Im letzten Jahr hatte ich Euch das neue Angebotsmodell von Lexware vorgestellt. Dieses teilt sich in die Abo-Variante und in die 365-Tage-Variante. In diesem Artikel geht es um die Frage, ob bei einer 365-Tage-Version und einem Jahreswechsel auch die neue Jahresversion inklusive ist.

Mit dem obigen Text wird man als Nutzer:in in der Regel begrüsst, wenn man eine 365-Tage-Version installiert hat und sie das erste Mal startet. Unterjährige Updates und Service-Packs werden für gewöhnlich als Download über LISA ausgeliefert.
Mit der 365-Tage-Aktualitätsgarantie sichert Lexware jedoch für 365-Tage die Aktualität zu, egal wann der Kauf des Produktes erfolgte. Was ist nun, wenn das Produkt z.B. im März gekauft/installiert wurde und nun der Jahreswechsel ansteht? Immer öfter kommt in Foren und auch im Direktkontakt die Frage, ob denn auch die neue Jahresversion in dieser Aktualitätsgarantie enthalten ist.
Die klare Antwort dazu: Ja!
Anforderung kostenlose Programm-Version
Wenn Ihr im Programm auf der Zentrale-Seite rechts auf Info Center klickt, bekommt Ihr diverse Infos und News angezeigt. Unter anderem auch den obigen Text. Steht der Jahreswechsel vor der Tür, sollte sich hier ein weiterer Infotext finden, sofern Ihr die 365-Tage-Version einsetzt.

Klickt Ihr nun auf den Button Kostenlose Programm-Version anfordern, öffnet sich der entsprechende Assistent:

Nach Klick auf Weiter gelangt Ihr zu Seite 2 des Assistenten, auf welcher Ihr die notwendigen Daten für die Zusendung hinterlegt:

Nach der Eingabe der Daten und Klick auf Weiter bekommt Ihr eine Zusammenfassung der Angaben angezeigt und könnt selbige überprüfen:

Gibt es etwas zu korrigieren, einfach Zurück klicken, passt alles, klickt Ihr auf Senden und erhaltet die Bestätigung:

Wie auf der letzten Seite des Assistenten angezeigt, gibt es noch eine Bestätigungs-E-Mail:

Sobald die neue Version seitens Lexware verfügbar ist, erfolgt die Zusendung an Euch.
Aktualitätsgarantie und Programmfunktionen
Mit der Zusendung geht Ihr keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Laufzeit der 365-Tage-Aktualitätsgarantie damit nicht verändert wird. Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben: es gibt bis März die Aktualisierungen, danach müsste wieder eine neue Version erworben werden um erneut 365-Tage Aktualisierungen zu erhalten. Es ist ein Beispiel, bei Euch kann der Zeitraum und damit das Ende der Aktualitätsgarantie natürlich ein anderer Zeitraum sein.
Nach Ablauf der Aktualitätsgarantie, also der 365-Tage, werden auch bestimmte Funktionen im Programm nicht mehr funktional sein (z.B. eServices, Elster-Schnittstelle etc.). Einiges wie eben z.B. Elster lässt sich auch problemlos anderweitig lösen. Bei lohn+gehalt Versionen ist die ständige Aktualität der Programme für die volle Funktionalität notwendig, um weiter abrechnen zu können. Daher empfehle ich Nutzer:innen von lohn+gehalt auf die Abo-Variante zu setzen, da diese preislich auch günstiger ist.
Bei anderen Programmen wie faktura+auftrag oder buchhalter kommt man ggf. auch eine gewisse Zeit ohne die Aktualisierungen aus. Dennoch empfehle ich zumindest alle 2 Jahre zu aktualisieren um programmtechnisch wie auch gesetzlich auf einem aktuellen Stand zu sein. Immerhin erfüllen die Programme einen wichtigen Zweck im Unternehmen, welcher eine Investition wert sein sollte.
Da unser Betrieb das Programm financial office plus nicht am Internet angeschlossen ist haben
wir keine Info über ein kostenloses Update erhalten können. Wie geht man vor um auch in diesen Genuss zu kommen?
mfg BÖHM Marmor und Granit
Hallo Böhm,
in diesem Falle bitte entweder den PC kurzzeitig mit dem Internet verbinden und obigen Weg ausführen oder aber die Lexware Hotline kontaktieren und den Sachverhalt schildern.
