Manche Nutzer:innen der Lexware Programme haben nicht jedes Jahr die angebotenen Updates genutzt, sondern mal 1, 2, 3 oder auch mehr Jahre ausgelassen. Es gab unterschiedliche Gründe dafür.

Zwischenversion wird kostenpflichtig

Irgendwann stand dann doch mal wieder ein Update an, aber es waren Zwischenversionen notwendig, um die „Altdaten“ auf die jeweils aktuelle Version zu konvertieren. Diese Zwischenversionen hat Lexware allen Kund:innen kostenfrei zur Verfügung gestellt, wenn der Kauf der jeweils aktuellen Programmversion nachgewiesen wurde.

Kürzlich schrieb ich, dass die Konvertierungen von Altversionen, sofern sie von Lexware durchgeführt werden, zukünftig kostenpflichtig sind. In diesem Artikel erwähnte ich auch das Thema Zwischenversionen, vermerkte dort aber, dass diese bis dato noch kostenfrei angeboten werden.

Preise für Zwischenversionen

Genau dies ändert sich nun. Lexware wird diese Praxis zum 31.10.2017 beenden und erforderliche Zwischenversionen dann nur noch gegen Entgelt bereitstellen. Die Kosten gliedern sich wie folgt:

  • Lexware büro easy start und Lexware kassenbuch: 49,80 EUR netto
  • Lexware standard und plus Varianten: 74,80 EUR netto
  • Lexware pro und premium Versionen: 149,80 EUR netto

Bei der Berechnung spielt es dann letztlich keine Rolle, wie viele Zwischenversionen für den jeweiligen Sachverhalt benötigt werden. Die Kosten fallen also pauschal je Auftrag an, nicht je benötigter Zwischenversion.

Wenn Ihr nun denkt, dass dies nicht ok sei, bedenkt bitte, dass andere Nutzer:innen jährlich für Updates bezahlt haben, die „Updateaussetzer:innen“ diese bei einem späteren Update kostenfrei erhielten. Dies ist meiner Ansicht nach nicht fair. Die Entscheidung, die Updates nicht zu kaufen, war ja sicherlich eine bewusste. Daher ist die oben genannte Pauschale meiner Ansicht nach ok und zudem auch überschaubar.

Konvertierung extern beauftragen

Optional könnt Ihr die Konvertierung der Bestandsdaten auch bei einer/m der regionalen Lexware Partner:innen beauftragen, dann sind die Zwischenversionen nicht notwendig, sondern Ihr könnt direkt die konvertierte Datensicherung in die jeweils aktuelle Programmversion rücksichern. Somit spart Ihr Euch auch Zeit und Aufwand. Solltet Ihr keine/n Lexware Partner:in finden, könnt Ihr die Konvertierung auch gern hier anfragen.

Ab Version 2017 der meisten Lexware Programme gelten neue AGB bzw. Lizenzbedingungen, welche die Nutzung der jeweils aktuellen Version voraussetzen, um mit dem Programm überhaupt produktiv arbeiten zu können. Zukünftig dürfte die Thematik von benötigten Zwischenversionen daher nur noch sehr bedingt notwendig sein.

Wenn Ihr noch eine „Altversion“ in Gebrauch habt, dann nutzt ggf. die Frist bis zum 31.10.2017 um noch zur aktuellen Version upzudaten.