In den letzten Tagen hatte ich die Veröffentlichung verschiedener Muster für die Steuerformulare hier im Blog bekannt gegeben. Das Formular für die Umsatzsteuererklärung 2016 war eines davon.

Steuererklärung

Bisher war es üblich, das die Vordrucke für die Umsatzsteuererklärung im Herbst des laufenden Jahres für eben dieses Jahr bekannt gegeben werden. Dies reicht in den meisten Fällen auch absolut aus, da die Umsatzsteuererklärung in der Regel frühestens zum Endes des laufenden bzw. Beginn des folgenden Jahres abgegeben wird.

Wenn jedoch das Unternehmen im Laufe des Jahres eingestellt wird, kann man der Verpflichtung der Abgabe binnen einem Monat nach Einstellung nicht nachgekommen. Daher erfolgt die Veröffentlichung des Vordruckes zur Umsatzsteuererklärung beginnend mit der Umsatzsteuererklärung 2017 ab sofort vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres.

Die bisher bestehende Ausnahmeregelung nach Abschnitt 18.1 Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (PDF) entfällt somit ab 01.01.2017.


Quelle: BMF