Bereits kürzlich hatte ich das Thema Anlagenverwaltung aufgegriffen, als es um den Datenabgleich zwischen Rechnungskreisen ging. Auch im heutigen Artikel soll es wieder um die Thematik Anlagenverwaltung gehen. Wenn Ihr als Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung durchführt, ist neben der Anlage EÜR beim Finanzamt auch die Anlage AVEÜR abzugeben, also das Anlagenverzeichnis für Eure EÜR.
Bei der Eingabe von Anlagegütern in Lexware anlagenverwaltung erfolgt die Zuordnung zur Anlage AVEÜR weitestgehend automatisch. Voraussetzung ist, dass die Gewinnermittlungsart Einnahmen-Überschussrechnung ist
und dass in den Programmeinstellungen unter Firmenangaben im Bereich der Anlagenverwaltung die Zuordnung Anlage AVEÜR erstellen ausgewählt wurde.
Bestimmte Angaben sind jedoch auch manuell zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Wie dies erfolgt erläutert meine Kollegin Christiane Hartramf im nachstehenden Video, in welchem sie ebenfalls auch die Übergabe der Werte an den buchhalter demonstriert.
Video zwischenzeitlich leider nicht mehr verfügbar, daher entfernt
Im Video erfolgt die Bearbeitung und Berechnung am Beispiel von financial office pro, in welchem u.a. der buchhalter pro und anlagenverwaltung pro gemeinsam integriert sind. Es funktioniert aber auch vergleichbar mit anlagenverwaltung standard und buchhalter standard bzw. buchhalter plus, wenn sie beide auf dem gleichen PC installiert sind.
Wenn dennoch noch Fragen offen sind, steht Euch das Forum hierfür gern zur Verfügung.