Inhaltsverzeichnis
Bei vielen Kund:innen kam zu Beginn des Jahres beim Programmstart die Meldung
Das Systemdatum Ihres Rechners ist TT.MM.JJJJ. Diese Applikation ist nicht arbeitsfähig mit diesem Datum. Prüfen Sie ihr Systemdatum.

In meinem Artikel zur Fehlermeldung bzgl. des Systemdatums hatte ich auf das kostenfreie Service-Pack zur Lösung hingewiesen und erläutert, wie weiter vorzugehen ist. Das entsprechende Service-Pack hierzu war bereits seit November 2010 auf der Webseite von Lexware verfügbar.
Leider hat sich dann herausgestellt, dass das Service-Pack für Versionen, welche älter sind wie 2007, nicht hilft. Seither erhielt ich etliche Anfragen zu dem Sachverhalt. Leider habe ich für Kund:innen, welche eine Version vor 2007 nutzen keine Lösung anbieten können, ausser, das Update auf die aktuelle Version.
Lösung für Versionen vor 2007
Seit gestern gibt es nun auch für diese Kund:innen einen Lösungsweg. Nutzer:innen mit einer „Altversion“ erhalten ein Update für die Version, in der das Problem nicht auftritt. Also in der Regel eine 2007er Version. Dieses Update stellt Lexware kostenfrei zur Verfügung. Um das entsprechende Update zu bekommen wendet Euch bitte an eine/n Lexware-Partner:in in Eurer Region oder alternativ an die Lexware-Hotline für Eure Version. Sofern Ihr auf beiden Wegen zu keiner Lösung findet, nutzt bitte die Kontaktaufnahme hier im Blog.
Wichtig: Diese Lösung ist für Anwender:innen mit einer Österreich-Version leider nicht funktional, da diese Versionen bereits vor Jahren eingestellt wurden und aktuelle Versionen nicht für den österreichischen Markt ausgelegt sind. Diese Anwender:innen sollten auf ein Produkt umsteigen, welches für den österreichischen Markt entwickelt wurden und die aktuellen gesetzlichen Sachlagen erfüllen, sowie technisch auf dem aktuellen Stand sind.
Datenkompatibilität bedenken
Bei der Nutzung des Angebotes mit der Aktualisierung auf die Version 2007 ist zu beachten, dass nicht garantiert werden kann, dass die Datenübernahme problemlos erfolgt. Je nach eingesetzter Version sind Konvertierungen der Daten notwendig. Hierbei empfehle ich den betroffenen Kund:innen, sich ebensfalls an eine/n Lexware-Partner:in vor Ort zu wenden. Zu finden sind die Partner:innen über die Lexware Fachhandelssuche. Solltet Ihr keine/n Partner:in vor Ort finden oder diese/r Euch nicht weiterhelfen können, nutzt bitte das Kontaktformular.
Warum Updates gar nicht teuer sind!
In den letzten Tagen habe ich sehr viel zu diesem Thema gelesen und viele Worte waren nicht sehr nett. Ich kann die Verärgerung der Anwender:innen durchaus verstehen. Ich verstehe auch, dass nicht jede/r Kund:in jedes Jahr ein Update durchführen möchte. Dies ist ja auch kein MUSS (wenn mein einmal von lohn+gehalt absieht, bei dem die Updates durch den Gesetzgeber „verursacht“ werden).
In der Software-Welt sind Aktualisierungen nicht ungewöhnlich. Eine Buchhaltungssoftware oder Fakturierungssoftware über Jahre nicht upzudaten halte ich doch für unpassend, ja sogar fahrlässig. Und wir reden hier auch nicht von Unsummen, die für ein Lexware-Update notwendig sind. Nehmen wir als Beispiel die faktura+auftrag. Das Update kostet aktuell lediglich 79,90 EUR brutto. Die meisten Anwender:innen werden vorsteuerabzugberechtigt sein, also liegen die realen Kosten bei 67,14 EUR netto. Dies sind rechnerisch 5,60 EUR netto je Monat. Wird nun alle 2 Jahre geupdatet sind es nur noch 2,80 EUR netto je Monat. Beim buchhalter sind es rechnerisch nur 11,20 EUR netto je Monat bei jährlichem Updatezyklus. Selbst bei den netzwerkfähigen pro-Versionen sind die Kosten überschaubar wenn man auch die entsprechenden Zugriffslizenzen mit berücksichtigt. Bei einem financial office pro sind es beispielsweise rechnerisch nur 13,98 EUR netto je Monat und Zugriffslizenz bei einer Grundversion mit 3 Inklusivlizenzen. In diesem Zusammenhang kann man meiner Ansicht nach nicht von teuer sprechen. Durch regelmässige und zeitnahe Updates stellt man auch sicher, dass die Software auf dem aktuellen Stand bleibt und somit auch auf die Daten zugegriffen werden kann.
Warum Updates sinnvoll und wichtig sind!
Nach dem Gesetz müssen die Daten auch im elektronischen Format zugriffsbereit gehalten werden. Neben Lohnsoftware und Buchhaltungsprogrammen gilt dies ebenso für Fakturierungssoftware, wie in §147 Punkt 5 Abgabenordnung (AO) nachzulesen ist.
Bei Updates werden die Daten entsprechend konvertiert und auf den aktuellen technischen Stand angepasst. Lässt nun ein/e Anwender:in jahrelang die Updates aus, was sie/er kann und Lexware hier keinen zum Update zwingt, riskiert diese/r Anwender:in, dass Daten bei einem späteren Update nicht ordnungsgemäss konvertiert werden können oder sogar Daten beschädigt werden. Allein schon um dies zu gewährleisten und nicht evtl. empfindliche Bussgelder oder steuerliche Nachteile zu riskieren, kann ich die regelmässigen Updates nur nahelegen.
Mit den Versionen 2011 stellt Lexware die standard- und plus-Versionen zudem auf eine neue Datenbank um. Dies bedeutet, dass die bisherige Datenbanktechnik abgelöst und auf eine vollkommen andere Technik umgestellt wird. Ab 2012 werden aus technischen Gründen keine Datenübernahmen aus älteren Versionen möglich sein. Auch dies ist ein Grund, die bestehende „Altversion“ auf die aktuelle Version upzudaten. Im Hinblick auf einen evtl. späteren Rechnerwechsel und damit ein Wechsel des Betriebssystems auf Windows 7 oder ein darauf folgendes Betriebssystem, wäre ohne Update keine Möglichkeit gegeben, die Daten der „Altversion“ zugriffsbereit zu halten, wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Fazit
Meiner Ansicht nach halten sich die Kosten für ein Update in einem geringen und überschaubaren Rahmen. Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Bereithaltung für elektronischen Zugriff bei Betriebsprüfungen u.ä. stellen Nutzer:innen vor besondere Anforderungen und Pflichten. Regelmässige Updates – unabhängig welchen Hersteller man für die Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Fakturierung etc. nutzt – sollten schon aus Eigeninteresse durchgeführt werden. Auch technische Änderungen und Anpassungen an Betriebssystemen und Hardwareausstattung, welche üblich sind, sprechen für Updates um die genutzte Software auch auf aktuellen EDV-System einsetzen zu können und u.a. den gesetzlichen Auflagen und Verpflichtungen nachzukommen.
Ich habe eine Version von 2003. Da ich älter bin und keine großen Erfahrungen mit PC & Co habe, überlege ich, mir die neueste Version von Lexware zu kaufen. Wäre das nicht sinnvoll? Ist es sehr schwierig
die neue Version (CD?) zu installieren? Das habe
ich noch nie gemacht.
Danke im voraus für Ihre Antwort.
MfG M. Silbermann
Hallo Frau Silbermann,
also sinnvoll ist es meiner Meinung nach auf jeden Fall.
Die Installation selbst ist eher nicht schwierig, aber dies hängt natürlich immer von einem selbst ab und inwieweit man EDV-Affinität hat. In Ihrem Fall sind jedoch einige Arbeiten mehr notwendig, da die Daten in mehreren Schritten konvertiert werden müssen. Ich empfehle Ihnen sich an einen Lexware Partner in Ihrer Region zu wenden. Dieser ist Ihnen sicherlich gern behilflich. Über die Partnersuche unter http://handel.lexware.de/suche finden Sie anhand der ersten beiden Stellen Ihrer PLZ die entsprechenden Partner in Ihrer Region.
Hallo,
habe Buchhalter 2006 so angepasst, dass es für Österreich passt. Nun kann ich – wegen Sperre – kein neues Buchungsjahr anlegen.
Damals wurde mir von Service gesagt, dass die Sperre einfach durch einen neuen Lizenzschlüssel aufgehoben werden könnte.
