Wer Mitarbeiter:innen hat und die Lohnabrechnung im eigenen Haus durchführt, der darf sich mit dem Thema Fehlzeiten befassen. Dazu hatte ich hier bereits etwas geschrieben bzw. entsprechende Schulungsvideos eingebunden. Fehlzeiten wie z.B. Krankheit berechtigen zu einer Erstattung durch die Krankenkassen – sogenannte U1 bzw. U2 Erstattungen.

Erstattungsanträge

Das U steht hierbei für Umlage. In den Beiträgen für die Sozialversicherung sind diese als Umlagesätze (in den meisten Fällen) entsprechend enthalten. Ist die/der Mitarbeiter:in nun krank, erfolgt für eine entsprechende Frist eine Erstattung zu einem bestimmten Erstattungssatz. Dieser ist abhängig von der Krankenkasse und der gewählten Vereinbarung. Mehr Infos zu Umlage U1, Umlage U2 und – der Vollständigkeit wegen – Umlage U3 gibt es im entsprechend verlinkten Wikipedia-Artikel sowie im Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG), welches Ihr nachfolgend als PDF oder hier online findet.

Wie der Überschrift zu entnehmen ist, soll es uns heute um die Erstattungsanträge für die U1 und die U2 gehen. Seit 01.01.2011 sind diese Erstattungsanträge in der Regel elektronisch einzureichen. Hierfür können separate Programme wie svnet, aber auch Möglichkeiten wie dakota genutzt werden. Wenn Ihr Lexware lohn+gehalt verwendet, wisst Ihr ja sicher, dass die Übermittlung via dakota direkt aus dem Programm heraus möglich ist. Vor- und Nachteile von dakota und svnet habe ich bereits vor längerer Zeit beschrieben.

Wie genau das mit den Erstattungsanträgen in Lexware lohn+gehalt funktioniert, erklärt mein Kollege Thomas Krüger in einer Onlineschulung, welche ich Euch nachstehend einbinde.

Video zwischenzeitlich leider nicht mehr verfügbar, daher entfernt

Die Schulung stammt aus Januar 2013, ich wollte Sie Euch dennoch nicht vorenthalten. Einige Aussagen bzgl. Terminen etc. passen hier nicht mehr so ganz. Der Ablauf an sich ist aber der eigentlich wichtige Punkt und das passt noch. 🙂

Hinweis: Stand heute sind bestimmte Erstattungsanträge wie z.B. „Kind krank“ (noch) nicht via dakota übermittelbar. Hierfür muss man jeweils svnet bemühen.

Im Video werden soweit alle Fragen aufgegriffen und geklärt, welche mich immer wieder erreicht haben. Daher denke ich, dass damit das Thema Erstattungsanträge zukünftig leichter für Euch von der Hand gehen dürfte.