Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen, digitale Produkte, Softwarelizenzen, Aktualisierungsservices, Supportleistungen und sonstige Dienstleistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr
TAS | LEX-Partner.Net
Steve Rückwardt
An der Heerstraße 14
06217 Merseburg
Stand 01.07.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verträge zwischen TAS | LEX-Partner.Net, Steve Rückwardt, An der Heerstr. 14, 06217 Merseburg, nachfolgend Anbieter genannt, und seinen Kund:innen, nachfolgend Kund:in genannt.
1. Geltungsbereich, Unternehmergeschäft, Einbeziehung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen, digitalen Produkte, Softwarelizenzen, Aktualisierungsservices, Supportleistungen, Beratungsleistungen, Einrichtungstätigkeiten, Programmeinweisungen, Formularlösungen, Tools und sonstigen Leistungen des Anbieters. Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, über ein elektronisches Signaturverfahren, über ein Kontaktformular oder auf sonstigem Weg geschlossen wird.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliche Sondervermögen, an Behörden, Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, soweit sie nicht als Verbraucher:innen im Sinne von § 13 BGB handeln. Mit Abgabe einer Bestellung, eines Auftrags, einer Registrierung oder einer sonstigen Vertragserklärung bestätigt die Kund:in, nicht als Verbraucher:in zu handeln. Die Kund:in bestätigt insbesondere, die Leistungen für seine gewerbliche, selbständige berufliche, behördliche, vereinsbezogene oder sonstige unternehmerische Tätigkeit zu beziehen.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kund:in gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die Durchführung einer Leistung oder die Annahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsbedingungen, produktbezogene Leistungsbeschreibungen und besondere Produktbedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
2. Vertragsgegenstand und Rangfolge der Vertragsunterlagen
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, den Vertragsbedingungen, der Produktseite, der Leistungsbeschreibung, der Preisliste, den Laufzeitangaben, den Systemvoraussetzungen und den besonderen Produktbedingungen.
2.2 Soweit Produktseiten, Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen auf besondere Produktbedingungen, Herstellerbedingungen, Lizenzbedingungen, Supportbedingungen, Systemvoraussetzungen, Handbücher oder sonstige produktbezogene Unterlagen verweisen, werden diese nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Kund:in vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden und nach Inhalt, Produktbezug und Fassung hinreichend bestimmbar sind.
2.3 Bedingungen Dritter gelten nur ergänzend und nur für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Leistung, auf die sie sich beziehen. Bei Widersprüchen gelten die Rangfolgeregelungen dieser AGB. Nachträgliche Änderungen von Bedingungen Dritter werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies rechtlich zulässig ist, der Kund:in zumutbar ist und der Anbieter hierauf in Textform hinweist oder die Änderung aus technischen, rechtlichen oder lizenzrechtlichen Gründen für die weitere Nutzung des Drittprodukts erforderlich ist.
2.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge. Zuerst die individuelle Vereinbarung. Danach die Auftragsbestätigung oder Bestellung. Danach die besondere Produktbeschreibung. Danach die Preisliste und Konditionshinweise. Danach diese AGB.
2.5 Angaben auf Webseiten, in Produktbeschreibungen, in Handbüchern oder in sonstigen Unterlagen sind nur dann Beschaffenheitsgarantien, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
3. Kundenkonto, Kundendaten und Zugänge
3.1 Die Kund:in kann, soweit angeboten, ein Kundenkonto anlegen. Ein Anspruch auf Einrichtung oder dauerhafte Bereitstellung eines Kundenkontos besteht nicht.
3.2 Die Kund:in hat alle im Rahmen der Registrierung, Bestellung, Vertragsdurchführung und Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Änderungen, insbesondere der Anschrift, Rechnungsdaten, Bankverbindung, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner:innen, sind unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Zugangsdaten, Passwörter, Lizenzdaten, Aktivierungscodes und vergleichbare Informationen sind vertraulich zu behandeln und gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu sichern.
3.4 Handlungen, die über ein Kundenkonto, über eine angegebene E-Mail-Adresse oder unter Verwendung von Zugangsdaten der Kund:in vorgenommen werden, werden der Kund:in zugerechnet, soweit er_sie die Nutzung zu vertreten hat.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop, auf Webseiten, in Preislisten und in sonstigen Informationsunterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.
