Kurze Notiz: Wenn Ihr bisher die Aufträge nach Druck oder E-Mail Versand aus Lexware heraus bearbeiten konntet und das Juni Update 2017 installiert habt, bekommt Ihr nun folgende Meldung angezeigt, wenn Ihr versucht den Auftrag zu bearbeiten:

In den Firmenangaben (Bearbeiten/Firmenangaben/Aufträge) ist festgelegt, dass gedruckte buchungsrelevante Aufträge nicht mehr bearbeitet werden können. Der Auftrag kann daher nur angezeigt werden.
In den faktura+auftrag Programmen ist die Meldung etwas abweichend:

Unter Extras – Optionen – Auftragsbearbeitung/E-Mailversand ist festgelegt, dass gedruckte oder per E-Mail versendete Aufträge nicht mehr bearbeitet werden können. Der Auftrag kann deshalb nur angezeigt werden.
In besagtem Update wurde eine Änderung integriert, welche u.a. mit den GoBD zu tun hat. Im Programm unter Extras – Optionen – Auftragsbearbeitung bzw. Extras – Optionen – E-Mailversand in den faktura+auftrag Versionen

oder unter Bearbeiten – Firmenangaben – Warenwirtschaft – Aufträge in den warenwirtschaft und handwerk Versionen, könnt Ihr die Haken bei der Bearbeitung nach Druck/Mailversand wieder setzen. Ihr erhaltet dann jedoch nachstehende Meldung:

Nach setzen der oben beschrieben Haken ist die Bearbeitung der Aufträge nun auch nach Druck/Mailversand wieder möglich. Damit wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Bearbeitung ggf. steuerechtliche Konsequenzen haben kann. Wann eine Bearbeitung steuerrechtlich noch ok ist und wann nicht, bitte mit Eurem Steuerbüro besprechen.
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Viel schlimmer ist, dass jetzt bereits der Vorschau-Druck die Rechnung (aufgetreten in Lexware premium 17.51) für eine Sperrung sorgt. Damit ist nicht mal mehr die Korrektur nach einem Probedruck (über die Vorschau) möglich, was bislang noch ging. Das dürfte damit so ziemlich die schlechteste GOBD-Umsetzung sein, die vorstellbar ist. Besser wären – aus Anwendersicht – ein Änderungslog oder ein revisionssicheres Archiv, in dem dann halt alle (gedruckten) Versionen unveränderbar gespeichert würden.
Hallo Dominik,
das kann ich so nicht bestätigen. Habe es eben ebenfalls mit einer 17.51 premium getestet. Der Auftrag (Rechnung) wurde gespeichert und über die Druckvorschau angeschaut. Anschliessend war die Bearbeitung problemlos möglich. Dabei waren die beiden Haken in den Firmeneinstellungen zudem gar nicht gesetzt.
Wenn dies bei Dir nicht funktioniert, ist da etwas nicht ok und sollte geprüft werden.
@Steve ansehen ist nicht das Problem, bis vor der Juni-Version war dort auch ein Ausdruck möglich, ohne dass die Rechnung gesperrt wurde. Wir hatten das bei uns zum einen zur Umbruchkontrolle/-korrektur bei längeren Rechnungen und zur Weitergabe/Prüfung an Kollegen genutzt. Das geht nun nicht mehr.
Du hattest geschrieben „Vorschau“, deswegen ging ich nur vom anschauen aus. Nach Druck ist die Bearbeitung gesperrt. Das war auch vorher schon so, wenn nicht die im Artikel beschriebene Haken gesetzt waren. Dies war bei Euch dann vermutlich der Fall. Mit dem Update wurden diese Haken programmseitig gesetzt, so dass man bewusst die Funktion wieder aktivieren und den entsprechenden Text dazu lesen muss.
Wenn Du die Haken nun wieder setzt, geht es auch wieder mit der Bearbeitung. 🙂
@Steve: aus der Erinnerung war es vorher allerdings anders. Nach dem »richtigen« Druck war die Rechnung auch schon vorher gesperrt; Solange wir aus der Vorschau gedruckt hatten nicht. Prüfen kann ich das jetzt allerdings nicht mehr.
Aufgrund der GOBD, halte ich es nicht für besonders empfehlenswert den Haken zu ändern. Da Lexware keine bessere Umsetzung hat, müssen wir wohl erst mal damit leben. Aber die Diskussion hier bringt ja hier ja eh nichts. Es bleibt wohl nur zu hoffen, dass LexOffice »irgendwann« eine bessere Umsetzung implementiert.
Hallo Dominik,
ich kann das aktuell leider auch nicht mehr nachstellen, bin mir jedoch sicher, dass die Sperre drin war, sobald gedruckt wurde. Ob nun aus der Vorschau oder direkt sollte egal gewesen sein, da der Staus Druck in beiden Fällen gesetzt ist, was für diese Option relevant ist.
Den Schluss verstehe ich nicht: es geht Dir um LexOffice? Das ist ja ein vollkommen anderes Produkt und dort ist das auch anders gelöst bzw. wird es dort anderes gehandhabt.
@Steve: sorry, ich meinte, dass Lexware ein bessere GOBD-Umsetzung für Lexware premium Handwerk entwickelt.
Ah, ok. 🙂
Was wäre denn Deiner Ansicht nach eine bessere Umsetzung der GoBD?
Hallo,
wo ist das denn in der 2018er Version zu finden?
Hallo Ewald,
immer noch an der gleichen Stelle? Bei Dir nicht?
Bei mir, Faktura und Auftrag, sind die Haken gesetzt – aber es kommt immer die Meldung, das Ändern aufgrund Bezahlt nicht möglich ist.
Hallo Corneli,
bitte den Artikel nochmal richtig lesen. Die benannten Haken betreffen den Status „gedruckt“ oder „per Mail versandt“ – von „bezahlt“ steht da nix. Wenn die Rechnung als bezahlt markiert ist, helfen diese Haken nicht.
Hier kannst Du optional nur den bezahlt Status rückgängig machen, um die Bearbeitung wieder zu ermöglichen. Zur Vertiefung des Themas bitte in der Community ein entsprechendes Thema neu eröffnen: http://lex-forum.net
Vielen Dank.