Die Software Taxman ist eine Lösung von Lexware zur Erstellung und Abgabe diverser Steuererklärungen. Das Produkt war ursprünglich konzipiert für Privatnutzer:innen um die persönlichen Steuerklärungen selbst abgeben zu können. Es wurde aber auch von Buchungführungsdienstleistungsbüros u.ä. Dienstleiter:innen genutzt.
Lexware hat dann für Version 2023 eine Taxman professional Version eingeführt, welche auch gewerblich genutzt werden kann und in dem Zusammenhang wurde für die bisherige Taxman Version die mögliche Anzahl der abzugebenden Steuererklärungen bzw. die Anzahl der Mandant:innen für die man abgeben kann, begrenzt.
Änderungen bei Taxman professional
Für die Version Taxman professional wird es nun, mit Erscheinen der Version 2024, einige Änderungen geben, welche ich nachstehend aufführe.
- Anzahl der Installationen je Lizenz begrenzt auf 1 Arbeitsplatz (vorher 3)
- Anzahl der Steuererklärungen begrenzt auf 50 (vorher unbegrenzt)
- sollten mehr als 50 Steuererklärungen benötigt werden, können diese gegen Aufpreis erweitert werden
- weitere Lizenzen zur Installation an weiteren Arbeitsplätzen können ebenfalls gegen Aufpreis erworben werden
Der Preis für die Lizenz von Taxman professional 2024 bleibt bei 144,90 EUR netto im Vergleich zum Vorjahrespreis gleich. Sind weitere Installation gewünscht, so ist jeweils eine eigene, neue Taxman professional Version erforderlich. Aktuell gibt es hierfür 20% Nachlass, also 115,92 EUR netto anstatt 144,90 EUR netto. Nach meinen Informationen ist dieser Nachlass jedoch nur temporär für die aktuelle Version und nicht dauerhaft.
Werden mehr als 50 Steuererklärungen benötigt, lassen sich weitere Pakete in 25er oder 50er Schritten dazu buchen. Hierzu liegen mir mittlerweile auch Preisinformationen vor. Ein 25er Paket liegt bei 69,90 EUR netto, das 50er Paket bei 99,90 EUR netto.
Da es auch hinsichtlich die Bezeichnung „Anzahl der Steuererklärungen“ Unklarheiten gab, hatte ich zwischenzeitlich bei Lexware nochmal genauer nachgefragt:
es werden die Mandanten gezählt.
Bei Erstellung eines Mandanten wird immer eine Einkommensteuer angelegt. An dieser hängen dann die Gewinnermittlung sowie die Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärung dran. Es ist dann für diesen Mandanten also nur ein Eintrag unter „Datei/ Steuerdatei öffnen“ zu sehen.
Ebenso verhält es sich, wenn neben der Einkommensteuererklärung eine gesonderte und einheitliche Feststellung erstellt wird.
Auskunft vom Lexware Taxman Support
Gezählt werden hier also tatsächlich nicht die einzelnen Erklärungen, sondern die Mandant:innen, für die man Erklärungen abgibt. Damit sollte auch dieser Punkt geklärt sein.
Wie die Zusatzlizenzen für weitere Erklärungen hinterlegt werden, ist im nachstehenden PDF erläutert. Etwaige Zusatzlizenzen können gern bei uns bezogen werden.
Wie viele Nutzer:innen von diesen Änderungen tatsächlich betroffen sind, kann ich nur schwer einschätzen. Das bisherige Feedback zeigt mir, dass doch einige von den Änderungen beeinträchtigt werden bzw. nun weitere Zusatzlizenzen benötigen. Kommentiert gern mal, ob Euch diese Änderungen betreffen oder nicht. Für weitergehende Fragen steht Euch wie immer die Community gern zur Verfügung.