Im gestern zur Verfügung gestellten Service-Pack Juli, über welches ich hier informiert hatte, wurden einige Änderungen im Programm integriert. Eine diese Änderungen ist die Notiz- bzw. Belegfunktion im Lexware buchhalter.

Diese Funktion ermöglicht es, wie die Bezeichnung schon erahnen lässt, das Hinzufügen von Notizen und Belegen bei Buchungen. Dies wurde in der Vergangenheit immer wieder mal von Anwendern angefragt und ist nach Installation des Service-Pack Juli 2015 nun möglich.
Funktion Notizen / Belege aktivieren
Nach Installation des erwähnten Service-Packs steht die Funktion zur Verfügung und ist in der Regel auch direkt aktiv. Es werden dann in der Buchungsmaske die beiden Optionen Notiz und Beleg angezeigt.

Sollte dies bei Euch nicht der Fall sein, könnt Ihr es unter Extras – Optionen – Notizen/Belege aktivieren:

Solltet Ihr keine Belege oder Notizen bei Buchungen hinterlegen wollen, kann es an dieser Stelle natürlich auch deaktiviert werden.
Hinzufügen von Belegen und Notizen
Wie Notizen bzw. Belege hinterlegt werden, habe ich in einem kurzen Video zusammengefasst, welches Ihr nachstehend anschauen könnt.
Eine doch recht praktische und sinnvolle Option wie ich finde. Die Belege werden zudem im Datenverzeichnis Eures Lexware buchhalter abgespeichert und sind somit auch in Datensicherungen integriert, stehen also bei einem etwaigen Rechnerwechsel weiterhin zur Verfügung.
Die Spalten Notiz und Beleg, wie ich sie im Video bei mir im Programm eingeblendet hatte, könnt Ihr über die Listeneinstellungen hinzufügen bzw. wieder ausblenden. Das Thema Listeneinstellungen hatte ich vor längerer Zeit schon einmal in einem Artikel inkl. Video erläutert.
Das Service-Pack Juli, welches diese oben vorgestellte Funktion in die buchhalter-Programme integriert, steht nur innerhalb der Aktualitätsgarantie im neuen Angebotsmodell zur Verfügung.
Solltet Ihr noch Fragen zur dieser Funktion haben oder selbige bei Euch nicht wie gewünscht funktionieren, steht Euch das Forum dafür zur Verfügung.
mich würde interessieren ob die Variante der Belegarchivierung mit dem Lexware Buchhalter für den Fall einer Betriebsprüfung als Belegablagesystem anerkannt wird.
Hallo Reinhold,
danke für die Nachfrage. Die Belege werden bei der Journalisierung fest hinterlegt und sind nur durch einen Storno wieder löschbar. Inwieweit das Ganze aber auch steuerechtlich einer Prüfung standhält, kann ich nicht beantworten. Ich habe Deine Frage aber nach Freiburg zur Klärung weitergeleitet. Sobald ich eine Rückmeldung habe, bekommst Du sie hier als Kommentar. Hier bitte ich jedoch um etwas Geduld, die Antwort kann vermutlich etwas dauern.
Wie versprochen hier noch meine Rückmeldung: aktuell kann bei Betriebsprüferexporten noch kein Beleg mit übergeben werden. Das soll aber nach den mir vorliegenden Info im Laufe des Jahres 2017 mit integriert werden, so dass der Betriebsprüferexport dann auch die digitalen Belege mit übergibt und damit GOBD konform ist.
Guten Tag Herr Rückwardt,
ich arbeite mit Lexware professional Buchhalter, unser Steuerberater mit Datev.
Beim Export der Lexware Daten für den Jahresabschluss 2015 an den Steuerberater sind leider die von mir angefügten Belege nicht mit exportiert worden. Der Steuerberater musste bestimme Rechnungen dann vom mir wieder separat anfordern, was doch einen erheblichen Zeitaufwand verursachte. Verstehe ich Ihre Antwort an Herr Nottebohm richtig, dass dieses Jahr dieses Problem behoben wird und es in Zukunft möglich ist, Belege mit zu exportieren?
Freundliche Grüsse
Baumgartner
Hallo Baumgartner (bitte Kommentarregeln beachten!) 🙂
wie beschrieben: es hierbei um den Betriebsprüferexport, nicht den Export nach DATEV. Ich gehe davon aus, dass auch dies früher oder später kommen wird, aber zur Übergabe von Belegen an DATEV habe ich aktuell keine konkreten Infos vorliegen.