Über den Jahreswechsel erhielt ich von einem Kunden eine E-Mail mit der in der Überschrift genannten Fehlermeldung. Da ich ab und an auch in Foren über Fragen zu dieser Meldung stolpere, dachte ich mir, ich schreibe den Lösungsweg dazu gleich öffentlich und nicht nur direkt an den Kunde. So haben evtl. auch andere Anwender:innen etwas davon. 🙂
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Der genannte Fehler tritt in der Regel nach einer Neu- bzw. Updateinstallation auf. Zudem erscheint diese Meldung nur bei Einsatz der Lexware Programme der standard- bzw. plus-Linie. In aktuellen Lexware Versionen ab spätestens 2012 wird im Grossteil der Produkte auf die SQlite-Datenbank und nicht mehr auf die veraltete Btrieve-Datenbank gesetzt. Es gibt einige plus-Versionen, welche nicht darunter fallen. Welche das sind hatte ich im Artikel Lexware: Diese Produkte sind nicht gemeinsam auf einem PC installierbar! im Zuge eines anderen Sachverhaltes aufgeführt. Die Produkte nutzen eine Sybase-Datenbank und die Problematik sollte hierbei nicht auftreten.
Datenrücksicherung führt meist zur Fehlerbehebung
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In der Regel ist die Lösung recht simpel. Ruft über das Programmmenü Datei – Datensicherung – Rücksicherung die Assistenz für die Rücksicherung auf. Sichert Eure letzte Datensicherung zurück. Nach der erfolgreichen Rücksicherung sollte das Programm wieder wie gewohnt und ohnen entsprechende Fehlermeldung gestartet und genutzt werden können.
Ist dies nicht der Fall, so kontaktiert bitte den Lexware Support oder eine/n der regionalen Lexware Partner:innen, um den Sachverhalt genauer zu betrachten.
Menü Datenrücksicherung ist nicht mehr aufrufbar
Sollte in Eurem Fall das Programm nicht mehr soweit starten, dass sich das Menü und damit die Datensicherung aufrufen lässt, kann natürlich auch die Datensicherung nicht zurückgesichert werden.
In diesem Fall folgt bitte den Angaben im nachstehend bereitgestellten Lexware-Dokument zur Rücksicherung von Daten in ein nicht mehr lauffähiges Programm.
Sofern Ihr Euch dies selbst nicht zutraut bzw. unsicher bei der Durchführung dieser Arbeiten seid, so gilt auch hier meine Empfehlung, eine/n der regionalen Lexware Partner:innen zu kontaktieren. Diese helfen Dir gern bei der Durchführung und Lösung des Problems.