Wie mittlerweile – leider – schon üblich, gibt es auch in diesem Jahr seitens dem Gesetzgeber unterjährig einige Änderungen. Ein Teil dieser Änderungen ist auch für eine einige der Lexware Software Produkte relevant.
Eine erste Übersicht über die anstehenden Änderungen findet Ihr im Infoblatt zum Lexware Zwischenupdate gültig ab Juni 2011:
Die folgenden Punkte sind die wichtigsten Änderungen:
[Update 16.05.2011]
- SV-Meldungen im neuen Format ab 01.06.2011
- der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel ab Dezember 2011
- alternative Berechnung des geldwerten Vorteils
- Formulare und Bescheinigungen
[/Update 16.05.2011]
Details zu den einzelnen Änderungen sind ausführlich in nachstehender Broschüre erläutert:
Die Änderungen betreffen die Nutzer der lohn+gehalt Versionen sowie der Lexware financial office Versionen, welche die lohn+gehalt Komponenten enthalten und im Unternehmen das lohn+gehalt auch genutzt wird. Das Update wird ca. Mitte Juni erscheinen. Die Kund:innen, welche die automatische Updatebelieferung durch Lexware oder eine/n der regionalen Partner:innen beauftragt haben, erhalten das Update natürlich automatisch zugestellt, sobald dieses verfügbar ist.
Warum Zwischenupdates?
In diesem Zusammenhang greife ich auch gern etwas auf, was mir in Gesprächen oder auch in Foren immer wieder „begegnet“. Manche/r Anwender:innen beschweren sich, dass Lexware immer wieder unterjährig kostenpflichtige Updates bringt. Kund:innen fühlen sich oft unfair behandelt. Zurecht?
Ich meine nein. Die Änderungen, welche im Zwischenupdate umgesetzt werden verantwortet nicht Lexware (und auch kein anderer Hersteller) sondern diese Änderungen sind eine Entscheidung vom Gesetzgeber. Die Hersteller:innen müssen diese Änderungen dann – oft auch kurzfristig – in den Programmen umsetzen. Für diese Arbeiten fallen Kosten an, welche, wie bei jedem anderen Unternehmen auch umgelegt werden. Da die Lexware-Produkte bekanntlich ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis haben, bleibt in der Kalkulation nicht mehr viel Luft. Alternativ könnten diese Kosten natürlich auch in die Jahresversionen mit einkalkuliert werden. Damit währen dann aber sicher andere Kund:innen wieder nicht glücklich, welche die Updates ggfs. gar nicht benötigen. Optional wäre auch ein anderes Preismodell ähnlich einer mtl. Pauschale oder eines Wartungsvertrages denkbar. Ich bin jedoch sicher, dass auch dieser Weg nicht für den Grossteil der Kund:innen akzeptabel wäre.
Für die Produkte der Premium-Line sowie für Lexware neue steuerkanzlei und Lexware büroservice komplett fallen keine Kosten für die Zusatzupdates an. Für diese Produkte wird es ab diesem Jahr sogar das Zwischenupdate via Download über LISA geben.
Öfter ist auch zu hören, dass ja Kund:innen, welche die Software unterjährig erwerben somit „doppelt“ zahlen müssen. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Alle Kund:innen, welche die Vollversion 2011 nach dem 28.04.2011 erworben haben, erhalten das Zwischenupdate selbstverständlich kostenfrei. Hierzu einfach mit dem entsprechenden Kaufnachweis direkt an Lexware oder aber an eine/n der vielen regionalen Lexware Partner:innen wenden.
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Mehr Informationen
Hallo,
auch ich habe die Information über das neue Updat für Juni bekommen.
Da ich aber nicht mit Dakota arbeite, also auch keine SV-Meldungen über Lexware versende, benötige ich dieses neue Updat nicht.
Arbeitet mein Programm trotzdem nach Juni 2011 weiter, oder ist hier wieder ein Monatswechsel nicht mehr mögich
Hallo Frau/Herr Kandalowski,
ohne das Zwischenupdate wird ein Monatswechsel von Juni in Juli nicht möglich sein. Die Änderungen betreffen auch weit mehr als den SV-Versand. Die Änderungen müssen ja auch in den Stammdaten hinterlegt werden. Dies mag den ein oder anderen Kunden augenscheinlich nicht betreffen, jedoch muss seitens der Software sichergestellt werden, dass wenn sie genutzt wird alles gesetzlich korrekt ist. Ob Sie dakota nutzen oder über sv-net senden spielt hier primär eher eine untergeordnete Rolle.
