Immer wieder gibt es Anfragen von Nutzer:innen bzgl. dem Umstieg von einer älteren Lexware Version auf eine aktuelle Version. Ich hatte dazu einen ausführlichen Artikel geschrieben, wie dies möglich ist.
Neben der Option, dies über Zwischenversion selbst durchzuführen, kann man auch Lexware damit beauftragen, wenn man den Kauf der aktuellen Version nachweist oder diese direkt bei Lexware bestellt. Bisher wurde diese Dienstleistung seitens Lexware in der Regel kostenfrei erbracht.
Ab Juli 2017 wird die Datenkonvertierung als Supportleistung kostenpflichtig. Wenn Ihr also noch eine ältere Programmversion nutzt und den Wechsel in eine aktuelle Version plant, bietet dies Lexware nur noch gegen Entgelt an.
Optional könnt Ihr natürlich auch – wie bisher schon – eine/n regionale/n Lexware Partner:in damit beauftragen, z.B. hier. Die Kosten sind individuell je Lexware Partner:in zu erfragen.
Wollt Ihr die „Altdaten“ nicht weiter übernehmen, dann braucht es natürlich auch keine Konvertierung. Hierbei sind aber auch die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen. Letztlich müsst Ihr das selbst für Euch entscheiden bzw. mit Eurem Steuerbüro besprechen.
Konvertierung nicht auf die aktuellste Version
Wenn Ihr zwar von einer älteren Version auf eine aktuellere umsteigen möchtet, jedoch nicht auf die aktuellste, dann wird diese Konvertierung nicht durch Lexware angeboten. Hier bleibt Euch der Weg über eine/n der regionalen Lexware Partner:Innen.
Preise
Was wird die Konvertierung durch Lexware kosten? Für Programme der standard/plus Linie (SQLite Datenbank) wird nach den mir vorliegenden Informationen 199,80 EUR netto und die Konvertierung von pro/premium Versionen (Sybase SQL Datenbank) für 349,80 EUR netto durchgeführt.
Was ist mit den Zwischenversionen?
Wie in meinem Artikel beschrieben, kann die Konvertierung auch durch Euch selbst durchgeführt werden, in dem Ihr Schritt-für-Schritt über die Zwischenversionen geht. Diese Zwischenversionen gibt es derzeit noch kostenfrei für eine entsprechende Pauschale bei Lexware., gegen Kaufnachweis der aktuellen Programmversion.
Wie lange diese Zwischenversionen noch kostenfrei angeboten werden, kann ich leider nicht sagen. Dies schreibe/sage ich schon seit einigen Jahren, ich weiss. Zum 31.10.2017 beendet Lexware die kostenfreie Bereitstellung von Zwischenversionen.
Fazit
In Anbetracht der Thematik AGB-Änderung und Nutzungsdauer, sowie der damit einhergehenden Programmsperren, wird die Thematik vermutlich mittelfristig weniger werden. Ich kann den Schritt von Lexware nachvollziehen. Wenn jemand, teilweise über zig Jahre, das Geld für die jährlichen Aktualisierungen spart, sollte dann für den Aufwand für die Konvertierung oder die Zwischenversionen bezahlen. So eine Konvertierung ist nicht mal eben in 5 Minuten erledigt.
Meine Empfehlung: solltet Ihr eine solche Konvertierung benötigen: fragt (auch) bei den regionalen Lexware Partner:innen bei Euch an. Diese bieten in vielen Fällen eine schnelle und günstige Option für die Konvertierung. Sofern Ihr niemanden in Eurer Region findet, könnt Ihr auch hier ein entsprechendes Angebot anfragen.
Für Fragen und Probleme zu dem und anderen Themen steht Euch die Community gern zur Verfügung.
Hallo Steve,
ich finde Du vermischst in Deinem Artikel zwei Aspekte. Aspekt 1 sind die kostenpflichtigen Zwischenversionen. Dies betrifft ja nur Kunden, welche trotz anderlautender Empfehlung mehr als eine Versionen überspringen und ihre Daten in die neue Version transferieren möchten. Da dies Aufwand für unsere Supportmitarbeiter bedeutet der nicht in der Kalkulation unserer Preise berücksichtigt ist, haben wir uns für diesen Schritt entschieden.
Aspekt 2 sind Datenreparaturen die nun kostenpflichtig werden. Dieser Aspekt ist völlig unabängig von Aspekt 1. Das finde ich in Deinem Artikel etwas verwirrend dargestellt. Datenreparaturen werden auch nur dann kostenpflichtig, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter Verursacher des Defektes ist. Liegt ein Mangel an der Software vor, trägt dafür selbstverständliche Lexware die Kosten.
Hallo Jens,
vielen Dank für Deinen Kommentar und das Feedback. An welcher Stelle konkret findest du es verwirrend? Mich verwirrt Dein Kommentar etwas, da ich im Artikel nicht von den Datenreparaturen schreibe, sondern mich auf die Konvertierung von Altversion beziehe, welche nach den mir vorliegenden Infos, bisher kostenfrei waren und ab Juli kostenpflichtig werden.
zur Klarstellung, wie ich den Artikel gemeint und die Infos verstanden habe:
Wer eine Altversion hat und diese auf den aktuellen Stand konvertieren lassen will, zahlt den oben angegebenen Preis an Lexware. Datenreparaturen habe ich in meinem Artikel eigentlich gar nicht thematisiert. Aber ich habe eben gesehen, dass ich schrieb
daher vermutlich Deine Verwirrung?
Das ist tatsächlich ein Wort, welches ich so aus der Info übernommen habe, es im Gesamtkontext jedoch nicht weiter überdacht habe. Ich ändere es gleich noch in Datenkonvertierung.
Damit soweit transparenter und nachvollziehbarer? 🙂
ja, danke. Das meinte ich.