei Rechnungswesen zu erstellen. Wichtig ist, dass die Lexware Datev-Schnittstelle für das Produkt „Datev Kanzlei Rechnungswesen“ optimiert ist. Dies bedeutet nicht, dass Importe aus anderen Programmen nicht funktionieren, heisst aber, dass seitens Lexware die Kompatibilität für andere Produkte nicht gewährleistet ist.

Die nun vorliegenden Daten bzw. Dateien haben die Bezeichnung ED00001 und EV01 (bei Export mit Kontennummernerweiterung) oder DE001 und DV01 (bei Export ohne Kontennummernerweiterung).

Die Kontennummernerweiterung (KNE) sollte benutzt werden, wenn die Sachkonten mehr als 4 Stellen haben und/oder alphanumerische Belegnummern (z.B. 2011-225, RG-22542 etc) verwendet werden. Im Regelfall wird der Export mit KNE durchgeführt.

Wie die Daten dann in Lexware importiert werden lest Ihr im Artikel „Thema: Datev-Import in Lexware buchhalter