Wie ich Mitte Oktober bereits informierte, stand eine Abstimmung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Der Schätzerkreis der GKV hat diesen Zusatzbeitrag für das Jahr 2016 auf 1,1% festgelegt, damit steigt dieser im Vergleich zum aktuellen Jahr um 0,2 Prozentpunkte. Die Eintragung im Bundesanzeiger erfolgt zum 30.10.2015.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient lediglich als Richtwert für die Krankenkassen, wie hoch dieser Betrag bei der jeweiligen Krankenkasse tatsächlich liegen wird, legt jede Kasse selbst fest. Der Zusatzbeitrag ist wie gehabt allein von den ArbeitnehmerInnen zu tragen.
Erhebt eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie selbigen, besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Mitglieder über die Erhebung bzw. Erhöhung vorab schriftlich zu informieren und auf das dann bestehende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Die jeweils aktuellen Zusatzbeträge bzw. dessen Höhe wird auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Jede_r Versicherte hat also die Chance und auch das Recht, bei einer Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrages zu vergleichen und zu wechseln.
Quelle: BMG