Beschäftigt Ihr Mitarbeiter:innen, so fällt in der Regel auch Lohnsteuer an. Zum Ende eines Kalenderjahres oder im Falle eines Austrittes der Mitarbeiter:innen aus der Firma, muss eine Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt erfolgen und die Mitarbeiter:innen bekommen einen Ausdruck bzw. die Lohnsteuerbescheinigung auf elektronischem Wege bereitgestellt.
Arbeitnehmer:innen ist die Lohnsteuerbescheinigung nach dem amtlichen Muster auszustellen, welches Ihr nachstehend als PDF zum Download findet.
Die Lohnsteuerbescheinigung dient den Arbeitnehmer:innen als Nachweis des tatsächlichen Lohnsteuerabzuges und muss immer für das laufende Jahr bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres übermittelt werden. Bei unterjährigen Austritten erledigt man dies in der Regel direkt mit dem Austritt der Mitarbeiter:innen. Natürlich muss die Übermittlung authentifiziert, also mit Elsterzertifikat, erfolgen und kann sowohl über ElsterOnline, das ElsterFormular wie auch durch in Lohnprogramme integrierte Elster-Anwendungen erfolgen.
Selbstverständlich wird in den Lexware Programmen der lohn+gehalt Reihe die Lohnsteuerbescheinigung entsprechend dem Muster enthalten sein. Die Lohnsteuerbescheinigung 2015 findet Ihr in den lohn+gehalt Versionen 2015, welche voraussichtlich im November/Dezember 2014 erscheinen werden.