Die Kosten der Adaptierung an Österr. Verhältnisse sind höher, als eine völlig aktuelle Version.
Daher läge mir sehr daran, das bestehende Programm fortzuführen.
Haben Sie Anregungen, Erfahrung oder Hinweise?
Vielen Dank
Anton
Hallo linzcarraldo,
die Antwort habe ich Dir via Twitter ja bereits gegeben. 🙂
Im Artikel „Lexware Fehlermeldung “Systemdatum” für Versionen älter als 2007 und warum Updates sinnvoll sind“ habe ich die Vorgehensweise entsprechend erläutert. Eine andere Lösung gibt es leider nicht.
Herr linzcarraldo!
Habe den Lexware Buchhalter 2003 (scheinbar die letzte Version für Österreich)schon viele Jahre (nach jährlicher Adaptierung der Umsatzsteuervoranmeldung)zur vollsten Zufriedenheit im Einsatz. Es werden mehrere Mandanten bearbeitet. Nun gibt es das Jahr 2011 das sich nicht anlegen lässt! Ein Service-Pack gibt es für diese Version auch nicht oder wird es sowas noch geben? Ich hätte Updates ja auch immer gemacht wenn es welche gegeben hätte. Soll ich eine Deutsche Version 2011 kaufen? Oder ein anderes Programm zulegen?
Hallo Franz,
ich bin mit den Östereich-Versionen nicht vertraut. Die aktuellen Versionen sind auf den deutschen Markt ausgelegt. z.B. können Sie nur deutsche Bundeländer in den Firmenstammdaten auswählen.
Theoretisch dürfte beim Update keine Änderung an den Stammdaten passieren. Jedoch kann es sein, dass der Lexware Scout (ein internes Prüfmodul, welches auf Plausibilität prüft) die Daten als unplausibel bemängelt. Ich persönlich glaube, dass eine aktuelle Version eher nicht für den Österreich-Markt passt. So leid mir diese Aussage auch tut… 🙁
Sehr geehrter Herr Rueckwardt!
Danke daß Sie sich meiner Problematik angenommen haben! Sie erwähnen „Lexware Scout“?
Kann ich da was ändern und wie würde die Datei heißen? Es wäre wirklich Schade, wenn ich dieses Buchaltungsprogramm nicht noch weitere Jahre verwenden könnte. Sollte aber da keine Möglichkeit bestehen, werde ich Versuchsweise die Deutschlandversion bestellen und ausprobieren. Vielen Dank!
Hallo Franz,
der Lexware Scout ist eine Plausibilitätsprüfung. Hier können Sie manuell nichts verändern. In Version 2007 ist dieser – so glaube ich – noch nicht enthalten. Aber in den höheren Versionen dann schon.
Stichwort: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre
Die Aussage „Bei Updates werden die Daten entsprechend konvertiert und auf den aktuellen technischen Stand angepasst.“ lässt mich zusammenzucken – wenn ich ein paar Jahre nach Umstellung von Produkt x auf eine andere Software eine Steuerprüfung bekomme, dann möchte ich die alten Buchungen in x natürlich GENAU SO vorfinden, wie ich sie damals nach der letzten Buchung/Abschluss verlassen habe.
Keinesfalls möchte ich, dass die Software, die naturgemäß auch immer mal Fehler enthält, da irgendetwas „konvertiert“, egal aus welchen „technischen“ Gründen.
Bei neuen Buchungen ist es etwas anderes, da kann ich regelmäßige Updates begrüßen (und lasse die Softwarehersteller auch wieder mitverdienen), aber die reine ANZEIGE ALTER DATEN muss immer unverändert funktionieren!
Alles andere führt nur ins Chaos.
Hallo E.Doerr,
wenn Sie auf eine andere Software wechseln, dann sind Ihre „alten“ Daten doch überhaupt nicht betroffen!? Diese bleiben doch so wie sie sind im „Altprodukt“ bestehen. Wenn Sie beim gleichen Hersteller und dem gleichen Produkt bleiben, dann müssen Daten entsprechend konvertiert werden wenn Sie eine neuere VErsion einsetzen wollen und die Daten auch dort lesbar sein sollen. Denn wie wollen Sie Ihre „Altdaten“ sonst im Programm ansehen und ggfs. bearbeiten können, wenn die Daten nicht auf den technischen Stand der Zeit aktualisiert werden. Dabei werden doch z.B. Buchungen nicht geändert.
Genauso kann es auch sein, dass Sie den Hersteller wechseln, die Daten aber auch in dem neuen Produkt verfügbar haben wollen. Auch hier müssen Konvertierungen erfolgen um die Daten in der neuen Technik lesbar zu machen.
Gerade weil Sie schreiben, dass die Anzeige der „alten“ Daten funktionieren muss sind Konvertierungen unumgänglich. Die IT verändert sich so schnell, dass Sie nicht davon ausgehen können, dass Techniken über 10 Jahre Bestand haben und unverändert bleiben.
Wikipedia sagt dazu:
Auch die Aussage, dass Software immer auch Fehler enthalten kann ist korrekt. Aber auch hier kann ich keinen Zusammenhang zur Konvertierung herstellen. Sicherlich besteht die theoretische Möglichkeit, dass bei der Konvertierung Daten beschädigt werden. Dieses Risiko habe ich aber grundlegend bei der Nutzung von IT-Technik. Ihre Festplatte kann kaputt gehen, die Datenbank kann durch andere Software auf Ihrem PC beschädigt werden etc. Dazu braucht es keine Konvertierung. Ohne technische Anpassung – und nichts anderes ist eine Konvertierung – ist wohl die gesetzliche Aufbewahrungspflicht über einen Zeitraum von 10 Jahren nicht realisierbar.
Hallo Herr Rueckwardt,
lassen Sie uns genau unterscheiden, wovon ich sprach:
Es geht _nicht_ darum, alte Daten mit einer _neuen_ Software zu verarbeiten, sei es vom gleichen oder einem anderen Hersteller.
Es geht darum, alte Daten mit der _gleichen_ alten Software nach ein paar Jahren noch genau so nutzen (hier ja nur: lesen/berichten) zu können wie zum Zeitpunkt von deren Enstehung.
Dafür ist irgendeine Konvertierung oder Anspassung eben nicht notwendig und nicht erwünscht – sie birgt nur die Gefahr, dass dabei irgendetwas von dem alten Stand verändert wird.
Selbst wenn der alte Stand steuerlich oder technisch fehlerhaft gewesen sein sollte, dann muss ich ihn aber jedenfalls so wie damals berichtet nachvollziehen können.
Es gibt nichts Unangenehmeres, als wenn bei einer Steuerprüfung die jetzt vorliegenden Zahlen für 2004 anders lauten als jene, die damals ans Finanzamt berichtet wurden – etwa weil die Software einen früheren technischen Fehler durch Konvertierung „berichtigte“.
Das bedeutete ja, dass die ganze Buchführung nicht nachvollziehbar wäre und führt wahrscheinlich – und aus Sicht der Prüfers ganz nachvollziehbar – zu einer Schätzung zu meinen Ungunsten.
Die Aufbewahrungspflicht ist ja auf Papier auch ohne Konvertierung erfüllbar – wenn sie recht hätten, würde die IT neue Risiken produzieren. Ganz sicher diese Pflicht ohne Konvertierung erfüllbar, wenn sie nicht sogar durch Konvertierungen bereits verletzt wird.
Mir wird etwas schwindelig, wenn ich mir vorstelle, dass diese Konvertierungs-Freude auch im Hause Lexware vorhanden sein könnte.
Also, ich werde jetzt mal schnell die Journale aller Steuerdaten aus Lexware im Excel-Format exportieren, damit man ggf auch ohne die Software die Posten einlesen und saldieren kann. Im Excel-Format kann man ja uralte Tabellen auch nach x Jahren noch nutzen…
Gruß / Doerr
Hallo E.Doerr,
danke für dieses Statement. Wenn Sie an Ihrer bestehenden Software nichts ändern, also kein Update o.ä. durchführen, dann wird auch nichts konvertiert. Daher kann ich Ihre Befürchtungen leider nicht nachvollziehen. Oder verstehe ich Sie falsch?
