Ab Anfang 2014 wollen es die Finanzbehörden allen Steuerpflichtigen ermöglichen, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten einsehen und abrufen zu können. Damit soll die Erstellung der Einkommenssteuererklärung erleichtert werden.

Steuererklärung

Das Stichwort ist hier vorausgefüllte Steuererklärung oder kurz VaST. Hierbei sollen vor allem die Daten online bereit gestellt werden, welche von Dritten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt wurden. Den Umfang der Daten, welche hier den Steuerpflichtigen verfügbar gemacht werden, soll nach und nach erweitert werden.

Abruf erfolgt hierbei über das ElsterOnline Portal, bei dem sich jede/r, die/der diese neue Möglichkeit nutzen möchte, registrieren muss. Besteht bereits eine Registrierung, also ein Zertifikat, kann sich mit selbigem eingeloggt werden. Manch eine/r möchte aber vielleicht auch externen Personen bzw. Institutionen wie Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater:in Zugriff auf diese Daten gewähren, so dass diese die Steuererklärung erstellen können.

Dieser Zugriff durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch einer Vollmacht. Hier hat die Finanzverwaltung Vordrucke erstellt, welche ich nachstehend inkl. dem Ursprungsschreiben der Finanzverwaltung als PDF zum Download bereitstelle.

Das Ganze ist im Schreiben auch noch etwas ausführlicher dokumentiert. Ebenso gibt es eine Erläuterung zur Vollmacht selbst.