Hallo Herr Rückwardt,
ich habe nun das kostenlose Update Financial office 2015 erhalten. Meine Aktualitätsgarantie läuft in ein paar Tagen im Dezember 2104 aus. Bekomme ich die Online-Aktualisierungen bei Programmfehlern noch weiter? Kann die Aktualitätsgarantie um 365 Tage verlängert werden und zu welchem Preis? Die Abo-Variante möchte ich nicht nutzen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Klug
Hallo Sabine,
nein. Mit Ende der Aktualisierungsgarantie gibt es auch keine Service-Packs mehr. Ob Lexware in dem ein oder anderen Fall doch eine Aktualisierung bereitstellt kann ich nicht sagen. Da die „Garantie“ zur Bereitstellung mit ende der 365-Tage abgelaufen ist, wird eine solche Bereitstellung eben auch nicht mehr garantiert. 🙂
Eine „Verlängerung“ ist natürlich möglich, hierzu einfach eine neue 365-Tage-Version (aktuelle Konditionen für v2015 findest Du hier) erwerben und ab Zeitpunkt der Installation selbiger greift wieder die Aktualitätsgarantie.
Du nutzt nur buchhalter und faktura oder auch lohn+gehalt? Wenn letzteres zutrifft macht die Abo-Variante durchaus Sinn und spart Geld.
Hallo,
Wir verwenden Lexware Lohn und Gehalt 2014 in der 365 Tage Version. Die Software haben wir im Dezember erstmalig installiert und registriert.
Leider wird uns nirgends wie im Artikel geschrieben ein Update auf 2015 angeboten (der PC ist immer mit dem Internet verbunden, reguläre updates werden auch immer über das Lexware update Programm ohne Probleme installiert).
Was machen wir falsch?
Hallo Christian,
zunächst: Du bist Dir sicher, dass es keine Abo-Version ist, welche Ihr nutzt?
Wenn es tatsächlich die 365er-Version ist und der im Artikel beschrieben Weg nicht funktional ist bzw. Euch dort nicht der Anforderungslink angezeigt wird, würde ich an Eurer Stelle Lexware über die Bestellhotline kontaktieren und dort mal nachfragen.
Mit „im Dezember erstmalig installiert“ meinst Du sicherlich Dezember 2013, richtig? Im Falle der lohn+gehalt Version ist hierbei zu bedenken, dass für die Nutzung und korrekte Abrechnung immer die aktuelle Version vorliegen muss. Wenn Ihr es im Dezember 2013 erworben und installiert habt, endet die 365-Tage Aktualisierungsgarantie auch im Dezember 2014. Dies bedeutet, dass Version 2015, welche ab Januar notwendig wäre (also nach der Aktualisierungsgarantie) nicht im Umfang der beinhalteten Aktualisierungen ist und Ihr um weiter arbeiten zu können eh (kostenpflichtig) aktualisieren müsstet. Ich vermute, dass dies automatisch erkannt wird und demnach der in diesem Falle unnötige Schritt der Anforderung direkt weggelassen wird.
Im Falle von lohn+gehalt Nutzung empfehle ich zudem die Abo-Version. Diese ist günstiger und die Aktualität so lang sichergestellt, wie der Vertrag läuft. Bei anderen Programme kann die 365er Version Sinn machen, bei lohn+gehalt ist dies aus meiner persönlichen Sicht nicht wirklich sinnvoll. Oder spricht aus Eurer Ansicht etwas gegen die Abo-Version?
Die oben beschriebenen Prozesse haben bei uns einwandfrei funktioniert und LFOP 2015 ist produktiv.
Jedoch wissen wir nicht, wie lange unsere Aktualitätsgarantie noch läuft. Kann man das irgendwo nachschauen? Bei einer ersten Suche in diversen Menüs habe ich ncihts gefunden.
Vielen für einen Hinweis
Hallo LxUser,
bitte die Kommentarregeln beachten! Danke.
Nein, leider ist die im Programm so nicht ersichtlich. Regulär startet die Aktualitätsgarantie mit Installation des Produktes und läuft ab da 365 Tage.
Hallo Herr Rückwardt,
Ich habe ein ähnliches Problem.
Lex L&G wurde im Dez 2015 als neu gekaufte Vollversion installiert und aktiviert.
Leider erschien auch bei mir nicht die Aufforderung das Lex L&G Release 2016 als Update zu bestellen. Habe mich daraufhin mit der Hotline in Verbindung gesetzt wo mir gesagt wurde, ich solle eine Kopie der Kauf-Rechnung an Lexware senden.