Die Aufbewahrungspflicht gilt eben leider nicht nur in Papierform sondern auch in elektronischer Form. So wie die Buchführung erstellt wurde muss diese innerhalb der entsprechenden Frist zugänglich gehalten werden. Wird hierfür eine Software verwendet, dann muss diese Software entsprechende Vorgaben erfüllen (u.a. GOB). Dies alles habe ich im bereits erwähnten Artikel dargelegt.D.h. wenn Sie z.B. den PC erneuern, und hier ein neues Betriebssystem installiert wird, da das bestehende nicht mehr verfügbar ist oder es für die neuen Hardwarebedingungen nicht ausgelegt ist etc, dann kann es sein, dass Ihre bisherige Software für dieses Betriebssystem nicht funktional ist, da zu dem Zeitpunkt wo die Software produziert/erstellt wurde, das Betriebssystem noch nicht verfügbar war. Auch in einem solchen Fall müssen Sie gewährleisten, dass auf die Daten weiterhin zugegriffen werden kann.
Dies kann man einerseits so machen, dass Sie den alten PC gemäss der Frist aufbewahren und das Programm hier lauffähig halten oder aber dass die Daten auf den neuen PC in eine aktuelle Software übertragen werden. Bei letzterem Schritt wird es dann unvermeidlich sein, die Daten zu konvertieren, was nicht automatisch bedeutet, dass diese verändert werden.
Eine Excel-Liste ist sicher schön, nützt Ihnen bei einer Prüfung jedoch herzlich wenig. Die Daten in einer Excel-Liste sind jederzeit änderbar und somit entspricht dies nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Hallo,
hmm, „Wenn Sie an Ihrer bestehenden Software nichts ändern, also kein Update o.ä. durchführen, dann wird auch nichts konvertiert.“ ist ja nun gerade die Frage – Lexware scheint doch beim Start der Software das Datum zu prüfen, um dann evt. Updates einzuspielen, die dann auch Datenkonvertierungen bedingen. Also geht es nicht darum, dass _ich_ etwas ändere, sondern der Hersteller.
Und ich hatte ihr Plädoyer im Blog so verstanden, dass diese Prüfungen und Updates wünschenswert seien.
Dass Aufbewahrungspflicht gerade auch bei elektronischen Daten gilt, hatte ich ja selbst ins Spiel gebracht, insofern das „leider“ hier etwas ins Leere zielt.
Dass die Excel-Tabelle für den Wirtschaftsprüfer nicht akzeptabel ist, ist schon klar – es geht aber darum, dass _ich_ damit ggf Abweichungen zwischen dem früher berichteten Stand und dem bei der Prüfung aufspüren kann.
Hallo E.Doerr,
Sie haben recht, ich habe in meinem Artikel beschrieben, warum Update durchgeführt werden sollten. Warum ist im Artikel nachzulesen.
Ich hatte Sie so verstanden, dass Sie kein Update wünschen. Daher kann ich die Befürchtungen bzgl. der Konvertierung nicht nachvollziehen.
Die Meldung bzgl. dem Systemdatum kann bei Versionen bis 2007 über das zur Verfügung stehende ServicePack gelöst werden. Eine Konvertierung findet nach Einspielung dieses ServicePack in der Regel nicht statt. Wer eine ältere Version nutzt, also älter wie 2007, kann dieses ServicePack nicht nutzen. Lexware stellt diesen Kunden eine 2007er Version des jeweil genutzten Programmes kostenfrei zur Verfügung. Hierbei kommt es dann in der Regel dazu, dass die Daten auf die aktuelle Version konvertiert werden.
Wenn Sie nun beispielsweise eine ältere Version haben und diese Systemdatum-Meldung erscheint, dann können Sie diese im Regelfall mit „ok“ bestätigen und danach weiter arbeiten. Um Daten nur lesen zu können, also bisher gebuchtes anzuschauen, sind mir aktuell keine Funktionseinschränkungen bekannt. Da Sie, wenn ich es korrekt verstanden habe, nur lesen wollen und nichts einbuchen, dürften sie keinerlei Nachteile haben und auch nichts konvertieren müssen.
Herr Rueckwardt, es geht doch hier nicht (mehr) um Fragen zu einem bestimmten Lexware-Produkt (-Problem), sondern darum, ob es _grundsätzlich_ klug ist, dass eine (Buchhaltungs-) Software beim Start das Datum prüft, um dann ggf Updates zu erzwingen.
Falls Lexware mal zufällig hereinschaut, mögen sie die Argumente hier vielleicht berücksichtigen.
Aber grundsätzlich Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gruß / Doerr
Ich bin verzweifelt. Habe mir eine neue Version
gekauft (Lexware buchhalter 2011, Version 16.00). Hatte die Hoffnung, dass ich nun die
CD installieren und dann buchen kann. Aber nein!
Jetzt soll ich noch eine Zwischenversion bestellen. Was ist denn dass bloß für ein Mist?
Da muss man schon versierter sein als ich, um
das hinzukriegen, oder? Liegt es an meinem Alter oder bin ich zu dumm?
MfG Marielene Silbermann
Hallo Frau Silbermann,
abhängig davon, welche Version Sie bisher eingesetzt haben, so bedarf es Zwischenversionen um Ihre „Altdaten“ auf den aktuellen Programmstand zu bringen. Auf der Programm-CD finden Sie einen Bestellschein über den Sie die entsprechenden Zwischenversionen bei Lexware anfordern können.
Hallo Herr Rueckwardt.
Ich verwende Lexware Buchhalter 2003 in österreich. Habe nun ebenso den Fehler mit dem Systemdatum.
Nachdem Lexware vor einigen Jahren den Support einseitig für Österreich beendet hat und auch keine Produktalternative geboten hat kommt nun der Schock, das plötzlich kein neues Buchungsjahr angelegt werden kann. Das Lexwäre ab einem bestimmten Zeitpunkt das gekaufte Produkt quasi „deaktiviert“ ist meiner Rechtsauffassung nach nicht mit den gegebenen Gesetzesbestimmungen konform.
Bevor wir uns aber hier in eine Rechtsdiskussion begeben, wäre es fein wenn es eine einfache technische Lösung gibt, sodass wir das Produkt wie gekauft wieder verwenden können.
Gibt es dazu ein Update?
Wie ich aus Beiträgen davor gelesen habe, gibt es schon mehrere Nutzer in Österreich die nun vor diesem gravierenden Problem stehen und die nun bereits dabei sind Updates zu testen?
Könnten Sie bitte so nett sein und deren Erfahrungen mit einem Update berichten bzw einen Kontakt zu den österreichischen Nutzern herstellen, damit wir direkt mit Ihnen zu den Erfahrungen des Updates kommunizieren können (meine Emailadresse ist: vom Admin entfernt )
In der Hoffung auf eine technische Lösung und vielen Dank vorab für Ihre Mühe
Gernot Erber
Hallo Herr Erber,
wie im Artikel beschrieben gibt es nur die Lösung, die Version 2007 einzusetzen. Inwieweit diese für die österreichischen Belange anpassbar ist kann ich leider nicht einschätzen. Da hier bereits Nutzer aus Östereich ebenfalls kommentiert haben, können sich diese gern hier im Kommentarthread wieder mit Ihren Erfahrungen melden. Ihre Email-Adresse habe ich in obigem Kommentar entfernt, da diese sonst öffentlich zugänglich gewesen wäre.
Sie können es auch einfach selbst mit Version 2007 testen. Eine vorherige Datensicherung ist natürlich immer zu empfehlen. 😉
Um ihre Daten erst einmal zugänglich zu machen, gibt es ja auch noch die Möglichkeit, das Systemdatum um zB ein Jahr – oder mehr wenn nötig – zurück zu stellen; man sollte nach Nutzung der Software (zB Druck/Export von Daten) aber nicht vergessen, das Datum wieder zurück zu stellen, sonst kommen andere Anwendungen „aus dem Tritt“.
Hallo E.Doerr,
danke für den Hinweis. Für vergangene Daten sollte es aber kein Problem geben. D.h. nach „ok“ sollten diese einsehbar sein. Nur für neu anzulegende Daten gibt es wohl Probleme.
Hallo Herr Rueckwardt,
Erstmals vielen Dank für Ihre rasche Antwort auch wenn diese nicht erfreulich ist.
Damit hier nicht mehrere österreichische Nutzer die selben Fehler oder Fehlerlösungsversuche wiederholen wäre es fein, wenn Sie hier als Koordinator fungieren könnten und zumindest meine Emailadresse wenn sie schon nicht veröffentlicht wird so zumindest an „Franz“ und „linzcarraldo“ weitergeben mit der Bitte mich unter meiner Emailadresse zu kontaktieren bzgl Lösungen für dieses Problem. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung mfg
Gernot Erber
Hallo Herr Rückwardt, ich habe die Schnauze voll
und heute das Programm Lexware Buchhalter 2011 zurück geschickt. Was denken sich die Lexware-Menschen eigentlich? Haben die nur noch eine
Rechenmaschine im Gehirn?
