Gestern ist das Update Juni für die Versionen 2021 von warenwirtschaft pro und warenwirtschaft premium erschienen. Was es in diesen Versionen an Neuerungen gibt, erfahrt Ihr in diesem Artikel. Infos zu den Neuerungen der anderen Programme, findet Ihr hier.
Was ist neu mit Update Juni 2021:
Festschreibung buchungsrelevanter Belege
Gemäss den GoBD sind buchungsrelevante Belege unveränderbar zu speichern. Die sogenannte Festschreibung erfolgt bisher mit dem Export der Buchungsdaten via DATEV-Schnittstelle. Mit Update Juni 2021 ändert sich dies und die Festschreibung erfolgt nun viel früher. Damit soll die Unveränderbarkeit, welche steuerrechtlich gegeben sein muss, besser erfüllt werden. Festgeschriebene Belege lassen sich dann z.B. nicht mehr bearbeiten. Hier sind dann Rechnungskorrektur oder Storno erforderlich.
Dieser Punkt kann bei manchen Kund:innen eine neue Arbeitsweise und neue Abläufe erforderlichen machen. Es ist daher in Ruhe und genau zu überlegen, wie bestimmte Abläufe zukünftig laufen sollen.
erweiterte GoBD Protokolierung
Die GoBD Protokollierung wurde erweitert u.a. auf Artikelstammdaten und Lagerverwaltung.
Löschung nicht bebuchter Lager
Nicht bebuchte Lager lassen sich nun löschen.
Aufbewahrungspflicht für private Leistungsempfänger:innen
Bei privaten Leistungsempfänger:innen ist gemäss UStG §14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 auf Rechnungen ein Hinweis zur Aufbewahrungspflicht anzugeben. Dies war bisher schon gegeben, jedoch hat man diese Option nun optimiert.
Auf der Seite Rechnungsstellung in den Stammdaten der Kund:innen gibt es nun eine entsprechende Möglichkeit zur Auswahl.
Die bisherige Möglichkeit soll, nach Angaben von Lexware, weiterhin funktionieren, es wird jedoch eine zeitnahe Umstellung der bestehenden Kund:innenkonten empfohlen. Um diese Umstellung gerade bei einer grösseren Anzahl von Kund:innen einfach zu gestalten, hat man seitens Lexware auch die Option für einen Ex-/Import dieser Datenfelder geschaffen. Somit muss nicht jedes Konto manuell einzeln angefasst werden.
Optimierung Bereich Nebenleistungen
Bei Hauptleistungen lässt sich künftig eine Zwischensumme setzen, wenn im Auftrag Nebenleistungen genutzt werden. Die Zwischensumme fasst dann alle Positionen ohne Nebenleistungen zusammen. Die Belege müssen nach dem Update Juni 2021 erstellt worden sein. Zudem lassen sich Nebenleistungen bei Lieferscheinen im Druck auch durch eine neue Version ausblenden.
Auftragsliste mit Spalten für Nebenleistungen
In den Listeneinstellungen der Auftragsliste lassen sich die Spalten für Nebenleistung brutto und Nebenleistungen netto nun wieder einblenden.
Lexware Kasse: Logodruck mit Key-Code Verfahren für Bondruck
Im Kassenbonlayout-Assistenten kann über das Key-Code Verfahren ein Logo hinterlegt werden, welches bei neueren Epson-Kassenbondruckern ausgegeben werden kann.
Der Versionsstand der oben genannten Programme ist mit Version Juni 2021 dann 21.04.
Diese Informationen sind mein aktueller Stand, sollte sich noch etwas ändern, ergänze ich es im Artikel.
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Mehr Informationen
Lexware macht mal wieder Updates in der Warenwirtschaft, die vorher nicht angekündigt wurden. Auf einmal steht überall „Entwurf Rechnung“ anstatt Rechnung. Gibt es eine Arbeitsanweisung, wie man den Begriff “ Entwurf Rechnung“ vermeidet ?
Hallo albyright,
die Updates werden durchaus angekündigt, nicht immer mit allen inhaltlichen Details, aber durchaus mit Ankündigung.
Zu dem Thema:
– https://www.lexware.de/support/faq/produkt/warenwirtschaft-pro/faq-beitrag/000028652
oder
– https://www.lexware.de/support/faq/produkt/warenwirtschaft-pro/faq-beitrag/000028581
oder
– https://www.lexware.de/support/faq/produkt/warenwirtschaft-pro/faq-beitrag/000028649
Hilft das weiter? Wenn nein, bitte auf https://lex-forum.net wechseln. Danke.
Also mich hat das Thema auch kalt erwischt.
Eine Vorwarnung wäre schon nett gewesen.
Informativer Artikel, aber mit „Kund:innenkonto “ die deutsche Sprache so zu verhunzen… ?! Was soll so eine Bezeichnung? Modischer Gendermist. Was ist nur aus diesem Land geworden…
Beabsichtigt Lexware die Programme „gendergerecht“ umzuformulieren?
Welche Formen werden beabsichtigt?
Kund*innen oder Kund:innen?
Debitor*innenbuchhaltung?
Kund:innenkonten?
Benutzer*innenverwaltung? etc.
Macht das wirklich Sinn?
Ich schreibe das hier nun einmal und beabsichtige nicht, es zu wiederholen: dieses Blog wird von mir betrieben und nicht von Lexware. Ich schreibe wie ich es für richtig halte. Ich finde gendergerechte, inkludierende Sprache und Formulierungen wichtig.
Wenn dies hier einigen nicht gefällt, sorry, not sorry. Diese Art der Kommentare sagen mehr über die Kommentierenden als ihnen vielleicht selbst bewusst ist.
