Für die monatliche Lohnabrechnung gibt es verschiedene Stichtage, welche den Arbeitsablauf massgeblich mit beeinflussen. Neben den internen Prozessen sind es vor allem die Fristen für die Übermittlung der Beitragsnachweise sowie der Fälligkeit der Beiträge der Sozialversicherung.
Es gibt hierfür zwei Regeln, welche es sich zu merken gilt:
Übermittlung Beitragsnachweise: zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge
Fälligkeit der Beiträge: drittletzter Bankarbeitstag im Monat
Die genauen Termine für das Jahr 2015 findet Ihr in der nachstehenden Tabelle:
Monat | Vorlage Beitragsnachweise | Fälligkeit Beiträge* |
Januar | 26.01.2015 | 28.01.2015 |
Februar | 23.02.2015 | 25.02.2015 |
März | 25.03.2015 | 27.03.2015 |
April | 24.04.2015 | 28.04.2015 |
Mai | 22.05.2015 | 27.05.2015 |
Juni | 24.06.2015 | 26.06.2015 |
Juli | 27.07.2015 | 29.07.2015 |
August | 25.08.2015 | 27.08.2015 |
September | 24.09.2015 | 28.09.2015 |
Oktober | 26.10.2015 | 28.10.2015 |
November | 24.11.2015 | 26.11.2015 |
Dezember | 22.12.2015 | 28.12.2015 |
*Hinweis: 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage |
Ich habe die Angaben von verschiedenen Kassen verglichen und diese sind überall deckungsgleich. Lediglich die Minijobzentrale weicht hier teilweise etwas ab und gibt in manchen Monaten leicht abweichende Termine an. Die Übersicht für die Minijobzentrale findet Ihr hier.
Bezüglich der Frist für die Vorlage der Beitragsnachweise ist noch zu erwähnen, dass das angegebene Datum der Tag ist, an welchem die Beitragsnachweise vorliegen müssen. Um diese Frist einzuhalten muss der Beitragsnachweis bis zum Vortag um 23:59 Uhr an die jeweilige Kasse übermittelt sein.
Wird diese Frist überschritten gehen die Kassen in der Regel dazu über, den Wert für den jeweiligen Monat zu schätzen. Das ist an sich nicht so wild, führt aber in der Buchhaltung zu Mehrarbeit für Arbeitgeber:innen wie auch die Kassen und kann durch eine rechtzeitige Übermittlung vermieden werden.
Das Datum für die Fälligkeit der Beiträge ist grundlegend das Datum der Wertstellung zugunsten der jeweiligen Kasse auf deren Bankkonto. Wenn Ihr Lastschrift nutzt, dann macht das die Kasse alles selbständig. Wenn Ihr überweist, gilt es entsprechend rechtzeitig die Zahlung zu veranlassen und die Banklaufzeiten zu berücksichtigen.
Eine innerdeutsche Überweisung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Werktag, bis diese beim Empfänger gutgeschrieben wird. Bis zu welcher Uhrzeit diese beim abgebenden Kreditinstitut abgesandt sein muss, müsstet Ihr mit Eurer Bank klären.