Sicherlich habt Ihr schon von der Energiepreispauschale gehört. Diese wurde beschlossen, um die Personen zu entlasten, welche „typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind“.
Nach meiner Ansicht kann man sich darüber streiten, wie durchdacht oder effektiv diese Energiepreispauschale ist. Dies soll jedoch nicht Thema dieses Artikels sein.
In den letzten Tagen hatte ich immer wieder das Thema Energiepreispauschale sowie deren Auszahlung als Anfragen im Support. Grundlegend ist es so, dass diese Pauschale für alle Personen gilt, welche in 2022 eine Beschäftigung hatten. Für Arbeitnehmer:innen soll die Auszahlung über die Arbeitergeber:innen erfolgen. Genau da gibt es aktuell offenbar noch einige Unklarheiten bzw. Fragen zur Handhabung. Wer ist anspruchsberechtigt? Wann kann ausgezahlt werden? Wie verhält es sich bei Wechsel der Arbeitgeber:inen? Wie ist das, wenn man mehr als eine/n Arbeitgeber:in hat? All das und noch einige Punkte mehr sind Fragen, die geklärt sein wollen.
Wie genau die Thematik programmseitig durch Lexware umgesetzt wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Auszahlung selbst soll im September 2022 erfolgen, in Ausnahmefällen ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt in 2022 möglich.
Zu dem Themenbereich Energiepreispauschale und wie die auszuzahlen ist, an wen, wann etc. ist soweit aber bereits geregelt und es gibt eine Übersichtsseite des Bundesministeriums der Finanzen, welche ich nachstehend verlinke:
Bundesministerium der Finanzen
Ich freue mich, wenn der Verweis auf diese FAQ weiterhilft und die offenen Fragen zu diesem Thema damit geklärt werden und der Auszahlung bzw. Bearbeitung der Energiepreispauschale nichts mehr im Wege steht.
Update: Unsere Schulungspartnerin, die Selfcoach GmbH, bietet für das Thema aktuell ein Seminar an, wie das Thema in Lexware lohn+gehalt Versionen umgesetzt wird.
Für einen Austausch dazu steht Euch, wie gewohnt, die Community natürlich gern zur Verfügung.
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Mehr Informationen
Dann warten wir mal gespannt auf die programmseitige Umsatzung durch Leware.
Gruß Doro
Hallo zusammen, nach Rücksprache mit unserer Buchhaltung soll das Ganze zeitlich wie folgt ablaufen.
Ich hoffe, damit etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Grüße aus Ostthüringen
Petra
Hallo Petra,
danke für die Info, aber wie ist das mit den UNternehmen, die nur jährlich eine Lohnsteueranmeldung machen und die € 300,00 an Minijobber zahlen wollen, die keine weitere Beschäftigung haben?
Danke im Voraus!
H. Wolff
Hallo Harwohh51,
herzlich Willkommen in der Community.
Du hast Dir meinen Artikel, welcher Ausgangspunkt dieses Threads ist, schon angeschaut und die dort verlinkten FAQ?
Deine Frage ist Nummer 11 in den FAQ und die Antwort lautet (gekürzt):
Hallo Petra,
ja, danke für die Info. Soviel zur Theorie
Man konnte sich ja auch schon im Internet über das Prozedere informieren.
Für die eine Firma, für die ich die Lohnabrechnungen erstelle, entsteht auf jeden Fall ein Minusbetrag. Es heißt abwarten, wie schnell die Finanzbehörden die Erstattung dann auf den Weg bringen.
Gruß Doro
Ich habe eben im Artikel ein Seminarangebot mit ergänzt, in welchem die Umsetzung in den Lexware lohn+gehalt Versionen erläutert wird.
So, Update installiert, sieht vielversprechend aus
Bin gespannt auf die Umsetzung.
Gruß Doro
Hallo,
es funktioniert perfekt. Bei der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 wird die Energiepreispauschale, die sich aus der Anzahl der Mitarbeiter die anspruchsberechtigt sind, ergibt unter Pos. 35 von der einzubehaltenden Lohnsteuer abgesetzt.
Gruß Doro
Das Guthaben EPP wurde vom FA zum Fälligkeitstag der Lohnsteuer für August erstattet.
Ich bin echt beeindruckt.