Muss, soll oder darf ich als Existenzgründer in die Private Krankenversicherung (PKV) und was ist zu beachten?

Da wird die Selbstständigkeit geplant, ein Businessplan erstellt und Banken kontaktiert. Doch kurz bevor es los geht kommt noch ein wichtiges- oft vergessenes Thema. „Ich muss mich ja noch krankenversichern und eine PKV finden.“ Schnell geht es dann ins weltweite Internet, schnell bei Google „PKV Vergleich“ eingegeben und schon sitzt der Suchende kopfschüttelnd vor 910.000 Ergebnissen. Davon kann man leider auch die ersten Seiten gleich in den Rundordner legen. Sind es doch meist bezahlte Anzeigen, Online-Rechner von Adresshändlern oder dergleichen. Leider wird dem Thema Private Krankenversicherung oftmals nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die es verdient hat. Das ist aber das finanzielle Netz, der doppelte Boden im Krankheitsfall, welcher die neu geplante Selbstständigkeit sichert.

Schnell herrscht Einigkeit darüber, „ich muss in die PKV“ und die Suche im Dschungel der Tarife geht schon los. Mehrere Hundert Kombinationen, jeder will der Beste, Billigste und Tollste sein. Da ist es auch schon wieder dahin mit dem Überblick am Markt. Daher widmen wir uns in diesem und den nächsten Artikeln dieser Reihe, den grundlegenden Versicherungen für Neugründer, Selbstständige und Freiberufler.

Krankenversicherung:

Starten wir mit der Gesundheitsabsicherung, dem Schutz bei Krankheit und deren Folgen. Obwohl windige Verkäufer schnell den Weg in die PKV favorisieren und einen Tarif verkaufen wollen, machen Sie sich in Ruhe Gedanken. Sie müssen erstmal gar nichts. Nicht in die Private Krankenversicherung, nicht sofort unterschreiben und auch nicht bis zum Start des Gewerbes eine Entscheidung getroffen haben. Das Einzige was erforderlich ist, ist eine Absicherung im Krankheitsfall. Diese Versicherungspflicht regelt u.a. der §193 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Natürlich können Sie auch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben, das wird aber gern verschwiegen. Dabei gelten für Bezieher von Gründungszuschuss sogar andere Mindesteinkommen, was zu reduzierten Beiträgen führt. So kann der Gründer sich heute in der GKV für 198,01 EUR zzgl. 28,11 EUR Pflegeversicherung versichern. Dort wird- für eine begrenzte Zeit- ein Mindesteinkommen von 1.277,50 EUR zu Grunde gelegt. Bekommt der Selbstständige diesen Zuschuss jedoch nicht, oder ist er bereits tätig, so liegt das anrechenbare Mindesteinkommen bei 1.916,25 EUR. Dadurch erhöht sich der Beitrag auf 297,02 EUR zzgl. 42,16 EUR für die Pflegepflichtversicherung. Das ist auch der Betrag, auf den es nach der Zuschussphase steigt, egal ob das Einkommen diesen Wert überhaupt erreicht.

Andererseits kann die GKV Beiträge mehrere Jahre nachberechnen. So wird erst im Nachhinein das Einkommen festgestellt, der Beitrag nachgefordert und die neue Vorauszahlung festgelegt. Daher kann es durchaus bei „gut laufendem Geschäft“ zu hohen Nachzahlungen kommen.

Wer also über diesen Einkommenssätzen plant, für den bietet sich die Option in der PKV auf jeden Fall als Variante an. Dabei sind aber eine Vielzahl von Fragen zu beantworten, Kriterien zu besprechen und Auswahlmöglichkeiten anzuschauen. Das geht mit einem Onlinerechner dann nicht mehr. Hier ist ein spezialisierter Makler zu empfehlen. Vermeintlich unabhängige Vertriebe, Finanzoptimierer oder Vermögensberater sind dann doch nicht so unabhängig, wie es auf den ersten Blick erscheinen soll.

Die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung sind sehr verschieden, so wie auch die berufliche und private Situation eines jeden verschieden ist. Eine erste Zusammenstellung der Fragen die geklärt werden müssen, finden Sie z.B. in den Auswahlkriterien.

Nachdem Sie sich Ihre Gedanken gemacht haben, Eventualitäten bedacht sind und viele Fragezeichen im Kopf herum schwirren, öffnen Sie doch bitte den Kriterienfragebogen zur privaten Krankenversicherung (PDF, ausfüllbar). Dieses Dokument dient der weiteren Auswahl und soll die Grundlage für das erste Beratungsgespräch bilden. Danach wird Ihnen der spezialierte Berater Tarife, Gesellschaften und Möglichkeiten aufzeigen, das „Für und Wider“ besprechen und Ihnen die Entscheidung für oder gegen die Private Krankenversicherung, für oder gegen den passenden Tarif oder eine Gesellschaft erleichtern. Abnehmen kann und soll er diese Entscheidung aber nicht- Sie müssen (mit seiner Hilfe) entscheiden und dauerhaft auch hinter der Entscheidung stehen.

Im nächsten Beitrag geht es dann weiter mit den Bereichen Krankentagegeld, Beitragssicherung im Alter und der wichtigen Absicherung der Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit.

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über den Gast-Autor:Selbstständigkeit und KrankenversicherungSven Hennig, ist seit mehr als 15 Jahren in der Branche tätig, seit 2000 ausschließlich als Spezialmakler für die Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Neben seiner Tätigkeit als Makler betreibt er einen Blog zur PKV und BUund ist als Referent für Makler, sowie als Fachautor tätig.

 

Die Beratung ist via Telefon und Internet bundesweit möglich und umfasst alle Fragen zur PKV, BU und Vorsorge.
Neben dem Onlineprotal findet man Sven Hennig auch bei XING sowie bei Twitter unter @svhennig und @online_pkv_de.