Seit diesem Jahr gibt es ein neues Merkmal in der Lohnsteuerbescheinigung. Der sogenannte Grossbuchstabe M. Da die Frage eben via E-Mail bei mir ankam, wie denn dieses Merkmal in Lexware lohn+gehalt bei Mitarbeiter:innen zu hinterlegen sei, gibt es die Antwort gleich mal hier für alle. 🙂

Wann muss Grossbuchstabe M hinterlegt werden?

Der Grossbuchstabe M muss dann aufgeführt werden, wenn Mitarbeiter:innen während einer Dienstreise eine Mahlzeit durch Arbeitgeber:innen gestellt wurde, für welche der amtliche Sachbezugswert anzusetzen ist. Dabei spielt die Anzahl der gestellten Mahlzeiten im Kalenderjahr keine Rolle. Also bereits ab 1 Mahlzeit muss dies hinterlegt werden. Mehr zu den neuen Regelungen des Reisekostenrechts ab 2014 gibt es bei den Kolleg:innen von Lexware.

Wie hinterlege ich es im Programm?

Grossbuchstabe M Mahlzeiten

Um den Grossbuchstabe M im lohn+gehalt bei den betroffenen Mitarbeiter:innen zu hinterlegen, öffnet Ihr die Lohnangaben der Mitarbeiter:innen des jeweiligen Abrechnungsmonats und klickt dann auf den Bereich Geldwerter Vorteil. Dort findet Ihr im rechten Bereich unten links den Punkt Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit (siehe Screenshot). Wenn Ihr also Mitarbeiter:innen eine Mahlzeit gestellt habt, hier den Haken setzen und im Lohnkonto wird das grosse M „aufgezeichnet“ und dann auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben.