Das gesetzliche Neuerungen nicht immer so laufen, wie sich der Gesetzgeber dies gedacht und auch angekündigt hat, ist nicht neu. Nun scheint ein weiteres Beispiel zu folgen.
Im Oktober 2010 gab der Gesetzgeber bekannt, dass für das Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr in Papierform ausgegeben werden. Mit Jahresbeginn 2012 sollte dann das Verfahren für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) starten. Dann die Meldung, dass sich der Start von ELStAM verschieben wird. Mitte November dann die Nachricht, dass der ELStAM-Verfahrensstart auf das 2. Quartal 2012 verschoben wurde. Ein genaues Datum gab man nicht bekannt.
Bei meinen diesjährigen „Lexware vor Ort“ Veranstaltungen teilte ich dies den Teilnehmer:innen auch mit und äusserte die Vermutung, dass diese Verschiebung wohl nicht die letzte gewesen sein wird. Dieser Blick in die Glaskugel scheint sich nun zu bewahrheiten.
Wie das Handelsblatt Online berichtet, verschiebt sich der ELStAM-Start auf 2013. Dies haben die Finanzminister:innen der Länder und der Bund in Berlin beschlossen. Als Grund habe man EDV-Probleme angegeben.
Das Thema bleibt also weiter spannend. Wie nun weiter zu verfahren ist und was ab 01.01.2012 für die Arbeitgeber:innen und die Arbeitnehmer:innen zu beachten sein wird, bleibt abzuwarten und wird natürlich hier bei lex-blog.de zu lesen sein, sobald mir diese Informationen bekannt sind.