Ich habe mir jetzt eine Buchhaltungs CD eines
anderen Verlages gekauft und hoffe, dass ich nicht ebenso unliebsame wie mehr als ärgerliche
Überraschungen erlebe.
Danke für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße Marielene Silbermann
Hallo Frau Silbermann,
ich bedauere, dass Sie für die Schwierigkeiten keine adäquate Lösungen haben finden können. Eine erforderliche Zwischenversion hätte die Problematik sicherlich gelöst. Ich hoffe, dass Sie nun Ihre buchhalterischen Aufgaben zu Ihrer Zufriedenheit lösen können. 🙂
Hallo Herr Rückwardt,
auch stehe vor dem Problem mit meiner Version Lexware Buchhalter 2003. Schön das eine Lösung gibt, die einen wieder von Ort zu Ort rennen läßt, damit man die Zwischenversion bekommt die benötigt wird, um das Buchungsjahr 2011 anzulegen. WARUM STELLT LEXWARE DIESE NICHT ONLINE ZUR VERFÜGUNG? Zumal ja die zeitliche Beschränkung nirgends erwähnt wird. (Ausser die böse Überraschung jetzt.)Das wäre nämlich Kundenservice. In Ihrer kostenintensiven Hotline zu hängen und die Euros nur so durchrauschen zu sehen umd dann gefrustet aufzulegen, weil keiner abnimmt, macht nämlich auch keinen Spaß.
Ich benötige nur die schlichte einfache Buchführung, ohne Steuer und ähnliches, für ca.20 Buchungsätze im Monat. Da benötige ich nicht die aktuelle Schickimicki Version.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Güldenpfennig
Hallo Frau Güldenpfenning,
nur um Missverständnisse zu vermeiden: in MEINER „kostenintensiven“ Hotline hängen Sie sicher nicht. (siehe auch „über mich„)
In meinem Artikel habe ich die Möglichkeiten aufgeführt, wie Sie die entsprechende Version erhalten können. Neben der Hotline von Lexware gibt es noch den Weg über die regionalen Lexware-Partner. Den Lexware-Partner aus Ihrer Region finden Sie, wenn Sie über die Fachhandelssuche die ersten beiden Ziffern Ihrer PLZ eingeben. In der Regel können die jeweiligen Kollegen weiterhelfen.
Sollten Sie keine Hilfe finden, so nutzen Sie bitte das Kontaktformular hier im Blog.
Weiterhin habe ich meinem Artikel auch beschrieben, dass Updates durchaus einen Sinn haben. Auch das Preisargument kann ich in der Regel nicht gelten lassen, was ich im Artikel ebenfalls begründet habe. Dass es diese Probleme ab 2011 gibt ist sicherlich nicht optimal. Es gibt aber hierfür entsprechende Lösungen. Für Nutzer mit Versionen bis 2007 steht diese Lösung in Form eines ServicePacks kostenfrei zum Download bereit. Alle Nutzer mit einer Version älter 2007 erhalten seitens Lexware das entsprechende Update kostenfrei. Dieses Update frei zum Download bereitzustellen halte ich jedoch für nicht angebracht. Die Leistung sollten Anwender erhalten, die auch dazu berechtigt sind.
Ich empfehle Ihnen Ihren regionalen Partner zu kontaktieren. Dieser kann Sie bei den entsprechenden Schritte beraten und Ihnen das erforderliche Update zur Verfügung stellen.
Hallo Steve, ich habe bis jetzt auch über die Jahre mit dem Buchhalter 2003 zu meiner Zufriedenheit gearbeitet.Ich habe nun relativ wenig Buchungen aber so langsam muß ich jetzt auch damit anfangen 2011 zu buchen. Ich habe mir gestern Buchalter 2011 hier in HH bei Saturn gekauft. Zu Beginn der Installation erschien dann ein Kontaktformular um die Zwischenupdates anzufordern. Das habe ich gestern samt Scan des Einkaufsbons an Lexware zugemailt. Nach anfänglichen Aufgeregtheiten bin ich an sich ganz Zufrieden mit dem Vorgang, schauen wir mal wie lange das Zusenden der Updates dauert und wie es dann weitergeht.
Schöne Grüße, Harm.
Hallo Harm,
Saturn? *schüttel* Soetwas lese ich ja gar nicht gern… (chuckle) Aber sei es drum… 😉
Eine Woche musst Du Dich schon gedulden schätze ich. Wenn es hier Schwierigkeiten geben sollte kontaktiere mich einfach und ich schau, was ich tun kann. 😉
PS: Übrigens ein interessanter Vorname. 🙂
Hurra! Die Österreichversion 2003 hat ja nicht mehr funktioniert, weil das Service aufgelassen wurde. Ich habe damit immer gearbeitet und die Ust-Voranmeldungen jedes Jahr angepasst. Nun war es aber nicht mehr möglich das Buchungsjahr 2011 anzulegen. Ich habe bei Amazon den Buchhalter 2011 gekauft und getestet. Die Daten der Version 2003 waren unter „Daten“ abgespeichert. Die Version 2003 habe ich deinstalliert und anschließend den Buchhalter 2011 installiert. Die vorhandenen Daten wurden vom Programm automatisch angepasst. Die österr. Umsatzsteuervoranmeldung habe ich selbst gerichtet und die bereits vorhandenen Klienten funktionieren einwandfrei! In der Testfirma habe ich Buchungsjahre (bis 2021) angelegt und dann aufgehört. Sowas wie 2011 wird hoffentlich nicht mehr passieren. Was mit einer Kundenneuanlage passiert weiss ich allerdings noch nicht!
Ich hoffe, daß ich anderen Österreichbenutzern damit helfen kann.
Hallo Frank,
danke für diesen wertvollen Hinweis.
Die Vorgehensweise kann ich jedoch nicht empfehlen. Die Installation ohnen entsprechende Zwischenversionen sollte man so nicht durchführen. Es kann – wie in deisem Fall – gutgehen, jedoch hatte ich schonb ausreichend Fälle auf dem Tisch, wo es nicht gutgegangen ist und Daten teilweise unreparierbar hinüber waren.
Es freut mich aber, dass es bei Ihnen soweit gut geklappt hat. 🙂
Für meinen Buchhalter 2003 forderte ich per Hotline ein Update an, um 2011 anlegen zu können. Man mailte mir dann ein Pfd-Formular zu, welches ich ausfüllte und mit gescannten Unterlagen an Lexware zurück schickte.
Nach einigen Tagen sprang der Status meines Vorgangs auf „erledigt“. „Wir haben Ihnen eine Lösung zukommen lassen“ Fein, denke ich.
Das war am 31.1. Bis heute erhielt ich gar nichts. Die Firma Lexware ist für mich auf der „schwarzen“ Liste. Ich rate jedem von ihr ab! Nochmal rufe ich da für 1,99 nicht an, weil mir jeder Cent für die zu viel wäre.
Hallo Klaus,
schade, dass Sie bisher noch keine Update-CD erhalten Haben. Evtl. ist hier beim Postversand etwas schiefgelaufen.
Bitte senden Sie mir über das Kontaktformular eine Nachricht in der Sie Ihre Ticketnummer mit angeben. Ich prüfe den Sachverhalt dann umgehend und melde mich wieder bei Ihnen.
Vielen Dank.
Hallo Steve, um von Buchhalter 2003 auf 2011 upzudaten habe ich inzwischen die cd´s von Lexware erhalten. Leider habe ich inzwischen ein echtes Problem: Mein Notebook hat einen Hardwaredefekt, nicht mehr reparabel. Die Festplatte ist zum Glück noch okay, da ist immerhin unsere gesamte Buchhaltung 2010 drauf ( erstellt mit Buchhalter 2003) die wir noch nicht eingereicht haben.Ich habe auch eine Datensicherung 2010 auf CD gemacht. Ich habe mir nun ein neues Notebook mit Windows 7 gekauft, und das, was an Daten von der alten Festplatte kopierbar war, kopiert. Ich habe versucht das Zwischenupdate 2007 auf das neue Notebook zu Installieren, funktioniert aber nicht da die Installationsoftware kein zu updatendes Programm auf dem neuen Notebook findet uns somit die Installation nicht fortsetzt. Ich hatte gehofft so mit Hilfe der Datensicherung die Daten importiern zu können. Nun muß ich auch dazusagen, das ich nicht mehr im Bestitz der Lexware Buchhalter CD aus 2003 bin. Die habe ich wohl bei diversen Umzügen verlegt oder verloren… viele unglückliche Umstände auf einmal aber wahr! Was kann ich nun tun um zumindest die Daten aus 2010 zu reaktivieren? Buchhalter 2011 habe ich hier liegen, soll ich das einfach installieren? Krieg ich damit irgendwie noch die Daten aus 2010 drauf???
