Kurze Notiz: Wenn Ihr bisher die Aufträge nach Druck oder E-Mail Versand aus Lexware heraus bearbeiten konntet und das Juni Update 2017 installiert habt, bekommt Ihr nun folgende Meldung angezeigt, wenn Ihr versucht den Auftrag zu bearbeiten:
In den Firmenangaben (Bearbeiten/Firmenangaben/Aufträge) ist festgelegt, dass gedruckte buchungsrelevante Aufträge nicht mehr bearbeitet werden können. Der Auftrag kann daher nur angezeigt werden.
In den faktura+auftrag Programmen ist die Meldung etwas abweichend:
Unter Extras – Optionen – Auftragsbearbeitung/E-Mailversand ist festgelegt, dass gedruckte oder per E-Mail versendete Aufträge nicht mehr bearbeitet werden können. Der Auftrag kann deshalb nur angezeigt werden.
In besagtem Update wurde eine Änderung integriert, welche u.a. mit den GoBD zu tun hat. Im Programm unter Extras – Optionen – Auftragsbearbeitung bzw. Extras – Optionen – E-Mailversand in den faktura+auftrag Versionen
oder unter Bearbeiten – Firmenangaben – Warenwirtschaft – Aufträge in den warenwirtschaft und handwerk Versionen, könnt Ihr die Haken bei der Bearbeitung nach Druck/Mailversand wieder setzen. Ihr erhaltet dann jedoch nachstehende Meldung:
Nach setzen der oben beschrieben Haken ist die Bearbeitung der Aufträge nun auch nach Druck/Mailversand wieder möglich. Damit wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Bearbeitung ggf. steuerechtliche Konsequenzen haben kann. Wann eine Bearbeitung steuerrechtlich noch ok ist und wann nicht, bitte mit Eurem Steuerbüro besprechen.