Wie bereits seit einigen Jahren üblich, ändern sich im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung einige gesetzliche Punkte zur Jahresmitte. Der Gesetzgeber will eben nicht, dass es langweilig wird. Zum heutigen Tag treten diese Neuerungen in Kraft, welche dann ab den Meldungen für Juli greifen.
Die Zwischenupdate Juni 2014 werden in den kommenden Wochen ausgeliefert, wobei die Kund:innen, welche bereits das neue Angebotsmodell nutzen, selbige via Download über LISA erhalten. Das Ganze natürlich im Rahmen des Angebotsmodells ohne Zusatzkosten.
Anwender, welche noch das bisherige „alte“ Angebotsmodell nutzen, bekommen das Update zum Updatepreis automatisch auf dem Postweg, sofern der Aktualisierungsservice bei Lexware oder den regionalen Lexware Partner:innen aktiviert ist. Kein Aktualisierungsservice? Dann das Zwischenupdate einfach manuell bestellen.
Gesetzliche Änderungen Zwischenupdate 2014
- neue Datensatzbeschreibungen
- Für einige Datenbausteine in den Sozialversicherungsmeldungen haben sich die Datenbeschreibungen geändert. Diese müssen spätestens zu den Juli-Meldungen berücksichtigt werden.
- aktualisiertes Formular Einkommensbescheinigung ALG II
- Die regelmässigen Anpassungen von Formularen betrifft dieses Mal die Einkommensbescheinigung für ALG II.
- Prüfung Gefahrtarifstellen auf Zulässigkeit
- Aufgrund etlicher Probleme mit ungültig gemeldeten Gefahrtarifstellen an die UV-Träger haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung zusätzliche Fehlerprüfungen eingeführt. Gültig sind diese ab 01.06.2014 und zwar für alle Entgeltmeldungen, deren Meldezeitraum ab dem 01.01.2014 beginnt. Dies bedeutet, dass ab den Meldungen für Juli sichergestellt sein muss, dass die Kombination aus Gefahrtarifstelle und zugehöriger Beitragsnummer (BBNR-GTS) stimmig ist. Um dies sicherzustellen wird ein Assistent in die Programme integriert, welcher die Unfallversicherungs-Stammdaten auf Zulässigkeit prüft.
- elektronisch unterstützter Betriebsprüferexport (euBP)
- Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung in der Sozialversicherung wurde bereits zum 01.01.2012 eingeführt und in 2013 im Testbetrieb erprobt. In 2014 startet der Regelbetrieb, deren Teilnahme für Arbeitgeber derzeit noch optional ist. In absehbarer Zeit wird dies jedoch Pflicht und ab dem Zwischenupdate habt Ihr nun auch die technischen Voraussetzungen für euBP und somit die freie Wahl.
Neuerungen im Zwischenupdate 2014
Neben den gesetzlichen Änderungen gibt es in den Zwischenupdates auch immer wieder Änderungen bzgl. Funktionalität oder Programmverbesserungen allgemeiner Natur. In den letzten Wochen kamen einige Anfragen auf, wie man denn das Problem der doch sehr merkwürdigen Darstellung der Zahlungsliste im Lohn behebt.
Diese Darstellung liegt an den Änderungen bzgl. SEPA. Durch die IBAN und die BIC haben sich die Anforderungen an die Zeichenlänge der Spalten geändert, was bisher nicht im bestehenden Formular berücksichtigt wurde. Mit dem Zwischenupdate kommt nun auch ein Formular, welches den Anforderungen entspricht und die Daten werden zukünftig vernünftig dargestellt. Nix, was man sonderlich „feiern“ muss, aber für viele, welche diese Zahlungsliste nutzen sicherlich eine gute Nachricht.
Und damit bin ich nun auch durch mit den Änderungen im Zwischenupdate Juni 2014. In Kürze bekommt Ihr den Download bzw. die CD zur Verfügung bzw. könnt diese bestellen. Wie immer ist das Zwischenupdate notwendig, um mit lohn+gehalt weiterarbeiten zu können.
Hallo,
wo kann man das Update denn manuell bestellen?
Danke!
Hallo Dirk,
die klassischen Updates gar nicht. Wie geschrieben, bekommen es die Anwender, welche das „alte“ Angebotsmodell nutzen automatisch zugesandt, sofern der Aktualisierungsservice beauftragt wurde. Hast Du keinen Aktualisierungsservice, also bekommst Du Programmupdates nicht automatisch per Post, dann kannst Du die aktuelle Version bei Lexware direkt oder im Fachhandel bestellen, jedoch nur im neuen Angebotsmodell.
Danke für die Antwort… ich habe das FO plus. Sehe ich richtig das ich dann dafür 35 € im Monat zahlen muss, obwohl ich nur die Updates für L+G benötige? Oder kann man nur den für L+G die Updates mtl. zahlen. Mehr brauch ich ja nun nicht…
Danke für Erleuchtung!
Hm, wenn Du nur lohn+gehalt nutzt, warum hast Du denn dann ein financial office? Die Aktualisierung ist dann für das ganze Programm. In dem Artikel zum neuen Angebotsmodell habe ich das Prinzip und die möglichen Vorteile ja erläutert.
Wenn Du also nur für lohn+gehalt (plus) zahlen möchtest, solltest Du das Produkt von financial office plus auf lohn+gehalt (plus) ändern. Guter Zeitpunkt wäre der Jahreswechsel, denke ich. Bitte aber etwaige (steuer)rechtliche Umstände beachten, welche den Zugriff auf die „Altdaten“ erfordern.
Was mich jedoch wundert: Wir haben nun schon quasi September. Das Update hättest Du schon zum Wechsel in den Juli benötigt. Wie hast Du denn die letzten beiden Monate abgerechnet und Deine Meldungen übergeben?
Servus,
@Stevee, ich hab die Frage von @Dirk Becker (31.08.2014 19:22 Uhr) so verstanden, dass er das „Paket“ FO noch in der traditionellen Bezahlweise nutzt. Das Zwangs- bzw Zwischenupdate betrifft/betraf nur den Baustein L+G.
Für mich wäre das zwar nur interessehalber wichtig um die Updatepolitik von Haufe besser nachvollziehen zu können.
Wenn faktisch nur ein Bautstein von FO ein Zwischenupdate braucht, muss dann (beim traditionellen Bezahlmodell) das komplette FO geupdatet bzw frisch bezahlt werden oder nur anteilig?
LG Patrick
Hallo Patrick,
wie in meiner Antwort auf die Frage von Dirk bereits geschrieben, wird immer das ganze Programm geupdatet. Das Zwischenupdate im „alten“ Modell kostete aber auch nicht den Preis einer Neuversion sondern lag bei einem deutlichen günstigeren Betrag.
Servus,
@Steve. Ja das wäre schon „ungeschickt“, wenn im blödesten Fall alle Programmteile mitten unterm Jahr nacheinander Zwischenupdates wollen und das Paket FO somit drei Zwischenupdates bekommt und bezahlt haben will.
Naja, Zwischenupdates kommen ja nicht aus Spaß an der Freud‘ sondern meist aus „plötzlichen“ Gesetzesvorgaben heraus, was immer alle begeistert.
Und wenn Haufe dabei mit dem Preis unterhab der normalen Updates bleibt finde ich das im Prinzip dann auch ganz in Ordnung.
Dankeschön für die Info.
LG Patrick
Gern. Das mit etwaigen Zwischenupdates ist ja eigentlich Geschichte. Im neuen Angebotsmodell gibt es die zwar weiterhin, kosten ja aber nix mehr extra. 🙂