Schöne Grüße, Harm.
Hallo Harm,
die Daten von bh 2003 kannst Du nicht so einfach in die Version 2011 einlesen. Du benötigst die Zwischenversionen 2007 und 2009. Die beiden CDs hast Du von Lexware erhalten?
Ohne die CD für bh 2003 wird es jedoch grundlegend schwierig, da Du so keine Vorversionsprüfung durchführen kannst.
Bitte sende mir doch eine Nachricht über das Kontaktformular mit Verweis auf Deinen Kommentar. Ich schaue dann, was ich hier für Dich tun kann. 🙂
S.g.Herr Rueckwardt
Vier Mails an Lexware Hotline geschickt, mit dem Problem 2011 nicht einwählen zu können,jedoch keine anwort
Habe Version Lexware 2006
KönnenSie mir bitte helfen, muss meine buchhaltung
dringend für Jänner 2011 beginne.
Bitte um Hilfe
Liebe Grüße Angelika Schimunek, Graz,Österreich
Hallo Frau Schimunek,
bitte beachten Sie, als Name Ihren Klarnamen und keine Synonyme oder Firmenbezeichnungen anzugeben. (siehe Kommentarregeln) Ich habe diesen daher korrigiert.
Ich kann Ihnen hierzu gern behilflich sein. Senden Sie bitte eine Nachricht über das Kontaktformular an mich. Alles weitere lasse ich Ihnen dann als Antwort zukommen.
Vielen Dank.
Seit dem Update auf Buchhalter 2011 läuft Faktura + Auftrag 2007 nicht mehr.Neuinstallation erfolglos . Wer kann mir helfen ?
Hallo Herr Hannemann,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion nicht als Forum-Ersatz gedacht ist. Beachten Sie bitte auch die Kommentarregeln (hier Punkt 2 und 8 ).
Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das http://lex-forum.net oder das Kontaktformular. In beiden Fällen sollten Sie noch ein paar Details hinzufügen, was genau nicht mehr funktioniert etc.
Vielen Dank.
Hallo Herr Rückwardt,
wir haben bisher mit der Lexware 2007 gearbeitet und nun die neue Version 2011 gekauft. Leider können wir unsere Daten nicht rücksichern.
Meldung: „die gewählte Sicherung hat nicht die passende Version oder ein ungültiges Format“
MFG
Wiebke
Hallo Wiebke,
von welchem Programm sprechen wir konkret? Grundlegend bedarf es bei einem solch grossen Versionsunterschied noch der Installation von mind. einer Zwischenversion um die bestehenden Daten nach und nach zu konvertieren und somit für aktuelle Versionen gangbar zu machen. Bei Bedarf bin ich gern behilflich. Nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.
Netter Beitrag, aber leider hat lexware immer jährlich etwas in petto um ein Update zu erzwingen.
Bei Buchalter ist das z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung. (Ohne Update funktioniert das nicht mehr.)
Lexware ist für meine Begriffe ein Abzocker und auch die Update-Preise sind mehr als gesalzen. Wer einmal bei diesem System einsteigt, merkt recht schnell wie teuer das auf Dauer wird. Da gibt es wesentlich andere Alternativen, die nicht so eine Kosten-Lawine hinter sich her ziehen.
Hallo Andreas,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Urlaubsbedingt erfolgt Bearbeitung und Freigabe jedoch erst heute. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.
Ihre Meinung und Sichtweise respektiere ich, teile diese jedoch in keinem Punkt. Ein Grossteil der Änderung, welche ein Update bedingen kommen vom Gesetzgeber, nicht von Lexware. Am markantesten ist dies bei den Lohnprodukten zu sehen. Für die Produkte in den Linien buchhalter oder auch faktura z.B. sind Sie nicht zu einem Update gezwungen. Das Programm können Sie ohne weiteres zur Buchung Ihrer Vorgänge bzw. Erstellung Ihrer Rechnungen nutzen. Wollen Sie jedoch die die Daten im buchhalter z.B. elstern funktioniert dies nur in der jeweils aktuellen Version. Dies ist auch überhaupt nicht verwerflich, da die Aktualisierung der entsprechenden Schnittstelle einen Aufwand verursacht.
Betrachtet man die Preisegruppe, in welcher Lexware zu Hause ist, kann man nicht wirklich behaupten, die Preise seien „gesalzen“. Jeder Hersteller hat sein eigenes Preismodell. Der eine rechnet mit monatlichen Wartungsgebühren ab und bietet dafür alle Update inklusive, ein anderer widerum bietet sein Produkt für mehrere 1000 EUR an und bietet dafür entsprechende Leistungen. Bei den Lexware-Produkten haben Sie als Kunde einen sehr günstigen Einstiegspreis und entscheiden selbst, ob Sie Geld für ein Update ausgeben. Wenn wir beim buchhalter Beispiel bleiben: für das Elstern steht Ihnen eine externe Alternative der Finanzbehörden zur Verfügung, welche Sie kostenfrei nutzen können. Ist Ihnen dies zu umständlich oder zu aufwändig können Sie über ein Update mehr Bequemlichkeit erzeugen. Dies hat jedoch nicht – wie Sie schreiben – mit Abzocke zu tun sondern ist ganz einfache Marktwirtschaft. Möchte ich mehr Leistung, muss diese entsprechend vergütet werden.
Hallo Herr Rückwardt
Ich buche auf Lexware Buchhalter 2003. Habe auch stets diese Meldung wegen des Systemdatums. Neue Mandanten anlegen klappt genauso wie Jahresübernahmen nach 2011. Was soll das Programm denn konkret falsch machen?
Besten Dank im Voraus.
Jochen Hamann
Hallo Herr Hamann,
wenn der Fehler bei Ihnen auftritt, so sollte die Anlage des BJ 2011 nicht möglich sein. Auch die Erstellung bestimmter Berichte für Auswertungszeitraum 2011 kann ein Fehler sein. Es treten jedoch nicht immer alle Sachverhalte auf. Wenn bei Ihnen soweit alles funktional ist umso besser. 🙂 Bei Bedarf können Sie dennoch gern auf die Version 2007 updaten.
Hallo Steve Rückwardt,
danke für die ausführliche Antwort.
Sie mögen das „Marktwirtschaft“ nennen. In meinen Augen ist das gesamte Konzept von Lexware ein gut geplantes Projekt, um den Kunden insgesamt auf Dauer zu „melken“.
Die Lexware-Kühe laufen ja zu „Haufe“ durch die Gegend… Nichts für ungut, aber das Unternehmen ist trotz allem ein Abzocker, geschickt versteckt hinter irgendwelchen jährlichen Möglichkeiten, um die Kühe dann rechtzeitig am Jahresende in den Stall zu teiben und richtig gut zu melken.
Hallo Andreas,
das ist Ihre Auffassung. Ich frage mich nur, wie Sie darauf kommen?
In meinem letzten Kommentar habe ich versucht Ihnen zu erläutertn, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Änderungen gesetzlicher Natur sind. Diese Änderungen muss Lexware umsetzen, ob gewollt oder nicht. Weiterhin habe ich auch erläutert, dass – sieht man von den lohn+gehalt Versionen ab – keinerlei Verpflichtung zum Kauf eines Updates besteht. Ich kann daher nicht nachvollziehen, wie Sie zu Ihrer Meinung kommen. Das ein Unternehmen Produkte/Leistungen verkaufen möchte werden Sie sicherlich keinem Unternehmen vorwerfen, oder? 😉
Bei Lexware hat der Kunde also immer selbst die Entscheidung, ob er ein Update abnimmt. Wie in meiner ersten Antwort geschildert, gibt es bei anderen Herstellern andere Konzepte, welche u.a. Wartungsgebühren vorsehen. Es gibt mAn hier kein besser oder schlechter, da alle Konzepte und Geschäftsmodelle Vor- und Nachteile haben.
In Ihren beiden Statements habe ich bisher nur negative Äusserungen gelesen. Ich habe nichts gegen Kritik einzuwenden, solang diese sachlich ist. Meine Erläuterungen in meiner ersten Antwort scheinen an Ihrer Sichtweise nichts geändert haben. Sie unterstellen dem Unternehmen „Abzocke“ obwohl ich dies nachweislich widerlegt habe.
Vielleicht verraten Sie mir, woher Ihre Sichtweise kommt und vor allem, wieso Ihnen offenbar „nur“ Lexware ein Dorn im Auge ist. Jedes Softwareunternehmen bietet Updates an und diese für gewöhnlich nicht kostenfrei. Was genau stört Sie und warum?