@Frau/Herr Schroeter:
Könnten sie sicherlich und werden Sie – zumindest bei den premium-Produkten ja auch, da bei diesen Versionen im Jahrespreis bzw. in der Monatspauschale alle Updates enthalten sind.
Nein, das Programm wird nicht weiterarbeiten, wie auch im letzten Jahr. Bleibt nur die Frage, ob diese Updates, wie andere auch, nicht einfach online übermittelt werden können. Mehr als Dateientausch und Patches finden auch nicht statt.
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Ich arbeite mit financial office 2008, 12.5. Bis Mai 2011 hatte ich damit keine Probleme. Von jetzt auf gleich startete das Programm nicht mehr. Mehrmalige Neuinstalationen waren erfolglos, selbst Lexware Support konnte mir nicht helfen. Ich komme an meine Daten nicht mehr heran. Ich benötige das neue Update nicht, kann es trotzdem daran liegen?
und wie komme ich wieder an meine Daten heran?
Besten Dank im voraus.
Hallo Herr Kliesch,
der Sachverhalt hat ganz sicher nichts mit dem kommenden Zwischenupdate zu tun.
Evtl. hängt es mir der Systemdatum-Problematik zusammen? Dann hilft Ihnen evtl. das entsprechende Service-Pack.
Sofern auch dies nichts ändert, prüfen Sie welche Browser Sie installiert haben. Mit den aktuellen Versionen vom InternetExplorer (Version 9) oder Google Chrome (Version 11) kann es durchaus zu Problemen kommen, gerade bei älteren Programm-Versionen. In diesem Fall hilft die Deinstalltion der jeweiligen Browser-Version und die Installation einer älteren Browser-Version.
Hallo Herr Rückwardt,
ich benutze Lexware Financial Office Pro 2011 Netzversion. Bekomme ich das Juni Zusatzupdate kostenfrei?
Ich betreue mehrere Firmen, welche nach dem neuen Meldegesetz mit Beginn der Arbeitsaufnahme die Mitarbeiter anzumelden haben. Da aber die Anmeldung am 01.06.2011 programmmäßig nicht möglich ist, muß der Arbeitgeber, welcher am 01.06.2011 einen Mitarbeiter einstellen will, mit einer satten Strafe rechnen.Wie hat sich das Lexware eigentlich gedacht? Wenn das Update ab Juli gilt dann sollte man wenigstens im Juni noch normal arbeiten können.
MfG Peter Prasse
Hallo Herr Prasse,
wann haben Sie denn Ihr financial office pro 2011 erworben? Es gibt hier Übergangsfristen – wie bereits im Artikel erwähnt. Fällt der Kauf der Software nicht in diesen Zeitraum, gilt der entsprechende Preis für die jeweilige Updateversion, wie dieser in dem im Artikel verlinkten Info-Blatt aufgeführt ist.
Ihr Problem mit der Anmeldung und dem Meldegesetzt kann ich leider nicht nachvollziehen. Ein Wechsel in den Juni sollte ohne Probleme möglich sein. Die Updates kommen dann in den nächsten Tagen zu den Kunden, so dass der Wechsel in den Juli (!) ebenso unproblematisch realisierbar ist.
[Nachtrag] Ich hatte es so verstanden, dass Sie nicht in den Juni wechseln können – Sie meinen aber sicher den Versand der Meldungen. Dies geht tatsächlich erst mit dem Zwischenupdate. Wir sprechen in Ihrem Fall aber nicht von Sofortmeldungen, oder? Dies sind nämlich mit Lexware generell nicht möglich und müssen über SVnet erfolgen.[/Nachtrag]
Hallo Herr Rückwardt,
erstmal danke für die schnelle Antwort,In meinem Fall habe ich dazächlich von einer Sofortmeldung gesprochen. Dennoch muss doch im Juni gewährleistet sein, dass ich Meldungen machen kann, welche den Monat Juni betreffen, da ja die Änderungen erst den Juli betreffen. Bei der Sache mit SV-Net sollte Lexware die Sofortmeldung doch im Programm integriern, dass die auch aus dem Programm heraus gemeldet werden kann wie alle anderen Meldungen. Im Moment ist diese (unnütze Meldung) ein zusätzlicher und nicht notwendiger Aufwand.