Das habe ich gemacht inkl. Screenshot der S/N die am 25.12.2015 aktiviert wurde.
Leider habe ich bis dato weder ein Antwort auf meine Mail bekommen, noch habe ich das Update erhalten. Lediglich eine Mail vom Support ob meine Mailanfrage zu meiner Zufriedenheit bearbeitet wurde.
Laut Ihrer Aussage,
„Regulär startet die Aktualitätsgarantie mit Installation des Produktes und läuft ab da 365 Tage.“,
sollte ich doch mit der Installation und Aktivierung der Software am 25.12.2015 auch die 365 Tage Aktualisierungsgarantie bekommen… oder liege ich da falsch ?
Wie soll ich mich nun richtig verhalten wenn meine Mailanfrage gar nicht bearbeitet wird ?
Vielen Dank für eine kurze Rückinfo.
Mit freundlichen Grüßen
Udo
Hallo Udo,
nein, da liegst Du schon richtig. Hast Du denn eine Ticketnummer (HSC00…) bekommen? Diese mal bitte via Kontaktformular an mich senden. Davon abgesehen: bei lohn+gehalt hilft Dir dieses Update recht wenig, da Du zur Abrechnung stets die aktuelle Version benötigst. Wenn Deine Aktualitätsgarantie am 25.12.2015 abgelaufen ist, müsstest Du sie sowieso wieder durch Neukauf verlängern. Sonst kannst Du ab da auch nicht mehr Lohn rechnen.
Bei lohn+gehalt empfehle ich Dir auch eher die Nutzung des Abos. Das ist für Dich wesentlich günstiger.
Hallo Herr Rückwardt,
vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
Eine Ticketnummer habe ich nicht bekommen, nur eine Lesebestätigung für meinen Maileingang bei Lex sowie dann die Onlinebefragungsmail mit folgender Nummer: MX200000******* (Nummer durch Admin anonymisiert).
Kontaktformular direkt an Sie habe ich leider nicht entdeckt.
Was ich aber nicht verstehe, Sie schreiben „Das Update wird mir wenig nutzen“ ?
Wenn ich 2015 ein Release Lex L&G 2015 kaufe und es im Dez. 2015 erstmalig installiere und aktiviere, dann sollte doch genau ab diesem Zeitpunkt die Aktualisierungsgarantie laufen. Das heißt ich müsste das Update 2016 bekommen und bis zum 25.12.2016 auch alle Programmupdates, oder ?
Wenn dem nicht so ist, dann hätte ich ja im Jahr 2015 für die 2015-ner Version die über 200 Euro umsonst ausgegeben?
So wurde es mir auch beim Kauf nicht mitgeteilt, sondern das ich nach der Installation 12 Monate auf den neuesten Stand von Lex updatet werde. Auch in der 365 Tage Aktualisierungsbeschreibung auf der Lex Website wird es so kommuniziert, wenn z.B. im März 2015 installiert, dann bis März 2016 immer aktuell.
Abo ist sicher eine Überlegung für nächste mal, nun habe ich aber erst mal die 2015-ner Soft gekauft und würde diese natürlich gern 12 Monate nutzen wollen.
Viele Grüße
Udo
Hallo Udo,
sorry, das hatte ich falsch verstanden. Ich hatte es so gelesen, dass Du die Anforderung des kostenfreien Updates zum 25.12.2015 getätigt hattest, da dort die Aktualitätsgarntie abgelaufen ist. Wenn Du natürlich im Dezember die Version 2015 erst erworben hattest, dann sieht das Ganze natürlich anders aus.
Du schreibst etwas von einer Onlinebefragungsmail – also hast Du an einer Onlineumfrage teilgenommen und dort Dein Anliegen mit angegeben bzw. der Anforderung des Updates?
Hallo Steve,
Nein, keine Onlineumfrage mit gemacht.
Wie schon erläutert, habe ich beim Support angerufen, Fall geschildert, darauf hin die Aussage „Rechnung bitte per Mail an senden“ mit Bitte um Zusendung 2016 Update, habe ich gemacht mit Lesebestätigung, Maileingang dann auch von bestätigt wurde. Danach passierte dann nix mehr, bzw. am 30.12.2015 kam dann von die Mail mit Betreff: „Ist Ihre Anfrage gelöst? Onlinekundenbefragung für Vorgang MX200000******* (Nummer durch Admin anonymisiert)“ kam, mit zwei Links, Ja/Nein als Onlinebefragung. Das habe ich sofort beantwortet und auf „Nein“ geklickt, da ja der Vorgang noch gar nicht bearbeitet wurde.
Nun weiß ich nicht weiter und hoffe das Sie mir helfen können bzw. etwas Licht ins Dunkel bringen können.
Viele Grüße
Udo
Hallo Udo,
bitte sende mir doch mal eine E-Mail an info(at)lex-blog(punkt)de mit Deiner Lexware Kundennummer und idealerweise auch der Rechnungskopie. Dann schaue ich mal, was ich da klären kann.
Danke.
Hallo Steve,
vielen Dank für all Ihre Bemühungen.
Die Mail an info ist soeben versendet worden.
Grüße
Udo
Hallo Udo,
ist eingegangen. Kümmere mich zeitnah darum und antworte Dir. 🙂
Hallo Steve,
der Postbote war gerade bei mir und hat…. freu freu freu…. mir das lang ersehnte Päckchen gerade gebracht.
Somit hat sich die Angelegenheit ja erledigt, zumindest was die Nachforschungen betrifft.
Was mich dennoch wundert, das ich null Information über eine gewisse Bearbeitung / Bestätigung meiner Softwareanforderung per Mail bekommen habe.
Hätte ich nur kurz eine kurze Infomail bekommen das der Sachverhalt in Bearbeitung ist und eine Bestätigung des Softwareversandes, dann wäre ich ja nicht so unruhig geworden.
Da aber die Zeit aber immens schnell verrennt, habe ich dann natürlich kalte Füße bekommen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihr Engagement.
Viele Grüße
Udo
Hallo nochmal, ist beim kopieren irgendwie gerade verloren gegangen:
Aussage „Rechnung bitte per Mail an senden“ mit Bitte um Zusendung 2016 Update
Hallo nochmal,
ah, email addys werden gelöscht. Die Mailanfrage ging an Service von Lexware.
was würde mich diese 365-Tage Aktualitätsgarantie monatlich kosten?
Hallo Alexander,
für die monatliche Zahlung ist dann das Abo notwendig. Siehe auch die aktuelle Preisliste.
Sehr geehrte Damen und Herren,
was hat es nuin eigentlich mit der Aktualisierungsgarantie auf sich? Ab wann beginnt diese zu laufen und welchen Einfluss hat das Jahr der Version. So wie es kommuniziert wird, beginnt ja die Garantie mit Aktivierung bzw. Insatllation und nicht mit Kaufdatum. Wenn ich nun eine Version 2014 am 30.06.2015 erstmals installiere, dann müsste doch auch die Aktualiseirungsgarantie bis zum 30.06.2016 laufen. Habe ich etwas falsch verstanden?
Ich habe nämlich eine Version 2014 kostenlos erhaltne, weil ich die Version 2013 im Dezember 2013 gekauft habe.(Damals war das so bei Lexware). Diese Version habe ich nicht benutzt, da ich bereits im Besitz einer Version 2014 war und diese installiert hatte. innerhalb dieser Version habe ich auch dann das Updaste 2015 erhalten. Nach Ablauf dessen Aktualisierungsgarantie habe ich dann meine unbenutzte Version 2014 installiert und wie versprochen eine Aktualisierungsgarantie bis zum 30.06.2016 am PC vorgefunden. Leider habe ich aber kein Update 2016 erhalten. Auf Anforderung per Email an Lexware kam die Antzwort, ich müsste den Kaufbeleg vorweisen, da ab da die Garantie läuft.Das stimmt aber nicht, da die Garantie ja erst ab Installation laufen kann.
Natürlivh habe ich keinen, da die Version ja kostenlos von Lexware zur Verfügung gestellt wurde, Nach mehreren Eamils habe ich bis jetzt immer noch kein Update 2016, obwohl mein PC mir die Aktualisierung bis 30.06.2016 verspricht. Aber ohne Jahresupdate bekomme ich auch keine aktuellen Aktualisierungen.
Ich finde das höchst problematisch, wie mit Kunden umgegangen wird. Ist das Masche mit der Anforderung des Kaufbelegs, der eigentlich keinerlei Beweiskraft hat, um die Benutzer um ihre Garantie zu bringen?
Mfg
Hallo PK (bitte die Kommentarregeln beachten)
es ist korrekt, dass bei den 365-Tage Versionen das (erstmalige) Installationsdatum ausschlaggebend ist. Meiner Kenntnis nach kann man hierbei jedoch nicht beliebig agieren. Also eine Version 2014 erst in 2016 (erstmalig) installieren, wird nicht funktionieren.
Zumal – wenn ich Dich richtig verstanden habe – resultiert Deine kostenfreie Version, welche Du nun installieren möchtest, aus der kostenfreien Version bei Jahreswechsel stammt, ergo hier innerhalb der damals laufenden Aktualitätsgarantie.
In Deiner Konstellation sehe ich folgendes Problem: v2013 lief noch im „alten“ Modell, als nicht mit Aktualitätsgarantie. Daher dürfte – soweit ich dies hier aus der Fern überblicke) auch die kostenfreie v2014 noch auf dem „alten“ Modell basiert. Du hattest aber offenbar eine v2014 mit Aktualitätsgarantie zusätzlich erworben, welche Dir auch die kostenfreie Version 2015 ermöglichte. Diese Aktualitätsgarantie ist dann irgendwann abgelaufen und kann – logischerweise – nicht durch eine v2014 verlängert werden. Warum hier bei Dir die Anzeige entsprechend verändert wurde bzw. überhaupt die Installation einer v2014 möglich war, wenn Du bereits eine v2015 installiert hattest, kann ich leider nicht beantworten, das müsste die Technik von Lexware direkt klären.
Bzgl. der Anforderung des Kaufbeleges: dies dient u.a. auch dem Nachweis, dass es sich hierbei um eine rechtmässig erworbene Version handelt und nicht irgendjemand mit einer illegal erworbenen Version eine kostenfreie legale Version anfordert.
Danke für die schnelle Antwort. Die kostenlose Version 2014 stammt schon aus dem neuen Modell und hat auch die Garantie, da ich ja für einen Monat 2013 den vollen Kaufpreis bezajhlt habe…aber nichtsdestotrotz, sollte man auch eine Version 2014 in 2016 mit Aktualisierungsgarantie erstmals installieren können. Sonst funktioniert ja die Garantie nicht bzw. man müsste sie explizit auf einen bestimmten Zeitraum einschränken, was nicht geschieht. Die aktuellen Marktpreise für ältere Versionen, die ja alle fast zum Neupreis gehandelt werden unterstützen diese Aussage. Sollte dies nicht so sein, muss man sich von Lexware etwas einfallen lassen und die Garantie sichtbar einschränken.
Ich habe aber jetzt immer noch das Problem, das mir mein PC eine Aktualisierungsgarantie bis 30.06.2016 anzeigt, was meiner Ansicht nach auch dem Konzept A-Garantie entspricht, ich aber diese nicht wahrnehmen kann, weil ich kein Jahresupdate erhalten habe. Wie kann man das lösen? Danke MfG
Hallo Peter,
jein. Denn in der von Dir beschriebenen Konstellation stammt Deine v2014 ja aus einer bestehenden Aktualitätsgarantie, ergo besitzt diese Version keine eigenen 365-Tage, sondern stützt sich auf die Laufzeit der bereits installierten Ausgangsversion.
Wie erwähnt kann ich aus meiner Position hier nicht einschätzen, warum Dir die Aktualitätsgarantie bis Juni 2016 angezeigt wird. Das kann nur Lexware direkt klären. Also über den Dir ja bekannten Kommunikationsweg. Ich kann zu dem Stand Eurer bisher ausgetauschten Kommunikation nichts sagen.
Hallo,
wann gibt es die Update Version 2017/2018 für Lexware Lohn und Gehalt ?
Meine 365 Tage Version geht noch bis etwa Marz 2018
Jetzt schon danke für eine Antwort
Gruss
Hallo Ulrich,
Version 2018 gibt es schon seit einigen Wochen. Du solltest im Infocenter einen entsprechenden Eintrag vorfinden, wo Du die Version beantragen kannst. Ist dies bei Dir nicht der Fall, dann bitte an die Lexware Kundenhotline wenden und den Sachverhalt schildern. Da kann man Dir dann entsprechend konkret Wege aufzeigen bzw. die Version direkt zustellen.
Hallo, folgendes würde mich einmal interessieren. Financial Office plus 2016 mit 365 Tagen Aktuallitätsgarantie im Dezmber 2017 gekauft und im Januar 2018 installiert. Greift dort auch
die Garantie auf die aktuellste Programmversion sprich 2018 zu aktualisieren ? lG Marco
Hallo Marco,
nach meinem Kenntnisstand ist dies so nicht abbildbar. Die Nutzungsdauer ist nicht jahresübergreifend von „Altversionen“ übertragbar.
Hallo Steve,
aufgrund dieses Blogs bin ich davon ausgegangen, dass die Aussage des Händlers „365 Tage nutzbar ab Aktivierung“ richtig ist und habe beim günstigsten Händler vor 3 Tagen die Warenwirtschaft Premium 2017 gekauft. Heute läuft die 365 Tage Garantie meiner laufenden Versin 2017 ab und ich habe zum Verlängern die neu gekaufte Lizenz eingetragen und aktiviert. Das Ablaufdatum der Garantie hat sich aber nicht geändert. Nach telefonischem Support soll ich jetzt zusätzlich eine 2018er Version kaufen um die 365 Tage Nutzungsdauer zu bekommen. Was ist denn jetzt richtig? Ist der Zeitpunkt der Aktivierung entscheidend oder muss ich wirklich ein zweites mal bezahlen um die Software weiter nutzen zu können?
Für Aufklärung wäre ich dankbar.
Hallo Jochen,
ich verstehe das richtig: Du hast einen v2017 und mit der vor 3 Tagen gekauften v2017 wolltest diese verlängern? Das wird nichts. Die v2017 Mitte 2018 hat im Grund keinen Wert mehr. Du brauchst, wie im obigen Artikel auch erläutert, die jeweils gültige Jahresversion. Bei bestehender Aktualitätsgarantie/Nutzungsdauer, bekommst Du diese automatisch (Abo) oder eben auf Anforderung (kein Abo) direkt von Lexware kostenfrei.
Die Version des jeweiligen Vorjahres kannst Du maximal bis Januar des Folgejahres (glaube ich, bzgl. des Datums bin ich nicht zu 100% sicher) „einlösen“. Danach wirkt diese nicht mehr additiv auf eine bestehende Lizenz bzw. als Neuinstallation.
Also der Zeitpunkt der Aktivierung (vielmehr der Erstinstallation) ist schon entscheidend, dieser gilt aber nicht bis unbegrenzt in die Zukunft. In Deinem Falle würde ich die v2017 beim Händler reklamieren, sofern dieser tatsächlich mit den 365 Tage geworben hat.
Hallo,
Ich beabsichtige mir die Suite Lohn & Gehalt Pro 2018 zuzulegen.
Wie läuft es nun genau mit der 365 Tage Aktualisierungsgarantie?
Wenn ich das vorbezeichnete Produkt erst beispielsweise im Dezember diesen Jahres installiere, und auch bei Lexware registriert bin, hätte ich dann den kostenlosen Anspruch auf die 2019 Update-Version, und auch das alljährlich im Sommer erscheinende Update? So weit ich weiß, müsste die 2018er Version spätestens im Januar 2019 installiert, aktiviert und registriert sein?
Beste Grüße Lothar
Hallo Lothar,
ja, ja und ja. 🙂
Hallo,
recht herzlichen Dank für die Antwort.
wie funktioniert es den bei der Abo-Version? Unten auf der Box steht “ 365 Tage Aktualitätsgarantie bei Installation bis 31.01.2019.
Gelten auch hier die vollen 365 Tage incl. Zusatzupdate, welche alljährlich im Sommer erscheinen genauso wie bei der Einmalkaufversion?
Meinen Infos nach läuft diese quasi unbegrenzt, indem zum Jahreswechsel die Hauptversion kostenpflichtig verlängert wird.
Mit den besten Grüßen
Lothar L.
Hallo Lothar,
ja klar. Das Abo ist mit vertraglicher Bindung und Du zahlst dafür den (in der Regel günstigeren) Jahres- bzw. Monatspreis. Ausserdem musst Du Dich nicht jedes Jahr kümmern die neue Version zu beschaffen. Du bekommst diese bei Verfügbarkeit automatisch via E-Mail. Bei Interesse auch gern von uns und damit unterstützt Du zudem die kostenfreien Info- und Supportangebote lex-blog.de und lex-forum.net. Bei Interesse einfach kurz Bescheid geben, dann sende ich Dir das erforderliche Formular via Mail.