Geringfügige Beschäftigungen sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Geben sie doch vielen Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit Geld hinzuzuverdienen. Gerade während des Studiums, im Rentenalter oder wenn man gerade keine Haupttätigkeit hat, bietet diese Art des Arbeitsverhältnisses eine Teilhabe am Arbeitsmarkt, das monatliche Einkommen etwas aufzubessern.
Ab 01.10.2022 werden unter anderem Anhebung Verdienstgrenze und Erhöhung Mindestlohn diesen Bereich vermutlich noch etwas attraktiver machen.
Im Bundesgesetzblatt Nr. 22 vom 30.06.2022 wurde das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn […]“ bekanntgegeben. Verabschiedet wurde dieses Gesetz am 28.06.2022. Neben der Änderung des Mindestlohngesetzes, wurden noch weitere Gesetze geändert oder ergänzt, wie z.B.:
- Änderung des Berufsbildungsgesetzes
- Änderung des Altersteilzeitgesetzes
- Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
- Ebenso das Fünfte, Sechste und Elfte Buch Sozialgesetzbuch
Das detaillierte Gesetz und somit die kompletten Änderungen, findet Ihr nachstehend im verlinkten PDF:
Was ändert sich? – Das Wichtigste im Überblick
Die Verdienstgrenze
Zum 01.10.2022 erhöht sich die Verdienstgrenze auf 520 EUR im Monat. Ebenso steigt der Mindestlohn auf 12 EUR pro Stunde. Weiterhin wurde dieses Mal eine Dynamik eingebaut, das heißt, erhöht sich der Mindestlohn, erhöht sich auch die Verdienstgrenze.
Anhebung Verdienstgrenze = Mehr Lohn?
Nur weil die Verdienstgrenze angehoben wird, heißt das nicht, dass Arbeitnehmer:innen automatisch mehr Lohn bekommen. Dies ist abhängig von den vereinbarten arbeits- und/oder tarifrechtlichen Vereinbarungen.
Worauf die Arbeitgeber:innen jedoch achten müssen, ist, dass auch Minijobber:innen einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Sollte dieser nicht bereits 12 EUR oder mehr betragen, so muss der Lohn ab dem 01.10.2022 entsprechend der neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Höchstgrenze Arbeitsstunden
Wie viele Stunden gearbeitet werden dürfen, hängt natürlich in erster Linie vom Stundenlohn ab. Beträgt der Stundenlohn 12 EUR, dürfen im Monat höchstens 43,33 Stunden gearbeitet werden.
Was gilt es noch zu beachten?
Natürlich sind viele Faktoren zu beachten, welche mit einem Minijob einhergehen, wie z.B.:
- Überschreitung der jährlichen Verdienstgrenze
- Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze von 520 EUR
- Rentenversicherung
- Übergangsregelungen
- Auswirkung der Verdienstgrenze für Rentner:innen
- usw. usf.
Für weitere, vor allem vertiefende, Informationen findet Ihr bei der Minijobzentrale oder in diesem FAQ.
Mein Kollege hat vor kurzem einen Blogbeitrag zum Thema geringfügige Beschäftigung im Allgemeinen verfasst, der vielleicht für Euch auch interessant ist, um einen Überblick zu bekommen.