4.2 Bei einer Online-Bestellung gibt der Kunde durch Anklicken des Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
4.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, Bereitstellung eines Downloads, Bereitstellung eines Lizenzschlüssels, Freischaltung einer Leistung, Beginn der Leistungserbringung, Bereitstellung eines Vertrages zur elektronischen Signatur oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung erfolgen.
4.4 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Annahme bezeichnet ist.
4.5 Bei individuell abgestimmten Leistungen kommt der Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann in Textform, durch elektronische Signatur, durch Freigabe eines Angebots, durch Zahlung oder durch Inanspruchnahme der Leistung erfolgen.
4.6 Soweit für bestimmte Produkte eine Testlizenz, Demolizenz oder befristete Vorabfreischaltung vorgesehen ist, gelten die hierzu vor Vertragsschluss mitgeteilten Bedingungen. Eine Testlizenz, Demolizenz oder befristete Vorabfreischaltung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags, keine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit und keine Bereitstellung einer Volllizenz. Ob und unter welchen Voraussetzungen nach der Testphase eine Volllizenz, ein Abonnement oder eine sonstige entgeltliche Leistung bereitgestellt wird, richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
5. Preise, Preislisten, Zahlung und Rechnung
5.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Massgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung oder Beauftragung angegebenen Preise, Preislisten, Konditionshinweise und besonderen Produktbedingungen.
5.3 Der Anbieter kann je nach Leistung Zahlung per Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte, Zahlungsdienstleister oder andere Zahlungsarten anbieten. Ein Anspruch der Kund:in auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
5.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für monatliche Zahlungsweisen kann eine kürzere Zahlungsfrist vorgesehen werden, wenn dies in der jeweiligen Produktbeschreibung oder Preisliste angegeben ist.
5.5 Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
5.6 Aufrechnungsrechte stehen der Kund:in nur zu, wenn seine_ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann die Kund:in nur ausüben, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.7 Der Anbieter kann Rechnungen elektronisch übermitteln. Die Kund:in stimmt der Übermittlung elektronischer Rechnungen zu.
6. Preisanpassung bei Abonnements und sonstigen Dauerschuldverhältnissen
6.1 Bei Abonnements und sonstigen auf unbestimmte Zeit oder auf längere Dauer geschlossenen Dauerschuldverhältnissen ist der Anbieter berechtigt, das vereinbarte laufende Entgelt mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn und soweit sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten nach Vertragsschluss ändern. Massgebliche Kostenfaktoren sind die Einkaufs-, Bezugs- und Lizenzkosten des jeweiligen Herstellers oder Drittanbieters, die Kosten der Zahlungsabwicklung sowie gesetzliche Abgaben und Steuern, jeweils soweit sie sich unmittelbar auf die geschuldete Leistung auswirken.
6.2 Eine Anpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die massgeblichen Kosten tatsächlich verändert haben. Steigerungen einzelner Kostenfaktoren sind mit Senkungen anderer Kostenfaktoren zu verrechnen. Sinken die massgeblichen Kosten in der Gesamtbetrachtung, ist der Anbieter zur entsprechenden Senkung des Entgelts verpflichtet. Die Anpassung darf nicht dazu dienen, über die Weitergabe veränderter Kosten hinaus den Gewinn des Anbieters zu erhöhen.
6.3 Der Anbieter teilt der Kund:in die Anpassung und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit. Eine Anpassung des Entgelts nach dieser Regelung erfolgt höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten.
6.4 Erhöht sich das laufende Entgelt um mehr als 10 Prozent gegenüber dem unmittelbar zuvor geschuldeten Entgelt, kann die Kund:in das betroffene Dauerschuldverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung ausserordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und muss dem Anbieter bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zugehen. Kündigt die Kund:in nicht fristgerecht, gilt die Erhöhung als genehmigt. Hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung nach Ziffer 6.3 gesondert hin. Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung gilt das bisherige Entgelt fort.
6.5 Die allgemeine Klausel zur Änderung der AGB und der Konditionen bleibt für nicht preisbezogene Änderungen unberührt. Für die erstmalige Preisbildung bei jeweils neuen, eigenständigen Bestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis.
