Im Oktober letzten Jahres hatte ich Euch über das Thema vorausgefüllte Steuererklärung kurz informiert. In dem damaligen BMF-Schreiben war auch eine Vollmacht für Steuerberater etc. enthalten, mit Hilfe derer Ihr Dritte berechtigt, die Daten abzurufen.
Die Vollmacht wurde seitens der Finanzbehörden nun überarbeitet und in einer aktuellen Version zur Verfügung gestellt. Damit kann es von allen nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Gesellschaften verwendet werden. Das vollständige Schreiben inkl. dem neuen Muster der Vollmacht findet Ihr nachstehend als PDF zum Download.
Etwaig bestehende Vollmachten, welche nach dem amtlichen Muster aus Oktober 2013 erteilt wurden, haben weiterhin Gültigkeit. Etwas mehr zum Thema vorausgefüllte Steuererklärung gibt hier.