Hallo Herr Prasse,
die die Updates in den nächsten Tagen bei den Kunden sein sollten, ist für die Juni-Meldungen noch ausreichend Zeit. Davon abgesehen, sind nicht alle Änderungen ab Juli sondern teilweise auch bereits ab Juni gültig.
Die Sofortmeldungen gelten nur für bestimmte Branchen. Ob dies jemals in Lexware integriert wird kann ich nicht sagen. Da die Sofortmeldungen ja umgehend gesendet werden müssen und nicht im Regellauf wie die „normalen“ SV-Meldungen bringt es meiner Ansicht nach keinen besonderen Vorteil, da es auch nur einen geringen Teil von Branchen betrifft. Der Weg über SVnet ist meiner Meinung nach durchaus gangbar.
Warum kostet das Lexware Lohn+Gehalt Plus Juni 2011 Zusatzupdate (Version 15.50) bei Lexware satte 299,90€ plus Versand und bei Amazon 69,89€, versandkostenfrei. Andere Shops bieten sogar noch günstiger an.
Hallo Frau/Herr Schroeter,
da verwechseln Sie etwas. 🙂
Das Juli Zwischen-Update für die jeweilige Version kostet genau so viel, wie es im Info-Blatt im Artikel angegeben ist. Das, was Sie auf der Webseite gesehen habe ist die reguläre Update-Version inkl. (!) dem Zwischenupdate. Also alles im grünen Bereich. 🙂
Hallo Herr Rückwerd,
das würde ja bedeuten, dass man den Firmen der Branchen wie
1. Baugewerbe
2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
3. Personenbeförderungsgewerbe
5. Schaustellergewerbe
6. Unternehmen der Forstwirtschaft
7. Gebäudereinigungsgewerbe
9. Fleischwirtschaft
usw. abraten sollte Produkte von Lexware für Ihre Lohnbuchhaltung zu nutzen.
Hallo Herr Prasse,
nein, wieso? Nur wegen der Sofortmeldung?
Diese lässt sich doch prima mit SVnet erledigen und es bleibt auch immer die Frage, wie häufig diese denn im jeweiligen Betrieb vorkommt. Weiterhin sollte man auch schauen, welche Alternativ-Produkte dies ermöglichen und was selbige dann kosten. 😉 Den Punkt „Sofortmeldung“ sehe ich persönlich nicht als Ausschlusskriterium.
Hallo,
ich habe nur einen Angestellten und benutze das Version Lexware Financial Office und habe dafür ca. 220 Euronen bezahlt.
Nun muss ich wie im letzten Jahr erneut ein Update aufspielen und bin somit bei ca. 300 Euro.
Gibt es günstigere Varianten?
Wenn nicht, bin ich ab sofort nicht mehr bereit diese Abzockerei mitzumachen und übergebe es dem Steuerberater.
Spare mir dann zumindest die auch noch die Arbeit.
MfG
G.Pollak
Hallo Herr Pollak,
günstigere Varianten für was? Für das Update oder günstigere Varianten für eine Lohnsoftware? Ersteres nein. Zweiteres kann durchaus sein, wobei man nicht immer allein den Preis eines Produktes bewerten sollte. Ob es ein Softwareprodukt gibt, welches Lohn+Gehalt, Faktura und Buchhaltung in einem Paket zu einem vergleichbaren oder günstigeren Preis mit gleichem Leistungsumfang gibt, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Ich kann Ihren Unmut durchaus verstehen. Dennoch frage ich mich, was genau Sie erwarten? Eine Software und deren Entwicklung kostet schliesslich Geld. Der Gesetzgeber verabschiedet – leider – auch immer wieder unterjährig Änderungen, welche von den Softwareherstellern umgesetzt werden müssen. Dass diese Entwicklungskosten seitens dem Unternehmen umgelegt werden ist doch mehr als verständlich. Ich persönlich denke, dass es allen Seiten lieber wäre, wenn es keine unterjährigen Updates gibt.
Die Arbeit an den Steuerberater abzugeben steht Ihnen selbstverständlich jederzeit frei. Inwieweit es günstiger ist kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Sehr geehrter Herr Rückwardt,
vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort.