6.6 Unabhängig von den vorstehenden kostenbezogenen Anpassungsregelungen kann der Anbieter bei Abonnements, Aktualisierungsservices, Supportpauschalen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der laufenden Entgelte mit Wirkung ab Beginn der nächsten Verlängerungsperiode ankündigen, soweit die Änderung nur zukünftige Leistungszeiträume betrifft und dem Kunden unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Wert der Leistung zumutbar ist. Die Ankündigung erfolgt in Textform spätestens vier Wochen vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode. Der Anbieter weist die Kund:in dabei auf die neuen Entgelte, den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, den betroffenen Vertrag, das Kündigungsrecht und die Folgen einer Fortsetzung des Vertrags gesondert hin. Die Kund:in kann den betroffenen Vertrag bis zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode mit Wirkung zum Ende dieser Vertragsperiode in Textform kündigen. Kündigt die Kund:in nicht fristgerecht und nimmt er_sie die Leistung nach Beginn der Verlängerungsperiode weiter in Anspruch, wird der Vertrag für die neue Verlängerungsperiode zu den angekündigten Entgelten fortgesetzt.
6.7 Eine Änderung nach dieser Ziffer gilt nicht rückwirkend, nicht für bereits entstandene Entgeltansprüche und nicht für bereits abgeschlossene Leistungszeiträume. Gesetzliche Rechte der Kund:in sowie individuell vereinbarte Preise bleiben unberührt.
7. Lastschrift, Rücklastschrift und Zahlungsverzug
7.1 Erteilt die Kund:in ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine sonstige Einzugsermächtigung, hat er_sie für ausreichende Kontodeckung zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen.
7.2 Wird eine Lastschrift aus Gründen zurückgegeben, die die Kund:in zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Kontodeckung, falscher Bankdaten, nicht mitgeteilter Kontoänderung oder unberechtigtem Widerspruch, hat die Kund:in die dadurch entstehenden Bankgebühren zu ersetzen.
7.3 Zusätzlich kann der Anbieter für den durch die Rücklastschrift entstehenden internen Bearbeitungsaufwand eine angemessene Bearbeitungspauschale berechnen, wenn die Höhe der Pauschale der Kund:in vor Vertragsschluss in der Preisliste, Konditionsübersicht, Produktbeschreibung oder im Angebot mitgeteilt wurde. Die Pauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Bearbeitungsaufwand nicht übersteigen. Der Kund:in bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Aufwand oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7.4 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen und sonstige gesetzliche Verzugsschäden geltend machen. Mahnkosten und Inkassokosten sind erstattungsfähig, soweit sie erforderlich und angemessen sind.
7.5 Bei nicht nur unerheblichem Zahlungsverzug kann der Anbieter die weitere Leistungserbringung, die Bereitstellung neuer Lizenzen, die Freischaltung von Updates, die Durchführung von Supportleistungen oder den Zugang zu digitalen Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückhalten. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben unberührt.
8. Bonitätsprüfung, Prüfung von Kundendaten und Ablehnung von Bestellungen
8.1 Der Anbieter kann die Annahme einer Bestellung, die Einräumung bestimmter Zahlungsarten, die Lieferung auf Rechnung, die Vorleistung, die Fortführung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Bereitstellung wiederkehrender Leistungen von einer Prüfung der Kundenangaben und, soweit erforderlich, der Bonität des Kunden abhängig machen.
8.2 Eine Bonitätsprüfung erfolgt nur, soweit hierfür ein sachlicher Anlass besteht, insbesondere bei Lieferung auf Rechnung, Lastschrift, Vorleistung, erheblichen Auftragswerten, Dauerschuldverhältnissen, offenen Forderungen, Rücklastschriften, widersprüchlichen Kundendaten oder sonstigen erkennbaren Ausfallrisiken.
8.3 Der Anbieter kann hierzu im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben Informationen bei Wirtschaftsauskunfteien einholen oder Kundendaten mit dort gespeicherten Daten abgleichen, soweit ein berechtigtes Interesse besteht und die Prüfung für die Entscheidung über Vertragsschluss, Zahlungsart, Vorleistung oder Vertragsfortführung erforderlich ist.
8.4 Der Anbieter kann eine Bestellung ablehnen oder nur gegen Vorkasse, Lastschrift, Sicherheitsleistung oder eine andere zumutbare Zahlungsart annehmen, wenn sachliche Gründe bestehen. Solche Gründe können insbesondere unvollständige oder widersprüchliche Kundendaten, negative Bonitätsinformationen, offene Forderungen, Rücklastschriften, Missbrauchsverdacht oder eine fehlende B2B-Bestätigung sein.
8.5 Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters.