Wer inhaltlich konstruktiv etwas zum Thema des Artikels zu sagen hat: go for it. Wer sich an inklusiver Sprache stört: please leave.
Danke.
DGUV und Festschreibung
So ein Schwachsinn.
Wenn jemand manipulieren will, macht er eine Datensicherung und danach ein Rücksicherung oder greift in die Datenbank direkt ein. Man kann das Programm immer umständlicher machen. Wenn Lexware noch mit „gendergerecht“ anfängt, suche ich mir ein anderes Programm.
*schmunzel*
Danke für Ihren Blog. Die ENTWURF-Rechnung ist sehr ineffizient! (Also Kritik an Lexware! Nicht an Ihrem Blog 😉 Da ich meinen Kunden keine ENTWURF-Rechnung stellen kann, wird diese ja auch nicht ausgedruckt (Kosten, Zeit, Umweltschutz)?
Die Gesetzgeberin scheint anzunehmen, dass es keine ehrbaren Kauffrauen mehr gibt. Darum muss frau solche ineffizienten Zwangsmassmahmen einführen wie „FG“. D.h. Betrügerinnen können Rechnungen in Word schreiben, ehrbare Kauffrauen haben einen mehraufwand beim Fakturieren, Buchen bzw. Stornieren.
Ich habe die Anweisung gegeben Rechnungen sofort zu buchen. Dummerweise kommt die Druckvorschau nach dem Buchenhäckchen im Druckdialog. Ich hoffe Lexware findet da noch eine bessere Lösung oder vertraut wieder den ehrbaren Kauffrauen.
Danke für den sachlichen Kommentar. Evtl. nehmen sich andere ja daran ein Beispiel. 🙂
Ich weiss, dass man an weiteren Optimierungen überlegt. Ob, was genau und wenn, wann etwas kommt, kann ich leider nicht sagen. 🙁
Dankesehr für den Blog und die Möglichkeit hier Meinungen abzugeben.
Ich bin nicht glücklich mit dieser Entwurf Rechnung.
Mir hat soeben ein Kunde zurückgeschrieben, dass ich die Rechnung noch mal ohne Ansprechpartner senden soll weil der nicht mehr dort arbeitet.
Jetzt bin ich am überlegen ob ich da nur beim pdf den Namen rauslöschen soll weil das im Lexware jetzt mega umständlich ist.
Ich denke einmal im Monat einen Abschluss machen – so wie bei meiner Registrierkassa – sollte reichen.
Hallo MaMa,
danke für Deinen Kommentar.
Das Thema ist ziemlich komplex und was Anwender:innen denken, interessiert das Finanzamt meist wenig, die gehen nach Gesetzen. Eine Festschreibung 1x monatlich halte ich für ok, wenn sich alle an den Sachverhalt halten, dass Rechnungen nur geändert werden dürfen, wenn diese den Wirkungsbereich des ausstellenden Unternehmens noch nicht verlassen haben. Aber die Frage, die Du stellst ist ein ganz gutes Bespiel, warum das mit dem 1x im Monat vermutlich doch keine gute Idee ist. Du hast die RG versandt, sie ist bei der Kundschaft, Du darfst diese nicht mehr ändern. Egal wo Du diese Änderung auch machen willst.
Der steuerrechtlich korrekte Weg ist in Deinem Beispiel:
– RG weiterführen zur Rechnungskorrektur
– Ursprungsrechnung duplizieren und gewünschte Änderungen durchführen
– Rechnungskorrektur und neue RG an Kundschaft senden
Ich stimme Ihnen zu. Und das Finanzamt bzw. die Gesetzgeberin sollte schon praktikable Gesetze erlassen. Weil, in einer Demokratie kann man ja immerhin bessere Gesetzgeberinnen wählen. Man/frau darf natürlich auch vernünftige Männer wählen. Der steuerrechtlich korrekte Weg ist natürlich gangbar aber für eine Kleinunternehmerin ein unproduktiver größerer Aufwand. Großunternehmen bezahlen ja Steuern im Ausland und Clans schreiben keine Entwurfsrechnungen.
Ich stimme auch zu, dass solche Dinge sein müssen, Kritik hier an Lexware: eignetlich sollte NACH dem Festschreiben der Druckdialog erscheinen und nicht beim ENTWURF. Anfangs hab ich ständig Entwurfsrechnungen an die Kunden verschickt. Vielleicht kann man ja den Menüpunkt an der Stelle erweitern, einfach einmal nur festschreiben und einmal festschreiben und drucken. Ich habe die Möglichkeit im Druckdialog genutzt und festschreiben-Option mit ausgewählt, aber bei jedem Neustart des Programms ist die Auswahl wieder weg. ir kommt das ganze leicht „gestrickt“ vor.
Was uns beim Mahnlauf aufgefallen ist, dass Lexware Entwurf-Rechnungen die aufgrund des Erstellungsdatum beim Mahnlauf mit aufgeführt wurden.
Kann dies im System geändert werden, sodass nur die festgeschriebenen Rechnungen in den Mahnlauf gehen.
Danke schon mal für eine Rückmeldung.
Hallo Barbara,
leider nein. Mit Speicherung ist der Beleg als Rechnung im System. ENTWURF steht im Druck solange drauf, solange nicht festgeschrieben ist. Der Zeitraum für die Mahnfrist läuft ja ab Belegdatum. Wenn Ihr also mit zeitlichem Verzug die Belege versandt, dann ggf. das Belegdatum ändern. Solange nicht festgeschrieben, kann das Datum ja auch nachträglich geändert werden.