Natürlich kann ich soetwas im Kundeninteresse erwarten, wenn man zufriedene Kunden haben/behalten möchte. Ich habe ein Jahrespaket gekauft und Änderungen sind m.E. Ihr Risiko.
1/3 des Kaufpreises für ein Update sind nicht gerade wenig, schliesslich programmieren Sie die Applikation nicht komplett neu.
Ich möchte auch nicht weiter darüber diskutieren…..
Ich habe gestern ordentlich gegoogelt und mich entschieden, dieses Update nicht mehr zu machen und habe eine andere Lösung gefunden.
Ob dieses die richtige Entscheidung ist, kann ich nicht sagen, ich werde es sehen.
Beste Grüße,
G. Pollak
Hallo Herr Pollak,
zu allererst: „Änderungen sind m.E. Ihr Risiko“ -> mein Risiko sicher nicht denn ICH bin NICHT Lexware und lex-blog.de ist KEIN Lexware Projekt sondern mein eigenes Blog. Und gemäss Impressum und About me bin ich selbstständiger Unternehmer. 😉
Zurück zu Ihrer Aussage: ich gehe davon aus, dass Sie auch Unternehmer sind? Wenn Sie eine Preiskalkulation durchführen tun Sie dies sicherlich auch so, dass Sie einen möglichst guten Preis für den Kunden machen können, aber auch noch etwas für Sie übrig bleibt. Man könnte nun pauschal sagen, dass man auf Verdacht, dass es wieder ein Zwischenupdate geben wird generell die Kalkulation darauf auslegt. Das „normale“ Update würde also im Preis steigen. Sicherlich nicht im Kundeninteresse und auch nicht im Interesse des Herstellers. Immerhin gibt es auch Kunden, welche das Zwischenupdate nicht benötigen. Hier eine ideale Lösung für alle Kunden zu finden ist ziemlich schwierig, da es in jedem Fall Kunden geben wird, welche mit der jeweiligen Lösung unzufrieden sind.
Welchen Aufwand die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen verursacht kann ich leider nicht sagen. Es ist jedoch nicht so trivial, soviel weiss ich.
Wir müssen hierüber nicht diskutieren. Jedoch betrachte ich Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven und kann beide Parteien gut verstehen. Meine Meinung hierzu kundzutun gestatten Sie mir doch, oder? 😉
Sehr geehrter Herr Rückwardt,
heute ist der 27.Juni und Lexware hat immer noch nicht das Update Juli 2011 zur Verfügung gestellt. Wie haben die sich das eigentlich gedacht. Wollen die ihre Kunden los werden. Es ist schon nicht in Ordnung wenn man den 20.06. als Liefertermin angibt. Die Änderungen waren schon weit vorher bekannt. Aber selbst diesen Termin nicht einzuhalten ist schon eine Sauerei.Die Regressanforderungen meiner Kunden werde ich Lexware zuschicken.
MfG Peter Prasse
Werter Herr Prasse,
alle Updates für meine eigenen Kunden sind am 27.06. raus. Bei mir gab es jedoch das Problem, dass einige Updates durch die Post nicht korrekt an mich zugestellt wurden. Aus diesem Grund kam es zu Verspätungen bei der Auslieferung an meine Kunden. Evtl. ist das Produkt bereits längst zu Ihnen unterwegs und „nur“ seitens der Post noch nicht zugestellt!? Beziehen Sie direkt von Lexware oder über einen Lexware Partner?
Die Änderungen waren sicher vor dem 20.06. bekannt. Die letzlich gesetzlich verabschiedeten Änderungen zu entwickeln und umzusetzen ist aber auch nicht über Nacht gemacht. Die Umsetzung ist eine recht komplexe Prozesskette (Entwicklung, Prüfung, Produktabnahme, Logistik etc). Wie ich bereits Herrn Pollak mitteilte – das Ganze ist nicht so trivial wie man vielleicht denkt.
Bzgl. der Update-Lieferung an Sie: Ich kann dies gern für Sie abklären. Lassen Sie mir hierzu doch bitte Ihre Kundennummer über das Kontaktformular zukommen. Ich werde dann versuchen etwas herauszufinden.
