Nicht ganz vor 2 Jahren hatte ich hier im Blog über die Einführung des neues Angebotsmodells bei Lexware berichtet. Seither gilt für Neukund:innen nur noch dieses. Für Bestandskund:innen mit Abo-Vertrag gab es bisher die Möglichkeit, weiterhin das Angebot im „alten“ Modell zu nutzen. Muss man als Bestandskund:in im „alten“ Modell nun auf das neue Angebotsmodell umstellen?
Seit Einführung des neuen Angebotsmodells war klar, dass das „alte“ Modell nicht dauerhaft parallel bestehen wird. Beide Modelle gemeinsam nebeneinander laufen zu lassen macht aus meiner Sicht wenig Sinn. Zu diesem Thema – „altes“ oder neues Modell – gibt es immer wieder Fragen und Unklarheiten, welche ich mit diesem Artikel versuchen möchte aufzuklären.
Muss ich umstellen?
Hier gibt es eine klare Antwort: nein! Sofern noch ein Abovertrag im „alten“ Modell besteht, müsst Ihr nicht auf das neue Modell wechseln. Das Bestandskund:innenmodell wird jedoch früher oder später wegfallen. Spätestens dann gibt es keine andere Option mehr. Die Option des Wechsels steht auch selbstverständlich frei, Ihr könnt also wechseln, wenn Ihr das möchtet.
Umstellung jetzt schon sinnvoll?
Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz so einfach und klar. Bei bestehendem Vertrag habt Ihr aktuell die Jahresversion 2015 erhalten und bei Nutzung einer Lohnkomponente bzw. eines office-Produktes ggf. auch das Zwischenupdate. Daher halte ich eine Umstellung jetzt nicht für optimal, da es gewisse Mehrkosten mit sich bringt.
Mit dem Service-Pack Juli gab es einige Programmfeatures (z.B. Notizen und Belege im buchhalter), welche aktuell nur für Nutzer:innen des neuen Angebotsmodells verfügbar sind. Nutzt Ihr das „alte“ Modell bekommt Ihr diese Funktionen erst mit Version 2016.
Möchtet Ihr einen oder mehrere dieser Funktion aber umgehend haben und sind Euch diese die gewissen Mehrkosten wert, könnt Ihr selbstverständlich auch jetzt schon umstellen. (ich persönlich denke, es ist in den meisten Fällen nicht notwendig)
Wann ist eine Umstellung denn sinnvoll?
Für viele Produkte wird es auch mit Version 2016 für Bestandskund:innen im „alten“ eine Möglichkeit geben, dieses weiter zu nutzen. Allerdings wird es in vielen Fällen preislich eher unattraktiv, da die Kosten für das Update im „alten“ Modell die Kosten für die Version im neuen Modell übersteigen werden.
Aktuell ist dies z.B. bei lohn+gehalt der Fall: das Jahresupdate 2015 lohn+gehalt standard im „alten“ Modell kostete 159,90 EUR netto, das Zwischenupdate 99,90 EUR netto = 259,80 EUR netto. Der Jahrespreis im neuen Modell liegt derzeit bei 202,80 EUR netto. Dabei sind alle Updates und Aktualisierungen innerhalb eines Jahres inklusive. Also in der Regel auch das Zwischenupdate.
Zum Jahreswechsel auf Version 2016 wird es vermutlich auch bei anderen Versionen preislich attraktiver sein, das neue Angebotsmodell zu nutzen. Zu den Preisen der Versionen 2016 kann ich aktuell noch keine Auskunft geben, da mir selbige noch nicht bekannt sind. Ich werde aber natürlich auf lex-blog.de darüber berichten, sobald sie mir vorliegen.
Die neuen Versionen kommen meist so Oktober bzw. November. Kontaktiert Eure/n Vertragspartner:in, also in der Regel Lexware oder Eure Lexware Partner:innen vor Ort rechtzeitig und besprecht die evtl. Umstellung.
Kein „Altvertrag“ und auch kein „Neuvertrag“?
Es gibt auch Anwender:innen, welche weder einen Aktualisierungsvertrag im „alten“ noch im neuen Modell haben. In der Regel sind dies Nutzer:innen, welche bisher immer „manuell“ gekauft haben. Dies geht natürlich auch weiterhin, jedoch nur – wie seit Version 2014 – im neuen Modell. Dafür gibt es die 365er Versionen, welche keine Vertragsbindung haben, jedoch ebenfalls für 365-Tage alle Updates und Service-Packs inklusive. Diese 365er-Versionen sind jedoch preislich etwas teurer als eine Abo-Version.
Fazit
Für den kommenden Jahreswechsel könnt Ihr als Bestandskund:innen mit einem „Alt“-Vertrag für die meisten Produkte also weiterhin wählen, ob Ihr alles so belasst wie es ist oder auf das neue Modell umstellt. Früher oder später wird diese Wahl wegfallen (wie z.B. bereits bei lohnauskunft). Eher früher als später wird es preislich auch unattraktiv sein, das „alte“ Modell weiter zu nutzen.
Es besteht aus meiner Sicht kein Grund zu Panik, jedoch solltet Ihr Euch rechtzeitig mit Lexware oder eben Eurem Lexware Partner in Verbindung setzen um die evtl. nächsten Schritte zu besprechen, so dass zum Erscheinungstermin der neuen Version auch alles reibungslos läuft – egal ob noch im „alten“ oder bereits im neuen Modell.