Soeben via Email von info(at)elena-zss.de erhalten:
Diese E-Mail wurde automatisch erstellt! Bitte antworten Sie daher nicht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat beschlossen, das bestehende Gesetz über das
Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)
aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor
Jahresende eingestellt wird. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren
finden Sie auf unserer Website.Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt
die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle
wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen.
Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen
Speicherstelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl den
E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle
gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist,
werden wir Sie erneut per E-Mail informieren.Mit freundlichen Gruessen
Zentrale Speicherstelle (ZSS)
E-Mail: [email protected]
Weitergehende Informationen und FAQs zum ELENA-Verfahren unter https://www.das-elena-verfahren.de
Servicetelefon: 01805 35362-0 (01805 ELENA-0)
Festnetzpreis 14 Cent pro Minute (Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute)
Diese Infos sollten alle Lohnabrechner:innen erhalten haben. Auch wenn die Dinge soweit bereits bekannt waren, finde ich den Weg, hier auch proaktiv zu informieren, gut.
Beginne den Austausch und kommentiere den obigen Artikel über nachstehenden Link: https://lex-forum.net/c/lex-blog-artikel/24