Das Lexware meldecenter kennen die meisten von Euch vermutlich schon. Damit werden seit geraumer Zeit die Meldungen wie Beitragsnachweise, U1-Erstattungsanträge, SV-Meldungen etc. an die Kassen, Versorgungswerte usw. übermittelt. All dies direkt aus den jeweiligen Lexware lohn+gehalt Programm heraus.
Um das Lexware meldecenter nutzen zu können, war bisher lediglich ein Konto bei Haufe-Lexware erforderlich, welches jedoch keinerlei spezifischen Regeln unterliegt.
Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz ITSG, zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), haben nun die Anforderung, dass sich Nutzer:innen von Übertragungssoftware eindeutig identifizieren müssen. Aus diesem Grund gibt es die Lexware meldecenter Identifizierung für alle Lexware meldecenter Nutzer:innen. Die Verifizierung muss hierbei für die meldepflichtige Person erfolgen, also im Regelfall der/die Inhaber:in bzw. Geschäftsführer:in. Hintergrund hierzu ist §95 SGB IV.
Mit der Lexware April-Aktualisierung wurde der Prozess für lohn+gehalt pro und lohn+gehalt premium freigeschalten. Die weiteren Programme und auch die pro und premium Lohnanwendungen innerhalb eines Paketes wie z.B. Lexware financial office pro sind mittlerweile auch alle freigegeben.
Wie man sich für ein Lexware Konto registriert und das Lexware meldecenter aktiviert, hatte ich in dem nachstehenden Video, sowie zugehörigem Artikel, ausführlich erläutert:
Lexware meldecenter Identifizierung
Nach Registrierung bzw. erfolgreichem Login wird die Option für die Identifizierung angeboten. Dies sollte dann so wie im nachstehenden Screenshot bei Euch aussehen.
Für den Identifizierungsprozess ist ein Smartphone erforderlich und die App der Identifizierungsdienstleisters, den Lexware hier gewählt hat. Nach Klick auf Freischalten per IDnow AutoIdent folgt Ihr einfach den Anweisungen am Bildschirm bzw. dann im weiteren Verlauf der App. Sollte kein Smartphone vorhanden sein, ist eine Webcam erforderlich und man kann, nach meinen Infos, den Prozess auch an einem PC erledigen. Zusätzlich wird Euer Personalausweis bzw. der Reisepass benötigt.
Im nachstehenden Video von IDnow wird der Prozess über die App kurz abgebildet:
Nach Durchlauf des Assistenten via Browser oder App, geht Ihr zurück zum Lexware meldecenter und dort wird im Regelfall stehen, dass das Identifizierungsverfahren gestartet wurde, nach wenigen Minuten werden dann die Daten wie Name, Vorname etc. angezeigt und Ihr müsst nochmal bestätigen, dass Ihr diese Person seid. Danach ist der Prozess abgeschlossen und Ihr könnt das Lexware meldecenter wieder wie gewohnt nutzen.
Sollte doch noch etwas unklar sein oder Ihr Fragen zum Thema haben, bitte gern über die Community melden.
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Hallo zusammen, Ich benutze das Programm Lexware Financial Office zur Gehaltsabrechnung, deshalb habe ich erst jetzt von der Änderung zur Identifizierung im Meldecenter erfahren. Ich bin ehrlich gesagt ziemlich schockiert über diese Neuerungen. Da ich 98% im Büro arbeite, verfüge ich über kein Firmenhandy. Somit gebe ich über diesen Weg komplett meine personengebundenen Daten preis. Erst heute wurde wiederholt in unserer Lokalzeitung durch die Polizei vor Datenklau im Internet gewarnt… 2 Fragen dazu: Wie geht das einher mit der DSGVO? Wie funktioniert das bei Mehrplatzlizenzen?
Bemerkungen: Bis heute hat mein Chef noch nicht einmal meinen Personalausweis zu sehen bekommen. Dürfen das nicht nur bestimmte Personenkreise? Hätte dafür nicht auch die Umsatzsteueridentitätsnummer des Unternehmens verwendet werden können? Bin gespannt auf eure Meinung.
Hallo Petra,
das Verfahren ist nicht ungewöhnlich, denn auch bei der Registrierung für dakota damals, musste eine Identifizierung der verantwortlichen Person erfolgen, auch dies mit Personalausweis oder Reisepass.
Kannst Du das bitte etwas konkretisieren? Die DSGVO regelt ja „nur“, welche Daten erfasst werden und wie mit diesen umzugehen ist.
Die Frage verstehe ich nicht. Die Identifizierung ist für die Person durchzuführen, die für den Versand der Daten verantwortlich ist. Ist einmal identifiziert, gilt dies für den bestehenden Account zum meldecenter (bis sich die Person ändert). Ob Einzelplatz oder Mehrplatz spielt hierbei keine Rolle.
Ich habe im Artikel auch geschrieben, dass dieser Prozess auch via PC durchgeführt werden kann, hier ist dann jedoch eine Webcam erforderlich, da während der Identifizierung der Ausweis gezeigt werden muss.
Ja. Unternehmen die Personen für relevante Bereiche identifizieren sollen, gehören mWn dazu. Der Prozess ist vergleichbar mit dem PostIdent-Verfahren.
Das kann ich nicht mit Sicherheit beantworten, jedoch geht es hierbei nicht um die Identifizierung des Unternehmens, sondern der Person, welche die Daten sendet. Diese wäre mit der UStID nicht identifizierbar.
Wie erwähnt: das war bei dakota schon erforderlich und ist im Prinzip nun auch für andere Anwendungen der Fall. „Damals“ musste die Ausweiskopie noch gefaxt werden, nun ist es mit Hilfe eines elektronischen Verfahrens erforderlich.
Wir haben zuvor nicht mit dakota gearbeitet. Daher war dies für uns neu.
Die Person, die verantwortlich ist für das Senden der Daten ist nicht die Person welche die Daten versendet. Deshalb auch die Frage zuvor wegen der Mehrplatzlizenzen.
Im Beschreibungstext steht, „alle Nutzer:innen des meldecenter“, ich persönlich* denke, es ist ausreichend, wenn es eine Identifizierung der Person gibt, die letztlich verantwortlich ist.
Alles andere ist dann betriebsintern zu regeln, bzgl. DSGVO, Zugriffsrechte, Verantwortlichkeiten etc.
*meine individuelle Sichtweise, keine rechtlich verbindliche Aussage