Hallo Herr Rückwardt,
wie auch im letzten Jahr gibt es auch dieses Jahr wieder eine „kostenpflichtiges Zwangsupdate“. Das Programm wird mitten im Jahr gesperrt wenn man nicht zahlt. Ich nutze den L&G Teil von Financial office plus ausschließlich zur Abrechnung eines Gesellschafter Geschäftsführers. Sämtliche SV-Meldungen und alles was damit zusammenhägt ist für mich irrelevant. Die „Programmsperrung“ ist m.E. rechtlich nicht nachvollziehbar. Ich benötige das Update nicht und könnte ohne Einschränkungen mit dem alten Stand weiterarbeiten.
Könnten Sie mir, wie im letzten Jahr ein kostenfreies Update zusenden oder einfach die Sperrung aufheben?
Mit freundlichen Grüssen
H. Büssenschütt
Hallo Herr Büssenschütt,
schön, einmal wieder von Ihnen zu lesen. 🙂
Dieses „Zwangsupdate“ wie Sie es nennen ist schon korrekt so. Lexware muss aufgrund entsprechender Zertifizierungen sicherstellen, dass alle Kunden gesetzlich konform arbeiten. Daher sind bestimmte Funktionen bis zur Installation des Updates „gesperrt“. Dass Sie diese „Sperrung“ nicht nachvollziehen können ist bedauerlich. Aber schauen Sie: wenn die Software zertifiziert ist und die Kassen sowie der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben für den Versand der Daten machen, muss der Hersteller diesen Nachkommen. Dies ist nicht nur bei Lexware so sondern bei dem Grossteil der Hersteller von Lohnsoftware (wenn nicht sogar bei allen). Andere Hersteller fahren hier evtl. ein anderes Lizenzmodell oder arbeiten mit Wartungsverträgen etc. Aber dieses Thema hatten wir ja letztes Jahr bereits ausführlich diskutiert… 😉 (1, 2, 3)
Was Ihre Anfrage betrifft: Ich kann Ihnen kein Update kostenfrei überlassen, habe dies auch letztes Jahr nicht getan. Auch das Aufheben der „Sperrung“ ist mir nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür ggfs. an Lexware direkt. Ob und inwieweit Ihnen hier einer der beiden Punkte erfüllt werden kann, kann ich leider nicht sagen.
Vielen Dank.
Hallo Herr Steve Rückwardt,
seit dem Lexware 2011 Juli-Update funktioniert das LFO-plus 2011 nicht mehr richtig. Der Lexware-Scout gibt immer eine Fehlermeldung wegen einer angeblich fehlenden Bankverbindung aus. Ein Monatswechsel, das Erstellen der Lohnsteueranmeldung sowie der Krankenkassenmeldungen ist nicht mehr möglich. Die Bankverbindungen sind alle vollständig. Auch eine Änderung der Zahlung (bar, DTA, Lastschrift…) bringt keine Abhilfe. Mehrere Versuche die Hotline von Lexware anzurufen sind fehlgeschlagen. Können Sie mir eventuell weiterhelfen?
Viele Grüße
Katja Grau
Hallo Frau Grau,
urlaubsbedingt leider erst heute die Beantwortung Ihres Kommentars.
Bitte prüfen Sie, ob ggfs. in anderen Mandanten Fehler vorliegen, welche die weitere Bearbeitung blockieren. Grundlegend kann ich so zu dem Sachverhalt nicht viel sagen, da ich es mir anschauen möchte. Gern vereinbare ich einen Termin für eine Fernwartung mit Ihnen. Bitte haben SIe Verständnis, dass ich diese Dienstleistung nicht kostenfrei erbringen kann. Bei Interesse nutzen Sie bitte einfach das Kontaktformular und wir klären alles weitere ab.
hallo,
ich möchte von lexware financial office auf lfo plus umsteigen. kann ich einfach ein update von plus kaufen und aktualisieren oder muss ich das plus als vollversion kaufen.
hintergrund: ich möchte das onlinebanking nutzen, da mir die ewige tan-eingabe aufregt… kann ich mit dem integrierten onlinebanking sammelüberweisungen mit einer tan machen. kann ich von verschiedenen konten überweisen?
im voraus vielen dank für die info 🙂
Hallo Maggie,
bitte nutzen Sie für solche Anfragen bitte das Kontaktformular oder das http://lex-forum.net.
Vielen Dank.