9. Bereitstellung digitaler Produkte, Downloads und Lizenzdaten
9.1 Digitale Produkte, Downloads, Lizenzschlüssel, Aktivierungscodes, Zugangsdaten und sonstige digitale Inhalte werden in der Regel per E-Mail, Kundenkonto, Download-Link oder über einen Hersteller, Distributor oder sonstigen Drittanbieter bereitgestellt.
9.2 Die Bereitstellung setzt voraus, dass die Kund:in die erforderlichen technischen Voraussetzungen schafft, insbesondere eine empfangsbereite E-Mail-Adresse, Internetzugang, geeignete Hardware, geeignete Softwareumgebung und erforderliche Administrationsrechte.
9.3 Download-Links, Lizenzdaten und Aktivierungscodes dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
9.4 Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Bereitstellung eines Download-Links, sofern nicht ausdrücklich eine fortlaufende Bereitstellung vereinbart ist. Die Kund:in ist verpflichtet, bereitgestellte Installationsdateien, Lizenzdaten und Aktivierungscodes angemessen zu sichern.
9.5 Soweit die Bereitstellung über Hersteller, Zahlungsdienstleister, Signaturdienste, Plattformanbieter oder sonstige Dritte erfolgt, kann die Auslieferung von deren technischen und organisatorischen Prozessen abhängig sein.
10. Softwarelizenzen, Herstellerbedingungen und Drittprodukte
10.1 Soweit Gegenstand des Vertrags Software, Softwarelizenzen, Aktualisierungsservices, Herstellerabonnements oder sonstige Leistungen Dritter sind, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen, Supportbedingungen, Updatebedingungen und Systemvoraussetzungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers.
10.2 Der Anbieter wird, soweit nicht anders vereinbart, nicht selbst Rechteinhaber der Drittsoftware, sondern vermittelt, vertreibt oder betreut die entsprechenden Lizenzen, Aktualisierungen oder Leistungen.
10.3 Art, Umfang, Laufzeit, Nutzerzahl, Mandantenfähigkeit, Aktivierung, Updateberechtigung, Supportumfang und technische Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Produkt, der Produktbeschreibung und den Bedingungen des Herstellers.
10.4 Die Kund:in ist verpflichtet, die Herstellerbedingungen einzuhalten. Eine vertragswidrige Nutzung durch die Kund:in kann zur Sperrung, Deaktivierung oder Kündigung durch den Hersteller führen.
10.5 Änderungen von Drittprodukten, Herstellerpreisen, Produktbezeichnungen, Updatezyklen, technischen Voraussetzungen, Schnittstellen, Kompatibilitäten oder Verfügbarkeiten liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, soweit der Anbieter diese Änderungen nicht selbst zu vertreten hat.
10.6 Der Anbieter haftet nicht dafür, dass Drittprodukte, Herstellerleistungen, Schnittstellen, Lizenzmodelle, Produktfunktionen oder technische Voraussetzungen dauerhaft unverändert verfügbar bleiben oder dauerhaft mit sämtlichen kundenseitigen Systemen, Zusatzprogrammen, Formularen, Datenbanken oder Schnittstellen kompatibel sind, soweit die Änderung ausserhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegt. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter eine bestimmte Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Kompatibilität oder Funktion ausdrücklich vereinbart hat oder die Einschränkung auf einem Umstand beruht, den der Anbieter zu vertreten hat.
11. Aktualisierungsservices, Abonnements und laufende Verträge
11.1 Aktualisierungsservices, Softwareabonnements, Supportpauschalen, Wartungsverträge und vergleichbare laufende Leistungen haben die im Angebot, in der Produktbeschreibung, in der Auftragsbestätigung oder in den besonderen Produktbedingungen genannte Laufzeit.
11.2 Ist keine abweichende Laufzeit vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
11.3 Ist keine abweichende Laufzeit, Verlängerung oder Kündigungsfrist vereinbart oder vor Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
11.4 Für einzelne Herstellerprodukte, Aktualisierungsservices, Softwareabonnements, Supportpauschalen, Formularabonnements, Wartungsverträge oder sonstige laufende Leistungen können abweichende Laufzeiten, Kündigungsfristen, Abrechnungszeiträume und Verlängerungsmechanismen gelten. Diese gehen den vorstehenden Regelungen vor, wenn sie der Kund:in vor Vertragsschluss im Angebot, in der Produktbeschreibung, in den Vertragsbedingungen, in der Auftragsbestätigung oder in besonderen Produktbedingungen mitgeteilt wurden. Dies gilt insbesondere auch für Kündigungsmöglichkeiten ohne Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder für kürzere Kündigungsfristen.