Hallo ,
habe mir faktura und auftrag plus zugelegt und das auch nach etlichen versuchen unter win 7 ultimate am laufen .Wie bekomme ich jetzt meien daten von altversion pro HAndel aus 2006 rückgesichert ? oder muss ich da bei dem laden wieder irgendwelche kostspielige software erwerben. Dann hab ich von Lexware endgültig die Nase voll
Hallo Michael,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gerne beantworte. Zunächst bitte ich jedoch auf Ausdrücke wie „bei dem laden“ zu verzichten. Dies führt mAn nämlich zu keinem Ergebnis. 😉 Vielen Dank.
Das was Sie versuchen wird so nicht funktionieren. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so haben Sie bisher eine pro Version genutzt und sind nun auf faktura+auftrag plus gewechselt. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Produktreihen mit u.a. vollkommen unterschiedlichen Datenbankstrukturen. Eine 1zu1 Übernahme der Daten ist daher nicht möglich. Was Sie übernehmen können sind Stammdaten wie Kunden und Artikel. Bewegungsdaten wie Aufträge sind leider nicht ex- oder importierbar.
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe mich an meinen regionalen Lexware-Partner gewandt mit der Bitte, besagtes Systemdatumsproblem in dem von Ihnen skizzierten Verfahren zu lösen. Auch nach erneuter Nachfrage besteht er darauf, dass ich mich im Irrtum befände und verweist auf ein kostenpflichtiges Update. Haben Sie einen Rat für mich
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf
Hallo Rudolf,
vielen Dank für diesen Hinweis. Dies darf so nicht vorkommen. Zur weiteren Klärung sende ich Ihnen gleich eine Email.
Hallo Herr Rückwardt,
mir geht es leider genauso wie Rudolf…
Der Lexware-Partner vor Ort kann mir nicht helfen, ich soll mich direkt an Lexware wenden.
Dort wurde ich an drei Stellen bis zur Technik weiter verwiesen, immer mit der Auskunft, ich könnte nur kostenpflichtig auf die Version 2012 updaten.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Herzliche Grüße
Carola
Hallo Carola,
es tut mir leid, dass Ihnen der Kollege nicht weitergeholfen hat.
Zur weitere Klärung habe ich Ihnen soeben eine E-Mail gesandt.
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe mit Interesse Ihre Berichte verfolgt. Ich arbeite mit der Buchhalter Version 2010 und möchte auf die Version 2012 wechseln.Zwar geht dieses zwecks Datenbankübernahme problemlos als 2012 update, aber was ist mit der Vollversion. Wird die Vollversion 2012 auf einen anderen Rechner installiert, kann ich die Daten von Version 2010 problemlos auf die neue Version 2012 zurüchsichern?
Mit sonnigen Grüßen
Jochen Wöbbecke
Hallo Herr Wöbbecke,
ja, dies sollte problemlos möglich sein. Einfach über Datei – Rücksicherung die Datensicherung in die aktuelle Version einlesen. 🙂
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe im Moment Finacial Office 2007 im Gebrauch und mir jetzt die Vollversion von Financial Office Plus 2012 gekauft. Ist ein Import der 2007 Daten einfach möglich, oder benötige ich eine oder mehrere Zwischenversionen?
Hallo Herr Hammes,
Sie benötigen die Version 2009 als Zwischenversion. Die bestehenden 2007er Daten müssen vor einer Übernahme in eine Version 2012 auf den Versionsstand 2009 konvertiert werden. Die Zwischenversion können Sie durch Vorlage des Kaufnachweises bei Lexware anfordern. Sie erhalten diese Zwischenversion für gewöhnlich kostenfrei.
Sehr geehrter Herr Rückwardt,
ich hoffe sehr, Sie können mir helfen.
Ich wollte heute das letzte Quartal 2011 unter Lexware buchhalter 2011 buchen, um das Jahr zu beenden. Das Programm startet aber erst gar nicht.
Fehlermeldung:
Fehler ComError „OnDocumentCompleteAktionen“
Code: 80040207
wenn ich dann OK drücke und die Firma auswähle:
Es trat ein Fehler in der Methode auf usw. usw.
Was kann ich tun, um an meine Daten ranzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Sader
Hallo Frau/Herr Sader,
zunächst bitte ich darum, die hier geltenden Kommentarregeln zu beachten. Ihr Kommentar bezieht sich nicht auf den obigen Artikel. Die Kommentare sollen nicht als Forum oder Chat dienen, sondern als Möglichkeit zur Diskussion zu dem jeweiligen Artikel.
Supportanfragen können Sie im http://lex-forum.net einstellen, welches auch genau hierfür gedacht ist.
Zu Ihrem Fall nur soviel: aktualisieren Sie bitte Ihr Betriebssystem über Windows Update. Sollte es danach noch immer nicht funktionieren, so wenden Sie sich bitte an einen der regionalen Lexware Partner. Sie finden die regionalen Partner unter http://regio.lex-partner.eu.
Sollten Sie wider Erwarten auch damit keine Lösung finden, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Hallo Herr Rückwardt,
vielen Dank für die Info. Ich habe von Lexware die Zwischenversionen 2009 und 2011 erhalten. Damit sollte es funktionieren.
Hallo Herr Hammes,
wunderbar. Dann viel Erfolg! 🙂
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe bisher mit Lexware Office plus 2003 mit Update auf 2004 Version 8.0 gearbeitet.
Jetzt habe ich mir Buchhalter 2011 gekauft.
Leider hat die Rücksicherung nicht funktioniert.
Läßt sich dies mit einer Zwischenversion von Lexware lösen, oder funktioniert das nicht,weil ich von Office plus auf Buchhaltung umgestiegen bin ??
Mit besten Grüßen
D.Pilz
Hallo Herr Pilz,
da wird ja gaaanz viel miteinander gemischt… 🙂
Wenn Sie derzeit financial office nutzen können Sie nicht auf ein Einzelprodukt wie buchhalter „downgraden“. Heisst, Sie können nur ein Update auf financial office 2012 nutzen. Bei diesem Versionsunterschied benötigen Sie zusätzlich noch Zwischenversionen, um die Daten erfolgreich in die aktuelle Version übernehmen zu können.
Alternativ können Sie die Buchungsdaten aus Ihrer „Altversion“ exportieren und in den buchhalter importieren. Beachten Sie, dass hierfür vorab ggfs. Anpassungen am Kontenrahmen im „neuen“ buchhalter durchzuführen sind.
Details zum Datev-Export aus Lexware buchhalter und zum Datev-Import in Lexware buchhalter finden Sie in meinen beiden Artikeln unter der Rubrik Tutorials.
Hallo Herr Rückwardt,
auch wenn die Rückmeldung etwas gedauert hat; das Upgrade hat einwandfrei funktioniert.
Vielen Dank nochmals für ihre Info.
Dietmar Hammes
Hallo Herr Rückwardt,
ich arbeite seit 2007 mit Lexware buchhalter plus und habe jedes Jahr bis einschl. 2010 das neue Update installiert. Kann ich jetzt direkt das Update 2012 aufspielen oder ist 2011 zwingend notwendig betr. den Neuerungen Datenübertragung.
MfG
Rita
Hallo Rita,
wenn Ihre aktuelle VErsion 2010 ist können Sie direkt auf Version 2012 updaten. Bitte denken Sie daran, vor dem Update eine aktuelle Datensicherung durchzuführen.
Nach dem Update öffnen Sie bitte alle Mandanten. Erstellen Sie, wenn alles in Ordnung ist, dann bitte erneute eine Datensicherung. So können Sie – im Fall der Fälle – direkt mit dieser wieder rücksicheren und müssen das Datenbankupdate nicht erneut durchführen.
Hallo Herr Rückwardt,
auch ich habe das Problem, dass ich kein neues Jahr mehr anlegen kann (Lexware Buchhalter 2003).
Für meine einfache Steuererklärung ist dieses Programm ausreichend!
Ich würde mir ja das neue Programm gerne zulegen, aber:
mein PC erfüllt leider nicht die Voraussetzungen, sprich er ist zu alt!
Nein ein neuer PC wegen Lexware kommt im Moment nicht in Frage, weil
Ich müsste viele teuere und für mich ausreichende Programme ( z.B. Cad- Programme, Corel Draw und ähnliches )ersetzen, da diese unter Windows 7 (habe ich schon getestet!!) nicht mehr laufen!
Ich finde es schon seltsam, denn Lexware ist der einzige mir bekannte Softwarehersteller, der seine Programme einfach abschaltet und nicht mehr benutzbar macht.
