Auch in 2015 gibt es für lohn+gehalt NutzerInnen ein Zwischenupdate geben. Der Gesetzgeber führt unterjährig wieder ein paar Änderungen ein, welche ein solches notwendig machen.

Wer von Euch premium-Versionen nutzt oder das Produkt bereits im neuen Angebotsmodell verwendet, kann sich dieses Zwischenupdate ganz bequem via LISA herunterladen. Wer noch im alten Modell verblieben ist, benötigt das Update auf CD, um weiter mit lohn+gehalt abrechnen zu können.
Was ändert sich eigentlich?
Gesetzliche Änderungen Zwischenupdate 2015
- neues Gesetzt beschlossen: Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags
- Bundeskabinett beschloss am 25.03.2015 die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (bisher 8.354 EUR, neu: 8.472 EUR, ab 2016: 8.652 EUR), Kinderfreibetrag (bisher: 2.184 EUR, neu: 2.256 EUR, ab 2016: 2.304 EUR) sowie das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015. Ausserdem wird der Kinderzuschlag ab 01.07.2016 angehoben.
- neues Format für UV-Stammdaten ab 01.07.2015 verpflichtend
- Ab 01.07.2015 gilt ein neues, gesetzlich vorgeschriebenes Dateiformat für die Stammdaten der Unfallversicherung, welche in Lexware entsprechend angepasst wurden.
- Änderungen bei Bescheinigungen
- Einige Bescheinigungen (primär Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung Nebeneinkommen) wurden seitens Bundesagentur für Arbeit überarbeitet. Diese Bescheinigungen werden in aktualisierter Form bereitgestellt.
- neue digitale LohnSchnittstelle (DLS) für Betriebsprüfung Lohnsteuer
- Die Lohnsteuerdaten können nun mit Hilfe der DLS so erstellt werden, die dies vom Betriebsprüfer gefordert wird.
Neuerungen im Zwischenupdate 2015
- mehr Möglichkeiten in Antwortzentrale
- Über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) werden relevenate Daten für die regelmässigen Betriebprüfungen der Rentenversicherung bereitgestellt und via dakota übermittelt. Ab sofort gibt es in der Antwortzentrale auch eine Rückmeldung bzgl. Verarbeitung der Daten.
- neuer Personalplaner (pro/premium)
- Mitarbeiterstammdaten bedarfsorientiert auswerten oder individuelle Personallisten erstellen – mit dem neuen Personalmanager möglich
Ausserdem gibt es einige Neuerungen die den buchhalter (Notizen/Belege in Buchhung; Übersicht Buchungsjahre) und warenwirtschaft (Dokumente, Gutschrift nach §14 Abs 4 Satz 1 Nr 10 UStG) betreffen, wenn Ihr das entsprechende Zwischenupdate für Euer financial office bzw. financial office pro nutzt.
Verfügbarkeit Zwischenupdate 2015
Wie erwähnt ist das Zwischenupdate 2015 für premium NutzerInnen sowie AnwederInnen im neuen Angebotsmodell bereits verfügbar. Wenn Ihr noch das „alte“ Angebotsmodell nutzt, werden die CDs zwischen dem 20.05. und 02.06.2015 ausgeliefert.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dies nur für Nutzer gilt, welche eine automatische Aktualisierungsvereinbarung bei Lexware bzw. einem der Lexware Partner aktiv laufen haben. Die Zusendung erfolgt im vorgenannten Zeitraum automatisch. Infos zu den Preisen kommen in Kürze.
Hallo,
in einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass Updates auch für gekaufte Vollversionen für 365 Tage kostenlos sein sollen.
Dies ist abe schon länger nicht mehr der Fall. Es ist nicht transparent und für mich immer noch nicht nachvollziehbar, welche Änderungen dazu führen, dass Updates im laufenden Jahr kostenpflichtig werden. Nach dem oben genannten Beitrag dürfte dies gar nicht der Fall sein. Und so vestehe ich auch eine transparente Preisgestaltung. Bei einer gekauften Vollversion, die ich über die Aktualitätsgarantie jährlich kostenpflichtig erneuere, ist das für mich eine zusätzliche und nicht vereinbarte finazielle Belastung. Die laufenden unterjährigen Onlineupdates erhalte ich logischerweise kostenfrei, aber dann kommt, wie aus heiterem Himmel, das sogenannte Zwischenupdate, welches dann kostenpflichtig ist. Angeblich sollen Gesetzesänderungen und dergleichen dies notwendig machen, aber diese gibt es ständig und dürften deshalb die finanzielle Halbwertzeit einer Vollversion nicht unterlaufen. Ich empfinde es deshalb als Preisverschleierung der Vollversion, die eigentlich ca. 100 € teurer ist, nur man schiebt es eben Mitte des Jahres nach. Ich finde diese Salamitaktik nicht in Ordnung.
MfG
Ulf Kümmerling
Hallo Ulf,
Ja, dies ist korrekt. Dies gilt für das neue Angebotsmodell, welches ich hier vorgestellt und erläutert hatte.
Diese Aussage stützt Du worauf genau? Genau genommen ist dies noch nicht so lange der Fall, nämlich erst seit knapp 2 Jahren.
Wenn Du das neue Angebotsmodell hast, ist dies nur der Fall, wenn Du nicht die Abo-Variante gewählt hast und die 365 Tage Aktualitätsgarantie vorbei sind. Wie man diese dann verlängert habe ich hier erläutert.
Nein, bitte den Beitrag nochmal genau lesen. Hier werden lediglich die Änderungen und Neuerungen vorgestellt. Das Zwischenupdate ist für alle Nutzer des neuen Angebotsmodells innerhalb der Aktualitätsgarantie kostenfrei! Das kostenpflichtige Zwischenupdate gilt nur und ausschliesslich für Anwender, welche noch das „alte“ Angebotsmodell nutzen.
Wie erwähnt unterliegst Du hierbei einem Irrtum und die Aufregung ist vollkommen unnötig. 🙂