So ein Geschäftsjahr kann schon stressig genug sein. Kunden betreuen, Aufträge akquirieren, Rechnungen schreiben, Angebote erstellen… Zum Jahresende steht dann aber auch noch das Thema Jahresabschluss auf dem Plan.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Neben dem Thema Bilanzierung gibt es ja auch noch die Möglichkeit, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Mein Kollege Thomas Krüger erläutert im nachstehenden Video, wer überhaupt eine EÜR – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung – machen darf, zeigt die Vor- und Nachteile der EÜR auf und demonstriert, wie das ganze im Lexware buchhalter durchgeführt wird.

Video zwischenzeitlich leider nicht mehr verfügbar, daher entfernt

Wenn Ihr das ganze Thema von einem Steuerberater durchführen lasst, müsst Ihr Euch natürlich nicht damit auseinandersetzen. Aber evtl. könnt oder wollt Ihr dies zukünftig selbst durchführen oder startet gerade und überlegt, ob Ihr es selbst macht oder ans Steuerbüro übergebt. Dann kann dieses Video auch als Hilfe dienen, um selbst zu entscheiden, wie es für Euch am Besten ist.