Werde mir wohl oder übel ein anderes Buchhaltungsprogramm kaufen müssen, denn es ist nicht das erstemal, dass mir das mit Lexware Buchhalter passiert ist, aber nur wegen der Buchhaltung einen neuen Pc anzuschaffen, gewiss nicht!
mfg
Ute
Hallo Ute,
dass Sie sich wegen 1 Programm nicht gleich einen neuen PC zulegen wollen kann ich verstehen. Dies ist doch aber auch gar nicht notwendig. Wenn Sie den obigen Artikel richtig gelesen haben, so gibt es doch eine Lösung in Form eines Updates auf Version 2007. Sie werden doch auf Ihrem PC mindestens Windows 2000 oder Windows XP nutzen, einen Pentium II ab 600MHz (oder äquivalent), 512 MB RAM und ca 1GB freien Festplattenspeicher haben, oder? 😉
Die Problematik betraf zudem alle Versionen, auch die Versionen 2010. Von Absicht ist hierbei also nicht auszugehen. Zumal für den Bug ein Service-Pack frühzeitig bereitgestellt wurde. Für Versionen vor 2007 greift dieses leider nicht und daher hat Lexware hierfür eine Lösung in Form eines kostenfreien Updates auf Version 2007 ermöglicht.
Warum ich es nicht für sinnvoll halte, Updates für Programme, mit welchen man seine betrieblichen Finanzen verwaltet, über Jahre auszusetzen habe ich im Artikel ausführlich dargelegt. Auch das Thema Kosten für Updates habe ich ausreichend behandelt.
Natürlich steht es Ihnen frei, einen anderen Hersteller zu suchen. Gekocht wird überall mit Wasser… 🙂
Bei Bedarf steht Ihnen natürlich immer noch oben erwähnte Lösung zur Verfügung.
In diesem Sinne! 🙂
PS: Schade, dass Sie mich offenbar als Spam ansehen, oder wie soll ich Ihre E-Mail Adresse deuten? 🙁
Hallo Herr Rückwardt,
ich arbeite schon lange ohne Probleme mit financial office 07 Einzelversion 11. Seit 28.03.13 kann ich nicht mehr zugreifen. Bei weiteren Versuchen kommt die
Ansage ich könne des Programm nur 1 mal starten.
Letzte Datensicherung war 14.03.13.
Was kann ich tun ?
Habe noch Handwerk premium 2010 ,bisher jedoch
nur installiert und nicht genutzt weil Rücksicherung nicht funkioniert.
Betriebssystem seit 2010 Windows 7.
Hallo Ingolf,
hat sich denn in letzter Zeit etwas am genutzten PC/System geändert? Dies kann z.B. schon ein Service Pack von Microosft sein, welches Veränderungen mit sich bringt, welche zur Disfunktionalität führen. Denn financial office 07 ist z.B. nicht (!) für Windows 7 freigegeben. D.h. eine Funktionalität auf diesem Betriebssystem kann nicht (!) gewährleistet werden. Versuchen Sie es ggfs. im Kompatibilitätsmodus zu starten.
Die Rücksicherung von financial office 2007 in handwerk premium wird und kann nicht funktionieren da vollkommen unterschiedliche Datenbestände. Hierzu müssen Sie über eine Zwischenversion auf eine aktuelle VErsion updaten und dann von der financial office VErsion die Daten an handwerk premium übergeben. Dafür gibt es eine spezielle Datenübernahmefunktion im Programm (aktuelle Version).
Grundlegend empfehle ich – wie im obigen Artikel ja bereits beschrieben – regelmässige Aktualisierungen.
Hallo Herr Rückwardt,
Danke für die Antwort.
Schon möglich das ein neues Service Pack eingegangen ist.
Wenn ich für die die Datenübernahme eine aktuelle Version erwerben muß kann ich doch gleich diese mit 2007 rücksichern oder ?
Ingolf
Hallo Ingolf,
nein, direkt rücksichern funktioniert nicht, da viel zu viele Versionen übersprungen wurden. Die aktuell genutzte Version muss zunächst über einige Zwischenversionen aktualisiert werden. Soweit ich das jetzt überblicke müssten dies Version 2009, 2010 und 2012 sein und dann kann die Sicherung aus der Version 2012 in Version 2013 direkt rückgesichert werden. Wichtig ist, dass nach jedem (!) Zwischenupdate jedes (!) Modul (faktura, buchhalter & lohn) 1x geöffnet werden und dies in jedem Mandant.
Geben Sie bei der Bestellung der aktuellen Version bei Lexware an, welche Version Sie aktuell nutzen und welche Version Sie bestellen möchten. Im Normalfall senden Ihnen die Kollegen dann die erforderlichen Zwischenversionen zu. Bisher waren die Zwischenversionen kostenfrei. Inwieweit Lexware dies auch weiterhin so anbietet kann ich nur schwer einschätzen.
Sehr geehrter Herr Rückwardt,
ich besitze Lexware 2005 und die Aktualisierungs-CD 2007 und konnte damit mein Kleingewerbe ausreichend abrechnen (WinXP). Jetzt habe ich mir einen neuen PC mit Win7 beim örtlichen Händler gekauft (inkl. Datenübernahme) und es erscheint wieder die Meldung „… nicht arbeitsfähig mit diesem Datum.“ Anfangs konnte man diese Meldung wegklicken und das Programm lief, jetzt kann es aber nicht mehr geladen werden (nur der Mittelteil des Startmenü´s). Momentan setzt der Händler den PC nochmals neu auf.
Sollte das keine Besserung bringen: Welchen Lösungsweg gibt es?
Vielen Dank im Voraus.
Tilo
Hallo Tilo,
zunächst der Hinweis: Deine Version 2007 ist nicht für Win7 freigegeben, daher können hier durchaus auch Probleme und Kompatibilitätsfehler auftreten.
Ich kann Dich hier nur auf den BugFix für Version 2007 oder jünger verweisen. Wenn dies nicht Abhilfe schafft, empfehle ich die Aktualisierung auf eine aktuelle Version. Bitte beachten, dass hierfür einige Zwischenversionen notwendig sind. Diese bekommst du aktuell in der Regel noch kostenfrei von Lexware, wenn Du die aktuelle Version erwirbst.
Sehr geehrter Herr Rückwardt,
ich habe Ihren Aufruf zur Update-Durchfuehrung gelesen. Meiner Meinung nach, und das zieht sich durch viele Kommentare auf dieser Seite: Sehr geschickt am Thema vorbei. Rhetorisch eine 2!
Ich versuche mal, die Problematik so neutral wie moeglich zu beschreiben:
Es gibt den Software-Hersteller Lexware, der u.a. Buchhaltungssoftware mit Eigenschaften wie GOB-Konformitaet anpreist. Dieser Hersteller verabschiedet sich aber ruecksichtslos aus seiner „Konfomitaet“, wenn es sich fuer ihn nicht mehr lohnt: Beispiel Oesterreich.
Weiterhin baut er Mechanismen in die Programme, die den einmal „gefangenen“ Anwender zwingen sollen, die Updates mindestens in den folgenden 10 Jahren kostenpflichtig weiterhin zu erwerben, damit DER ANWENDER die GOB-Verpflichtung des Software-Herstellers erfuellen kann (=Lauf- und damit Lesbarkeit der verarbeiteten Informationen).
Das ist ein interessantes – und in die Gepflogenheiten der „Raffer-Mentalitaet“ passendes Geschaeftsmodell. Der Kunde dient dabei lediglich als Melkkuh.
Auf die Idee, dass der Kunde unzufrieden mit dem Programm, mit den Support-Leistungen des Herstellers oder den ihm aufgezwungenen Folgekosten ist, kommt man nicht bzw. es wird eine solche Frechheit des Kunden mit rhetorischen Bemerkungen heruntergespielt (zu 1,99Euro/Minute).
Warum ich diese Zeilen schreibe? Bei einem meiner Kunden ist das „Datums-Problem“ nicht nur in 2011, sondern jetzt auch wieder zum 25.06.2014 (mit einer 2008er/2009er Version) aufgetreten – und der Support hat nur eine Loesung: Gebt uns reichlich Geld fuer die aktuelle Version! Der Rest interessiert uns nicht!
Die Lizenz gilt also in der Realitaet nur 12 Monate! Und da soll man nicht sauer werden??
Gruss
Johannes Bormann
Hallo Herr Bormann,
gleich zum Einstieg im Kommentar persönlich werden, Kompliment!
