E-Mails sind aus der heutigen Kommunikation nicht mehr wegzudenken und die Anzahl versendeter E-Mails nimmt auch stetig zu. Verständlich, ist es doch die wohl einfachste und schnellste Art, auch und gerade im geschäftlichen Alltag zu kommunizieren. Dennoch wird noch immer eine grosse Anzahl von Unterlagen auf dem klassischen Postweg übermittelt. Sehr oft aus rechtlichen Gründen.
Der Postweg kann jedoch bald zu einem Grossteil im geschäftlichen Alltag überflüssig werden. Im Oktober 2010 wurde der Gesetzentwurf zum sogenannten De-Mail-Gesetzt durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Dieses Gesetzt soll aller Voraussicht nach im ersten Quartal 2011 in Kraft treten. Mit seiner Hilfe soll der rechtssichere Briefverkehr auf elektronischem Wege sichergestellt werden.
Alles wissenswerte zum elektronischen Brief, der De-Mail, haben die Kolleg:innen von Haufe übersichtlich zusammengestellt.
- Noch fehlt die gesetzliche Grundlage
- E-Postbrief ist kein De-Mail-Angebot
- Vor- und Nachteile
- Erfahrungen aus der Praxis
- Übermittlung von Rechnungen
[Update 2016-08-01]Links nicht mehr verfügbar, daher entfernt[/]
Ob die gesteckten Ziele dann tatsächlich erreicht werden können, bleibt abzuwarten. Das De-Mail-Gesetz scheint noch nicht so recht in „Schwung“ zu kommen. Auch gab es bereits einige Kritik: so schreibt z.B. Fachanwalt Dr. Michael Karger, dass das De-Mail-Gesetz, wohl besser gleich in den Papierkorb wandern sollte. Simon Möller von telemedicus fragte sich Anfang November diesen Jahres, warum sich De-Mail verzögert und liefert hierzu gleich noch einige Antworten. Einer der am häufigsten kritisierten Punkte ist u.a. der Datenschutz. Aber auch der Aspekt, dass eine bestehende De-Mail-Adresse bei einem Providerwechsel voraussichtlich nicht mitgenommen werden kann, gibt Anlass für Kritik.
Lassen wir uns also überraschen, wie es mit De-Mail weitergeht und ob es tatsächlich etwas für die Unternehmen und Bürger:innen bringt.