Glaubt man den Berichten in den Medien, so schaut der hiesige Arbeitsmarkt recht gut aus. Sehr viele Menschen sind in „Lohn und Brot“. Ein immer beliebteres Modell für bestimmte Anstellungen sind die sogenannten MiniJobs.
Diese MiniJobs stehen auch gern mal in der Kritik. Während sie Arbeitgeber:innen ein Stück Flexibilität bringen (sollen), befürchten andere die Kannibalisierung der regulären, voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Stehen solche Anstellungen nun aber im Unternehmen an, müssen diese auch mit der Lohnsoftware abgerechnet werden.
Hierbei gilt es doch einige Dinge zu beachten. Was ist der Unterschied zwischen geringfügig, mehrfach und kurzfristig beschäftigt? Welche Angaben werden für die Abrechnung benötigt? Welche Einstellungen sind in Lexware lohn+gehalt zu hinterlegen?
Zu all diesen Fragen und noch einigen mehr klärt mein Kollege Siegfried Schiekel im nachstehenden Video zum Thema MiniJobs auf.
Video leider nicht mehr verfügbar, daher entfernt
Die knapp 25 Minuten liefern doch einen guten Überblick und jede Menge Informationen zu diesem Thema. Wer von Euch nun noch etwas mehr zum Bereich der MiniJob-Reform zum 01.01.2013 wissen möchte, findet dazu etwas im folgenden PDF.
Weitergehende Infos finden sich zudem auf der Webseite minijob-zentrale.de. Einer Abrechnung von MiniJobs in den Lexware lohn+gehalt Programmen sollte nun nichts mehr im Wege stehen.
Quelle PDF: Lexware