Neben den regulären, sv-pflichtigen Arbeitsverhältnissen nimmt die Beliebtheit einer bestimmten Beschäftigungsart in den letzten Jahren immer mehr zu. Die Rede ist von einer geringfügigen Beschäftigung, auch 450-EURO-Job oder Minijob genannt. Gerade für Zweitbeschäftigungen, Aushilfsjobs etc. ist diese Beschäftigungsart von Vorteil, da die Abwicklung seitens der Arbeitgeber:innen relativ einfach ist und die Arbeitnehmer:innen nur sehr geringe bis gar keine Abzüge haben.

Minijobs geringfügige Beschäftigung

Wieviel darf man verdienen?

Wie eingangs bereits erwähnt, so werden die geringfügigen Beschäftigungen auch als 450-EUR-Job bezeichnet. Dies lässt darauf schliessen, dass die Verdienstgrenze bei 450,00 EUR liegt. Dies ist auch korrekt, ändert sich jedoch zum 01.10.2022. Denn zu diesem Zeitpunkt steigt die Grenze auf 520,00 EUR monatlich.

Varianten von Minijobs

Was viele evtl. nicht wissen ist, dass es verschiedene Varianten des Minijobs gibt.

  • pauschal versteuert mit 2% durch Arbeitgeber:in
  • pauschal versteuert mit 2% durch Arbeitnehmer:in
  • auf Lohnsteuerkarte
  • pauschale Versteuerung mit 20%

Die gängigste ist vermutlich die pauschale Versteuerung mi 2% über den/die Arbeitgeber:in. In diesem Falle zahlt die/der Arbeitgeber:in dann quasi alle Abgaben. Ausser 3,6% Rentenbeitrag, die Differenz zu den 15% die in den pauschale SV-Beiträgen enthalten sind und dem regulären Rentensatz von 18.6%. Als Arbeitnehmer:in kann man sich jedoch von der Rentenabgabe befreien lassen, dann gibt es vom Entgelt auch keine weiteren Abzüge.

Ob und inwieweit die Befreiung oder auch der Verzicht darauf in Eurem Falle sinnvoll sind, besprecht Ihr am Besten mit Eurem Steuerbüro. Ebenso wie auch die anderen Varianten der Minijobs und inwieweit es sinnvoll ist, eine der anderen Varianten bei Euch zum Einsatz kommen zu lassen.

Details in Videoform

Mit noch etwas mehr Details erläutern Sarah und Helen von Wir lieben Steuern das Thema Minijob in ihrem Video und gehen dabei auf die verschiedenen Punkte genauer ein.

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Mehr Informationen

Damit sollten die wichtigsten Punkte und Fragen zum Thema geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob geklärt sein. Eine steuerliche bzw. rechtliche Beratung kann so ein Blogpost oder ein Video nicht immer ersetzen und möchte dies auch gar nicht. Wendet Euch daher im Zweifel auch euer Steuerbüro um Detailfragen für Euren Einzelfall genau prüfen zu lassen und die optimalste Handlungsweise zu besprechen. Dies gilt sowohl für die Seite der Arbeitgeber:innen wir auch die der Arbeitnehmer:innen.

Für einen weiteren Austausch zu diesem aber auch anderen Thema steht Euch sehr gern die Community zur Verfügung.