11.5 Die Zahlungspflicht für den jeweiligen Abrechnungszeitraum bleibt auch dann bestehen, wenn die Kund:in die bereitgestellten Leistungen, Updates, Lizenzen oder Supportmöglichkeiten nicht nutzt.
11.6 Bei jährlicher Abrechnung ist die Vergütung für den jeweiligen Jahreszeitraum im Voraus fällig, sofern nicht anders vereinbart. Wird bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit eine monatliche Zahlungsweise eingeräumt, betrifft dies nur die Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung. Eine monatliche Zahlungsweise führt nicht zu einer monatlich kündbaren Vertragslaufzeit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder in der Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.
11.7 Nach Vertragsende endet der Anspruch auf weitere Updates, Aktualisierungen, Supportleistungen, Sonderkonditionen und sonstige laufende Leistungen, soweit sich aus Herstellerbedingungen oder besonderen Produktbedingungen nichts anderes ergibt.
12. Supportleistungen und Supportpauschalen
12.1 Supportleistungen umfassen, je nach Vereinbarung, Unterstützung bei Fragen zur Nutzung, Einrichtung, Aktualisierung, Fehleranalyse oder Bedienung von Softwareprodukten, insbesondere aus den Bereichen Lexware, ecoDMS, DMS, Digitalisierung und verwandten Anwendungen.
12.2 Der konkrete Umfang einer Supportpauschale ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Produktseite, Preisliste oder Auftragsbestätigung.
12.3 Supportleistungen sind, soweit sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder dem Inhalt der Vereinbarung nichts anderes ergibt, Dienstleistungen und keine erfolgsbezogenen Werkleistungen. Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Unterstützung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder buchhalterischen Erfolg. Eine werkvertragliche Leistung liegt nur vor, soweit ein konkretes abnahmefähiges Arbeitsergebnis, etwa eine bestimmte Anpassung, ein bestimmtes Formular, eine konkrete Installation, eine Datenübernahme oder ein sonstiges bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart wurde. In diesem Fall gelten die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen, soweit keine zulässigen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
12.4 Support kann telefonisch, per E-Mail, per Fernwartung, per Videokonferenz, über Ticketsysteme, über Online-Communitys oder auf sonstigem Weg erbracht werden.
12.5 Kostenfreie Hinweise, Blogbeiträge, Community-Beiträge, Forenantworten, Videos und sonstige unentgeltliche Inhalte sind allgemeine Informationen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und begründen keinen Anspruch auf bestimmte Supportleistungen.
12.6 Supportpauschalen erfassen nur die ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Nicht umfasst sind, sofern nicht anders vereinbart, individuelle Einrichtung, Datenübernahme, Datenbereinigung, Programmierung, Formularanpassung, Schulung, Vor-Ort-Termine, Reisezeiten, Spesen, Projektleitung und Leistungen ausserhalb der angegebenen Supportzeiten.
12.7 Der Anbieter kann die Durchführung von Supportleistungen ablehnen oder unterbrechen, wenn die Kund:in erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, offene Forderungen bestehen oder rechtliche, technische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.
13. Beratung, Einrichtung, Programmeinweisung und sonstige Dienstleistungen
13.1 Beratungsleistungen, Einrichtungstätigkeiten, Programmeinweisungen, Prozessoptimierungen, Datenarbeiten, Schulungen, Formularanpassungen, Programmierarbeiten und sonstige Dienstleistungen werden nach der jeweiligen Vereinbarung erbracht.
13.2 Sofern kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste oder der individuell vereinbarten Stundensätze.
13.3 Zeitangaben, Aufwandsschätzungen und Projektpläne sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
13.4 Vor-Ort-Leistungen, Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung berechnet.
13.5 Die Kund:in ist verpflichtet, vereinbarte Termine rechtzeitig vorzubereiten und die erforderlichen Ansprechpartner, Systeme, Zugänge, Unterlagen und Informationen bereitzustellen.
13.6 Kann ein Termin aus Gründen, die die Kund:in zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann der Anbieter den dadurch entstehenden Aufwand nach Massgabe der Preisliste oder der gesetzlichen Vorschriften berechnen.
14. Tools, Zusatzprogramme, Formularlösungen und individuelle Anpassungen
14.1 Für Tools, Zusatzprogramme, Formularlösungen, Skripte, Vorlagen, Anpassungen und sonstige technische Ergänzungen gelten die jeweilige Produktbeschreibung, die Systemvoraussetzungen, die Kompatibilitätsangaben und die besonderen Produktbedingungen.
