Auch für 2016 gibt es wieder die verschiedenen Stichtage für die Fristen für die Übermittlung der Beitragsnachweise sowie der Fälligkeit der Beiträge der Sozialversicherung.
Weiterhin gelten die Grundregeln:
Übermittlung Beitragsnachweise: zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge
Fälligkeit der Beiträge: drittletzter Bankarbeitstag im Monat
Die genauen Termine für das Jahr 2016 findet Ihr in der nachstehenden Tabelle:
Monat | Vorlage Beitragsnachweise | Fälligkeit Beiträge* |
Januar | 25.01.2016 | 27.01.2016 |
Februar | 23.02.2016 | 25.02.2016 |
März | 23.03.2016 | 29.03.2016 |
April | 25.04.2016 | 27.04.2016 |
Mai | 25.05.2016 | 27.05.2016 |
Juni | 24.06.2016 | 28.06.2016 |
Juli | 25.07.2016 | 27.07.2016 |
August | 25.08.2016 | 29.08.2016 |
September | 26.09.2016 | 28.09.2016 |
Oktober | 25.10.2016 | 27.10.2016 |
November | 24.11.2016 | 28.11.2016 |
Dezember | 23.12.2016 | 28.12.2016 |
*Hinweis: 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage |
Die Angaben von verschiedenen Kassen sind weitestgehend deckungsgleich. Lediglich die Minijobzentrale weicht hier teilweise etwas ab und gibt in manchen Monaten leicht abweichende Termine an. Die Übersicht für die Minijobzentrale findet Ihr hier.
Bezüglich der Frist für die Vorlage der Beitragsnachweise ist noch zu erwähnen, dass das angegebene Datum der Tag ist, an welchem die Beitragsnachweise vorliegen müssen. Um diese Frist einzuhalten muss der Beitragsnachweis bis zum Vortag um 23:59 Uhr an die jeweilige Kasse übermittelt sein.
Bei Überschreitung der Frist schätzen die Kassen den Wert in der Regel. Schlimm ist dies nicht, kann ja mit dem Folgemonat entsprechend wieder korrigiert werden, es führt aber in der Buchhaltung zu Mehrarbeit. Durch eine rechtzeitige Übermittlung kann dies vermieden werden.
Das Datum für die Fälligkeit der Beiträge ist grundlegend das Datum der Wertstellung zugunsten der jeweiligen Kasse auf deren Bankkonto. Wenn Ihr Lastschrift nutzt, dann macht das die Kasse alles selbständig. Wenn Ihr überweist, gilt es entsprechend rechtzeitig die Zahlung zu veranlassen und die Banklaufzeiten zu berücksichtigen.
Eine innerdeutsche Überweisung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Werktag, bis diese beim Empfänger gutgeschrieben wird. Bis zu welcher Uhrzeit diese beim abgebenden Kreditinstitut abgesandt sein muss, klärt Ihr mit Eurer Bank ab.