Jahr für Jahr steht sie an: die Steuererklärung. Viele von Euch werden diese sicherlich mit Hilfe von SteuerberaterIn oder einer entsprechenden Software wie Taxman durchführen und dann via Elster versenden.
Es scheint aber immer noch Fälle zu geben, in denen die Abgabe der Steuerklärung auf Papier erfolgt. Seit 2011 ist die elektronische Abgabe für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Photovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 Euro, eigentlich verpflichtend.
Mit Beginn des Jahres 2016 ist die Finanzverwaltung nun wohl recht konsequent in der Ablehnung von Steuererklärungen in Papierform. So wertet man entsprechende Steuerklärungen als nicht abgegeben. Dies kann zu Versäumniszuschlägen von bis zu 10% der angesetzten Steuersumme führen.
Einzig in sogenannten Härtefällen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden und die Abgabe der Steuererklärung in Papierform weiterhin anerkannt werden. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die erforderlichen technischen Voraussetzungen nur mit erheblichem finanziellen Aufwand angeschafft werden können oder auch wenn die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit diesen Voraussetzungen eingeschränkt oder gar nicht vorhanden sind.
Quelle: Datev via LfSt Rheinland-Pfalz