14.2 Kompatibilitätsangaben beziehen sich nur auf die ausdrücklich genannten Programmversionen, Betriebssysteme, Datenbanken, Schnittstellen und technischen Umgebungen.
14.3 Die Kund:in ist verpflichtet, vor produktivem Einsatz zu prüfen, ob ein Tool, Formular oder eine Anpassung in seiner konkreten Systemumgebung ordnungsgemäß funktioniert und seine_ihre fachlichen Anforderungen erfüllt.
14.4 Ändern sich Programme, Herstellerprodukte, Schnittstellen, Datenstrukturen, Sicherheitsmechanismen oder Betriebssysteme, kann die Funktion von Tools, Formularen oder Anpassungen beeinträchtigt werden. Eine Anpassung an künftige Änderungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
14.5 Soweit Testversionen bereitgestellt werden, dienen sie der Prüfung durch die Kund:in. Nach Ablauf der Testphase ist eine weitere Nutzung nur mit gültiger Lizenz zulässig.
14.6 Der Anbieter kann technische Schutzmaßnahmen, Lizenzprüfungen, Aktivierungen oder Nutzerbeschränkungen einsetzen, soweit diese zur Lizenzverwaltung erforderlich und zumutbar sind.
15. Mitwirkungspflichten des Kunden und Datensicherung
15.1 Die Kund:in hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Rechte, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
15.2 Vor Eingriffen in Systeme, vor Updates, vor Installationen, vor Datenimporten, vor Datenexporten, vor Formularanpassungen und vor sonstigen technischen Arbeiten hat die Kund:in eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung zu erstellen, sofern nicht ausdrücklich der Anbieter mit der Datensicherung beauftragt wurde.
15.3 Die Kund:in bleibt für seine_ihre Daten, seine Buchhaltungs- und Lohnunterlagen, steuerliche Aufbewahrungspflichten, fachliche Entscheidungen, Nutzereingaben und die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
15.4 Die Kund:in hat dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn er_sie besondere Risiken erkennt, etwa fehlende Datensicherungen, Systeminstabilitäten, ablaufende Fristen, produktive kritische Systeme, personenbezogene Daten besonderer Kategorien oder rechtliche Vorgaben, die bei der Leistungserbringung zu beachten sind.
15.5 Verletzt die Kund:in Mitwirkungspflichten, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann nach Massgabe der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung berechnet werden.
16. Rechte an Arbeitsergebnissen, Unterlagen und Inhalten
16.1 Angebote, Konzepte, Texte, Vorlagen, Checklisten, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, Formulare, Skripte, Tools, Anpassungen, Grafiken, Videos, Beiträge und sonstige Inhalte des Anbieters bleiben urheberrechtlich und sonst rechtlich geschützt.
16.2 Die Kund:in erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne geschäftliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang.
16.3 Eine Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Nutzung für Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erlaubt ist.
16.4 An Drittsoftware, Herstellerunterlagen, fremden Marken, Handbüchern und sonstigen Drittinhalten erhält die Kund:in nur die Rechte, die ihm_ihr der jeweilige Rechteinhaber einräumt.
16.5 Der Anbieter darf allgemein gewonnene Erfahrungen, Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Bausteine auch für andere Kunden nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen der Kund:in offengelegt werden.
17. Leistungsstörungen, Verzögerungen und höhere Gewalt
17.1 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
17.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung der Kund:in, fehlender Herstellerfreigaben, technischer Störungen bei Drittanbietern, ausstehender Zahlungen, fehlender Zugangsdaten oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
17.3 Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Stromausfälle, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, Lieferstörungen von Herstellern und Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.
17.4 Der Anbieter wird die Kund:in über wesentliche Verzögerungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
18. Sachmängel, Rechtsmängel und Untersuchungsobliegenheiten
18.1 Für entgeltliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit diese AGB keine zulässigen Abweichungen enthalten.
