Die Einkommen in der Bundesrepublik verändern sich jährlich. In der Folge werden die Rechengrössen für die Sozialversicherung immer wieder angepasst. Für das Jahr 2017 wurde nun der Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt.
Die Bezugsgrösse steigt von 2.905 EUR/Monat auf 2.975 EUR/Monat (West) bzw. von 2.520 EUR/Monat auf 2.660 EUR/Monat (Ost). Die Beitragsbessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erfährt eine Steigerung von 6.200 EUR/Monat auf 6.350 EUR/Monat (West) bzw. 5.400 EUR/Monat auf 5.700 EUR/Monat (Ost).
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitentgeltgrenze) für die gesetzliche Krankenkversicherung, welche bundeseinheitlich ist, steigt von 56.250 EUR/Jahr auf 57.600 EUR/Jahr und die Beitragsbemessungsgrenze steigert sich von 4.237,50 EUR/Monat bzw. 50.850 EUR/Jahr auf 4.350 EUR/Monat bzw. 52.200 EUR/Jahr.
Nachstehend der Referentenentwurf als PDF zum Download:
Die Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschliessend zustimmen.
Update 2016-11-26: Die Betragsbemessungsgrenzen sind nun beschlossen. Details gibt es hier.
Quelle: BMAS