Soeben via Email von info(at)elena-zss.de erhalten:

Diese E-Mail wurde automatisch erstellt! Bitte antworten Sie daher nicht!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat beschlossen, das bestehende Gesetz über das
Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz)
aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor
Jahresende eingestellt wird. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren
finden Sie auf unserer Website.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt
die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle
wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen.
Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen
Speicherstelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl den
E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle
gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.

Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist,
werden wir Sie erneut per E-Mail informieren.

Mit freundlichen Gruessen

Zentrale Speicherstelle (ZSS)

E-Mail: [email protected]

Weitergehende Informationen und FAQs zum ELENA-Verfahren unter https://www.das-elena-verfahren.de
Servicetelefon: 01805 35362-0 (01805 ELENA-0)
Festnetzpreis 14 Cent pro Minute (Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute)

Diese Infos sollten alle Lohnabrechner:innen erhalten haben. Auch wenn die Dinge soweit bereits bekannt waren, finde ich den Weg, hier auch proaktiv zu informieren, gut.