18.2 Soweit der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist und § 377 HGB Anwendung findet, hat die Kund:in die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung, Lieferung oder Leistungserbringung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
18.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung, Bereitstellung, Abnahme oder Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
18.4 Bei Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, erneute Bereitstellung, erneute Freischaltung, Austausch von Lizenzdaten oder durch Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung erfolgen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Fehlschlagen, Verweigerung oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
18.5 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der geltend gemachte Mangel oder Schaden auf einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, einer unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, Bedienungsfehlern, einer ungeeigneten oder nicht vereinbarten Systemumgebung, fehlenden kundenseitigen Updates, nicht vom Anbieter freigegebenen Eingriffen der Kund:in oder Dritter, nicht freigegebenen Anpassungen oder einer fehlenden, unvollständigen oder nicht funktionsfähigen Datensicherung beruht. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den jeweiligen Umstand zu vertreten hat oder eine Haftung nach Ziffer 19.1 unbeschränkt besteht.
18.6 Für Drittprodukte, Herstellerleistungen, Fremdsoftware, Fremdlizenzen und sonstige Leistungen Dritter haftet der Anbieter nur, soweit der geltend gemachte Mangel aus seinem eigenen Verantwortungsbereich stammt, insbesondere aus fehlerhafter Beratung, fehlerhafter Auswahl, fehlerhafter Einrichtung oder einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsvereinbarung. Rechte und Ansprüche des Kunden gegen Hersteller, Rechteinhaber, Distributoren oder sonstige Dritte bleiben unberührt. Soweit zumutbar, unterstützt der Anbieter die Kund:in bei der Klärung herstellerbezogener Mängel oder Lizenzprobleme im Rahmen der vereinbarten Supportleistungen.
19. Haftung
19.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich übernommene Garantien.
19.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
19.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch die Kund:in entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit eine unbeschränkte Haftung nach Ziffer 19.1 besteht oder der Datenverlust auf einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Datensicherungs-, Datenübernahme- oder Datenwiederherstellungspflicht beruht.
19.5 Für unentgeltliche Leistungen, insbesondere allgemeine Hinweise, Blogbeiträge, Community-Beiträge, Forenbeiträge und sonstige kostenlose Informationen, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
19.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
20. Eigentumsvorbehalt bei körperlichen Waren
20.1 Soweit der Anbieter körperliche Waren liefert, bleiben diese bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Anbieters.
20.2 Die Kund:in ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich über Pfändungen, Beschädigungen, Verlust oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren.
20.3 Bei digitalen Produkten, Softwarelizenzen, Downloads und Dienstleistungen tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts das Recht des Anbieters, Nutzungsrechte, Freischaltungen, Supportleistungen oder weitere Bereitstellungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
21. Vertragsbezogene Kommunikation per E-Mail und Informationspflichten des Kunden
21.1 Der Anbieter kann vertragsbezogene Mitteilungen per E-Mail an die von der Kund:in angegebene Kontaktadresse senden. Vertragsbezogene Mitteilungen sind insbesondere Informationen zu Preisen, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Produktänderungen, Aktualisierungen, Sicherheits- und Supporthinweisen, eingeschränkter Erreichbarkeit, Wartungsfenstern, Abrechnungen und sonstigen vertragsrelevanten Umständen.
21.2 Die Kund:in hat eine empfangsbereite E-Mail-Adresse vorzuhalten, den Eingang vertragsbezogener Mitteilungen organisatorisch sicherzustellen und Änderungen der Kontaktadresse unverzüglich mitzuteilen.
21.3 Eine Abmeldung von werblicher Kommunikation lässt die Berechtigung des Anbieters zur Versendung vertragsbezogener Mitteilungen unberührt, soweit diese zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrags erforderlich oder berechtigterweise zulässig sind.
21.4 Stellt die Kund:in keine empfangsbereite E-Mail-Adresse bereit oder verhindert er den Zugang vertragsbezogener Mitteilungen aus von ihm_ihr zu vertretenden Gründen, gilt dies nicht als Hinderungsgrund für die Wirksamkeit von Mitteilungen, soweit der Anbieter diese ordnungsgemäss an die zuletzt mitgeteilte Kontaktadresse versendet hat und keine strengere gesetzliche Form erforderlich ist.
21.5 Werbliche Newsletter oder sonstige werbliche elektronische Kommunikation erfolgen nur nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben. Die Kund:in kann werblicher Kommunikation jederzeit widersprechen.
