Zum Jahreswechsel 2014 auf 2015 wurde der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Im Gegenzug bekamen die GKV die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, sollte der Kapitalbedarf höher sein.
Der Zusatzbeitrag wird von jeder der gesetzlichen Krankenkassen selbst festgelegt und allein von den ArbeitnehmerInnen getragen. Der Durchschnittszusatzbeitrag betrug im Jahr 2015 0,9%. Die Belastung lag somit im Durchschnitt bei den ursprünglichen 15,5% aus 2014.
Verschiedene Medien berichten nun über eine Prognose des Schätzerkreises des Bundesversicherungsamtes, dass die Zusatzbeiträge vermutlich um 0,2 Prozentpunkte steigen werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag läge damit bei 1,1% und die Gesamtbelastung bei 15,7%, wobei der Basisbeitrag von 14,6% weiterhin zu je 50% von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.
Wie hoch genau der jeweilige Zusatzbeitrag je Kasse sein wird, legen selbige zum Jahreswechsel fest.
Quelle: heute.de