Sicherlich habt Ihr schon von der Energiepreispauschale gehört. Diese wurde beschlossen, um die Personen zu entlasten, welche „typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind“.
Nach meiner Ansicht kann man sich darüber streiten, wie durchdacht oder effektiv diese Energiepreispauschale ist. Dies soll jedoch nicht Thema dieses Artikels sein.
In den letzten Tagen hatte ich immer wieder das Thema Energiepreispauschale sowie deren Auszahlung als Anfragen im Support. Grundlegend ist es so, dass diese Pauschale für alle Personen gilt, welche in 2022 eine Beschäftigung hatten. Für Arbeitnehmer:innen soll die Auszahlung über die Arbeitergeber:innen erfolgen. Genau da gibt es aktuell offenbar noch einige Unklarheiten bzw. Fragen zur Handhabung. Wer ist anspruchsberechtigt? Wann kann ausgezahlt werden? Wie verhält es sich bei Wechsel der Arbeitgeber:inen? Wie ist das, wenn man mehr als eine/n Arbeitgeber:in hat? All das und noch einige Punkte mehr sind Fragen, die geklärt sein wollen.
Wie genau die Thematik programmseitig durch Lexware umgesetzt wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Auszahlung selbst soll im September 2022 erfolgen, in Ausnahmefällen ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt in 2022 möglich.
Zu dem Themenbereich Energiepreispauschale und wie die auszuzahlen ist, an wen, wann etc. ist soweit aber bereits geregelt und es gibt eine Übersichtsseite des Bundesministeriums der Finanzen, welche ich nachstehend verlinke:
Ich freue mich, wenn der Verweis auf diese FAQ weiterhilft und die offenen Fragen zu diesem Thema damit geklärt werden und der Auszahlung bzw. Bearbeitung der Energiepreispauschale nichts mehr im Wege steht.
Update: Unsere Schulungspartnerin, die Selfcoach GmbH, bietet für das Thema aktuell ein Seminar an, wie das Thema in Lexware lohn+gehalt Versionen umgesetzt wird.
Für einen Austausch dazu steht Euch, wie gewohnt, die Community natürlich gern zur Verfügung.