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Die elektronische Meldung an die Sozialversicherungsträger besteht ja schon eine ganze Weile. In den Jahren hat sich einiges verändert und die Meldungen wurden mit der Zeit immer umfangreicher.
Wie man bei Haufe berichtet, so haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verständigt, einige Änderungen an den Meldungen festzulegen. Diese Änderungen sollen dann ab 2016 gelten. Weiter heisst es
Seit dem Frühjahr 2013 haben Meldeexperten der Sozialversicherung in einer Arbeitsgruppe darüber beraten, wie eine kostenschonende Neugestaltung erfolgen kann. Denn jede Veränderung in der Meldung bedeutet nicht nur bei den ca. 3,2 Mio. Arbeitgebern, sondern auch bei allen Sozialversicherungsträgern Aufwand. Am Ende stand als Ergebnis eine Kompromisslösung, die nicht alle Wünsche berücksichtigt.
Anpassungen des Datensatzes
Um die „neue“ Sozialversicherung auch für zukünftige Neuerungen und Änderungen vorzubereiten, sollen 400 Reservefelder eingefügt werden. Somit könne man den Umfang der Meldungen unproblematisch erweitern, sofern notwendig. Weiterhin werden Anforderungen der Renten- und Unfallversicherung berücksichtigt. Künftig soll das Datum, zu welchem die/der Arbeitgeber:in die Meldung erstellt hat, von den Krankenkassen bis zur Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden. Dies sei hilfreich für die Betriebsprüfungen und den ab 2016 startenden maschinellen Lohnnachweis der Unfallversicherung. Um dies dann jedoch in der Praxis durch die Betriebsprüfer:innen nutzbar zu machen, müsse durch die Gesetzgeberin noch geregelt werden, zu welchem Zeitpunkt eine Meldung als fristgerecht abgegeben angesehen wird.
Ausserdem soll zukünftig auch das Entgeltabrechnungsprogramm mit in der Meldung übertragen werden. Man verspricht sich hierbei Systemfehler und Probleme schneller erkennen und zusammen mit den Hersteller:innen der Software beheben zu können. Auch soll ein Vorschlag der Softwarehersteller:innen umgesetzt werden, welcher vorsieht, im Arbeitgebermeldeverfahren eine Datensatz-ID zu hinterlegen. Darüber könne bei einer Fehlermeldung durch die Datenannahmestelle die Ursprungsmeldung im Bestand schneller gefunden werden.
Alles neu und auch wieder nicht
Der Entschluss, die Sozialversicherungsmeldungen grundlegend zu erneuern, ist dann leider auch nur ein Kompromiss. Die bestehende Struktur, soll vorerst so belassen werden. Den Datensatz grundlegend neu aufzubauen hätte einen erheblichen Umstellungsaufwand bedeutet. Auch die Datenfelder Name und Anschrift der Arbeitnehmer:innen will man vorerst so belassen, wenngleich man sich bewusst sei, dass einige Namensschreibweisen mit dem Status Quo nicht vollständig abgebildet werden können.
Startschuss 2016
Am 19. bzw. 20.02.2014 wurde die Änderungsentscheidung zur Modernisierung der Sozialversicherungsmeldung in einer Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung getroffen. Eine Ergebnisschrift wolle man Mitte März veröffentlichen. Danach steht noch das Genehmigungsverfahren mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus. Läuft selbiges wie geplant, kann die „neue Sozialversicherungsmeldung“ ab 2016 starten.