Buchführung, Steuerdaten senden, Steuererklärung einreichen – all das ist für Unternehmer:innen Alltag. Aber was, wenn sich das Finanzamt zur Aussenprüfung ankündigt? Aussenprüfung?
Ja, was bedeutet denn das überhaupt, so eine Aussenprüfung des Finanzamtes? Laut Wikipedia ist eine Aussenprüfung
eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.
Und welche Rechte und Mitwirkungspflichten hat man da als Steuerpflichtige:r, wenn eine solche Prüfung ansteht? Dazu gibt es ein Hinweisschreiben der Finanzbehörden, welches der Prüfungsanordnung gemäss §196 AO beizufügen ist. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben [- IV D 2 – S 0403 – 3/01 – (BStBl I S. 502)] vom 20.01.2001.
Das Hinweisschreiben findet Ihr nachstehend als PDF zum Download.
Steht eine Prüfung bei Euch im Haus an, bekommt Ihr dieses zwar sowieso zugesandt, aber es schadet meiner Meinung nach nicht, wenn man als Steuerpflichtige:r diese Information auch bereits im Vorfeld kennt und es sich ganz in Ruhe durchlesen kann.
Quelle: BMF DOK2013/0958391