Zur Umsatzssteuererklärung hatte ich vor einigen Tagen bereits geschrieben und das Muster für 2014 vorgestellt. Für den Grossteil der Unternehmen steht vor der Erklärung die Voranmeldung.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist monatlich oder quartalsweise abzugeben. Dies ist abhängig von der zu erwartenden Höhe an zu zahlender Umsatzsteuer. Reguläre Abgabetermine sind der 10. des Folgemonats bzw. der 10. des Monats, welcher auf das Quartalsende folgt. Einen Monat „Luft“ verschafft man sich mit der Dauerfristverlängerung.
Beide Formulare werden regelmässig seitens der Finanzbehörden angepasst und aktualisiert. Die Formulare
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015
- Antrag Dauerfristverlängerung und Anmeldung zur Sondervorauszahlung 2015
sowie eine Anleitung für diese Formulare stehen Euch nachstehend als PDF zum Download bereit.
Anpassungen gab es z.B. aufgrund dem EU-Betritt Kroatiens sowie den anstehenden Änderungen bei Vertrieb elektronischer Dienstleistungen sowie Leistungen für Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen für Verbraucher mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet.
Die Daten sind, wie mittlerweile nahezu alle Meldung an die Finanzbehörden, auf elektronischem Wege abzugeben. Die aktuellen Formulare gibt es in den Lexware buchhalter-Versionen 2015 welche in Kürze (vermutlich November/Dezember 2014) verfügbar sind. Optional können diese Meldungen natürlich weiterhin über das Elster-Formular versendet werden.