Was das Beispiel Österreich mit einem „rücksichtslosen Rückzug“ zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. Früher gab es eine extra für den österreichischen Markt bestimmte Version. Diese gibt es nun nicht mehr. Das Produkte vom Markt verschwinden ist nun nicht wirklich neu. Weiterhin ist es für ein Wirtschaftsunternehmen durchaus „normal“, sich von Märkten oder Produkten zu verabschieden, wenn dies wirtschaftlich oder aus anderen Gründen nicht mehr tragbar erscheint. Würde ich als Unternehmer ebenso machen und ich kenne keine Unternehmer, die dies anders sehen.
Das was Sie im 3. Absatz schreiben ist ziemlich weit von der Realität entfernt. Wo bitte sind denn „Mechanismen“ eingebaut, die Nutzer zwingen (!) Updates zu erwerben? Allein die Thematik des von Ihnen hier kommentierten Artikels zeigt, dass es nicht wenige Nutzer gibt, die bereits seit etlichen Jahren ohne (!) ein Update erworben zu haben, mit dem Programm erfolgreich weiterarbeiten konnten. Die von Ihnen erbrachten Vorwürfe und Unterstellungen kann ich aus meiner täglichen Praxis daher absolut nicht bestätigen. Auch Sie selbst wiederlegen dies mit Ihrem eigene Beispiel. Ihr Kunde hat es ja auch 5-6 Jahre ohne Update ins Jahr 2014 geschafft.
Das bei einem Ihrer Kunden der Datums-Bug aktuell wieder auftritt tut mir leid. Warum dies in manchen Fällen nun wieder passiert kann ich leider nicht sagen. In einigen Fällen hilft das Service-Pack. In anderen jedoch leider nicht.
Die von Ihnen eingangs erbrachte Bemerkung, mein Artikel sei ein Updateaufruf, kann ich ebenso nicht bestätigen. Ich gebe eine Empfehlung mit einer dazugehörigen Begründung ab. Ein Programm welches zur Erfassung, Verarbeitung und/oder Verwaltung der betrieblichen Finanzen und Aufträge dient, sollte aus meiner Sicht nicht stiefmütterlich behandelt werden und man diesem daher ab und an ein Update gönnen. Lexware stellt im Fall der Fälle sogar die evtl. erforderlichen Zwischenupdates (noch) kostenfrei zur Verfügung, um das Produkt wieder auf den aktuellen Stand zu bringen.
Sehr geehrter Herr Rückwardt,
das „geehrter“ meine ich ernst, denn Sie reagieren auf Kommentare und lassen sie unzensiert stehen.
Meinen Vorwurf gegenüber Lexware halte ich aufrecht: Ein Hersteller von Software, die den GOB entsprechen soll, muß in der Lage sein, mindestens 10-15 Jahre lang die Daten, die verarbeitet wurden, ohne Probleme wiederzugeben – und zwar so, daß man nicht von jährlichen Updates (wir unterhalten uns über (zusätzliche aufsummierte) Kosten in Höhe von ungefähr 5000 bis 7500 Euro(!) – würde jedes Update der pro-Version erworben werden – abhängig ist. Das nenne ich recht hohe „Lagerkosten“, und die zeitliche Vorgabe vom Finanzamt ist nicht wirklich neu.
Wenn ich mein Geschäft mit Kleinen- und Kleinst-Betrieben mache, muß ich deren Kosten- und Personalstruktur berücksichtigen. Und das tut Lexware eigentlich auch – anfangs jedenfalls. Und hier liegt der Hund begraben: Ich kann eben nicht einfach die Software über die geforderte Zeit „liegen lassen“ und mich dann darauf verlassen, dass ich im Falle einer Prüfung ohne Tricksereien auskomme.
Im konkreten Fall meines Kunden laeuft die Software ja – nur eben mit einem manipulierten Systemdatum von vor dem 25.06.2014!
Ich selbst habe in der Zeit von 1980 bis Ende 2007 betriebswirtschaftliche Software im Mittelstand entworfen, programmiert oder Standard-Programme auf Kundenwünsche angepasst – und da hätte ich mir für/mit einem solchen „Bug“ wie bei Lexware schon einige Mühe geben müssen!
Meine persönliche Meinung ist eben, dass wir es hier mit einem, für die „Kundenbindung“ und den Umsatz sehr, sehr nützlichen „Bug“ zu tun haben.
Zum Thema „Österreich“: Ein „ordentlich und systematisch programmiertes System“ wie damals z.B. COMET TOP von Nixdorf (später SiemensNixdorf…) beinhaltet bestimmte Bereiche für die Landesspezifika im Programmcode und kann daher recht leicht auch für wenige Anwender angepasst gehalten werden. Im Zweifel könnten das sogar ausgebildete Vertriebspartner machen – und somit wären auch andere Kunden zufriedengestellt. Das Produkt einfach einzustellen lässt den vertrauensvollen Kunden hängen.
Aber, wie bereits geschrieben, es geht hier einfach darum, dass ein Programm, das u.a. mit den Eigenschaften „GOB-Konformität“ stark beworben wird, einfach „aussteigt“, wenn es nach wenigen Jahren wieder „angeworfen“ wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bormann
Hallo Herr Bormann,
warum können Sie das nicht? Sieht man einmal vom Datums-Bug ab, sehe ich hier nichts, wo Lexware Kunden Steine in den Weg legt. Solange die Systemvoraussetzungen der genutzten Software passen, läuft diese auch über die geforderte Zeit. „Problematisch“ wird es, wenn das Betriebssystem z.B. geändert wird, was in einem Zeitfenster von 10-15 Jahren durchaus nicht selten ist. Denn bei einer Software aus 2009 kann ein Hersteller nicht mal eben die Lauffähigkeit oder „Problemfreiheit“ unter Win7 oder Win 8(.1) gewährleisten.
Also nochmal: PC gekauft, Lexware gekauft, Systemvoraussetzungen passen, installiert – nix am System ändern und die Sache läuft nahezu beliebig lange.
Der Datums-Bug trat 2010/2011 erstmalig auf und wurde seitens Lexware sehr kulant behandelt. Kunden mit Altversionen (teilweise 2002er) wurden mit einer 2007er Version kostenfrei ausgestattet. Ich habe selbst hunderten Kunden hierbei weitergeholfen, auch mit erforderlichen Zwischenversionen. Mit dem bereits erwähnten Service-Pack wurde die Problematik damals abschliessend behoben. Aus welchem Grund dieser Fehler vereinzelt nun erneut wieder auftritt kann ich – wie erwähnt – leider nicht sagen.
Ich habe Verständnis, dass Sie bzw. Ihr Kunde hierfür eine Lösung seitens Lexware wünscht. Ich kann jedoch auch Lexware verstehen, die irgendwann nun mal sagen, Versionen älter xy supporten wir nicht mehr, die Lösungsoption bleibt mit einem Update bestehen.
Eine bewusste Manipulation seitens Lexware (wie ich sie bei Ihnen zwischen den Zeilen glaube ein wenig herauszulesen) bzgl. Datums-Bug kann ich eher ausschliessen. Das Problem betraf damals auch aktuelle 2010er Versionen. Eine genaue Ursache für diese Problematik ist mir nicht bekannt.
Zur Österreich Problematik: ich kenne das von Ihnen erwähnte Programm nicht, glaube aber bei dem Hersteller, dass wir hier von unterschiedlichen Preisklassen sprechen. 🙂
Wenn ich mir das richtig zusammengegoogelt habe, war dieses COMET ein Warenwirtschaftssystem – beim Lexware-Thema geht es jedoch um Buchhaltung, was meiner Ansicht doch etwas komplizierter ist, da sich steuerliche Dinge, Kontierungen etc. doch etwas häufiger ändern. Den genauen Grund, warum der Rückzug aus Österreich erfolgte, weiss ich nicht. Ich verstehe, dass bestehende Anwender dies ärgerlich finden, habe aber auch hier Verständnis für das Unternehmen, welches entsprechende Gründe für den Rückzug haben wird. Die bestehenden Programme sind aber bis zu dem Zeitpunkt funktionsfähig und entsprechen den damaligen Gegebenheiten des österreichischen Marktes.
Unternehmen besetzten neue Märkte und verlassen sie auch wieder. Das ist ein „normaler“ wirtschaftlicher Sachverhalt. Lexware ist hierbei sicherlich keine Ausnahme. Man kann soetwas natürlich als „den Kunden hängen lassen“ auslegen, nur wie lautet die Alternative? Weitermachen, auch wenn es wirtschaftlich keinen Sinn macht? Würden Sie dies bei Ihrem Unternehmen tun? Ich nicht.
Was dieser Rückzug mit der GOB-Konformität (bzw. fehlen selbiger) zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.