22. Vertraulichkeit, Zusammenarbeit mit Dritten und Referenzen
22.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung, Vertragsverwaltung, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu nutzen. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere personenbezogene Daten, Gesprächsinhalte, Abstimmungen, Unterlagen, Konzepte, Zugangsdaten, technische Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere interne Abläufe, Preis- und Kalkulationsmodelle, Strategien, Prozessbeschreibungen, Kund:innen- und Lieferant:innendaten, technische Verfahren und sonstige nicht öffentliche wirtschaftliche Informationen. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung, zur Zusammenarbeit mit Herstellern, Distributoren, Subunternehmern, Zahlungsdienstleistern, Signaturdiensten, Hostinganbietern, Fernwartungsanbietern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Versicherern oder sonstigen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichteten Empfängern erforderlich ist. Eine Weitergabe ist ferner zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, zur Forderungsdurchsetzung, zur Rechtsverteidigung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die empfangende Partei wird den Umfang der Weitergabe auf das Erforderliche beschränken.
22.2 Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Mitarbeiter:innen, freie Mitarbeiter:innen, Subunternehmer:innen, Hersteller:innen, Distributor:innenen, Zahlungsdienstleister:innen, Signaturdienste, Hostinganbieter:innen, Fernwartungsanbieter:innen und sonstige Dienstleister:innen einsetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen der Kund:in entgegenstehen.
22.3 Soweit für eine Leistung eine Zusammenarbeit mit Hersteller:innen, EDV-Dienstleister:innen, Steuerkanzleien, Buchhaltungsdienstleister:innen oder sonstigen Partner:innen der Kund:in erforderlich ist, wird die Kund:in die erforderlichen Abstimmungen, Berechtigungen und Freigaben sicherstellen.
22.4 Der Anbieter darf Namen, Marken oder Logos der Kund:in nur als Referenz verwenden, wenn die Kund:in dem vorher zugestimmt hat oder die Referenznennung anderweitig zulässig ist.
23. Datenschutz
23.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:in, seiner_ihrer Ansprechpartner:innen und Nutzer:innen zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kundenbetreuung, Bonitätsprüfung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
23.2 Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters.
23.3 Soweit der Anbieter im Rahmen von Support, Fernwartung, Einrichtung, Datenprüfung, Datenübernahme, Hosting, Wartung oder sonstigen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag der Kund:in verarbeitet, schliessen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist. Die Kund:in wird den Anbieter rechtzeitig darauf hinweisen, wenn im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Sozialdaten, Berufsgeheimnisse oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen verarbeitet oder zugänglich gemacht werden. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten nicht als Auftragsverarbeiter, sondern als eigener Verantwortlicher verarbeitet, insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kundenbetreuung, Bonitätsprüfung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten, gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters.
23.4 Die Kund:in ist dafür verantwortlich, dass er_sie personenbezogene Daten, die er_sie dem Anbieter im Rahmen von Support, Fernwartung, Datenprüfung, Einrichtung oder Beratung zugänglich macht, rechtmäßig bereitstellt.
24. Änderung der AGB und der Konditionen
24.1 Der Anbieter kann diese AGB sowie nicht preisbezogene, für die Vertragsdurchführung erforderliche Konditionen für laufende Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung durch sachliche Gründe veranlasst ist und die Kund:in nicht unangemessen benachteiligt. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, behördliche Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, technische Entwicklungen, Änderungen von Herstellerbedingungen, Änderungen von Schnittstellen, Änderungen von Abrechnungs-, Support-, Aktivierungs- oder Kommunikationsverfahren sowie organisatorische Anpassungen, die für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlich sind.
24.2 Änderungen nach dieser Ziffer dürfen wesentliche Hauptleistungspflichten, den vereinbarten Leistungsumfang, Laufzeiten, Kündigungsfristen und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil der Kund:in umgestalten. Preisänderungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 6 oder nach individueller Vereinbarung.
24.3 Der Anbieter teilt der Kund:in die Änderungen spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält den Inhalt der Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, den sachlichen Grund der Änderung und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
24.4 Die Kund:in kann der Änderung bis zum vorgesehenen Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht die Kund:in nicht fristgerecht und setzt er_sie das Dauerschuldverhältnis nach dem mitgeteilten Wirksamwerden fort, gelten die mitgeteilten Änderungen ab diesem Zeitpunkt für die Zukunft. Der Anbieter weist die Kund:in in der Änderungsmitteilung hierauf gesondert hin.
24.5 Widerspricht die Kund:in fristgerecht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Dauerschuldverhältnis mit Wirkung zum vorgesehenen Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen, wenn dem Anbieter die Fortsetzung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen unter Berücksichtigung des Änderungsgrundes nicht zumutbar ist.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Ist die Kund:in Kaufmann/-frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an einem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
25.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig und soweit nichts anderes vereinbart ist.
25.4 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
25.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.