Als ich damals den Weg in die Selbständigkeit ging, wusste ich nur, dass man ein Gewerbe anmelden müsse. Es gibt aber auch Bereiche, da ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig.
Natürlich hatte ich schon von der „Alternative“ zum Gewerbe Freiberufler:in gehört, dachte aber, dies betrifft nur Berufsgruppen wie Anwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen und niedergelassene Ärzt:innen. Die Möglichkeit der Freiberuflichkeit geht aber über die genannten Gruppen hinaus. Aber wer kann in die Freiberuflichkeit und wo ist ein Gewerbe notwendig?
Dem Bereich der freien Berufe widmet sich die Ausgabe 17 (Ausgabe Juni 2012) der GründerZeiten. Was sind eigentlich freie Berufe? Was heisst Katalogberufe, ähnliche Berufe oder Tätigkeitsberufe? Was sollte man berücksichtigen? Ist Scheinselbständkeit ein wichtiger Aspekt den es zu beachten gilt? Wo und was muss angemeldet werden? Gelten besondere Rechtsfragen für Freiberufler:innen? Welche Rechtsformen sind möglich? Auf diese Fragen und noch ein paar Punkte mehr geht GründerZeiten 17 ein.
Die Broschüre GründerZeiten wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegeben.
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