Nahezu jede/r Selbständige bzw. Freiberufler:in wird sie kennen: die Einnahmeüberschussrechnung. Jede/r Unternehmer:in die/der nicht bilanziert darf sich in der Regel mit dem Thema Einnahmeüberschussrechnung befassen. Diese vereinfachte Gewinnermittlungsart wird auch gern als 4/3-Rechnung bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt vom zugrundeliegenden Paragraphen 4 Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes.
Jedes Jahr passen die Finanzbehörden die entsprechenden amtlichen Formulare und Vorgaben an. Daher gibt es die Formulare für das laufende Jahr meist erst im Herbst des selbigen.
Die Anlage EÜR 2013 wurde nun veröffentlicht und kann inkl. Anleitung nachstehend als PDF heruntergeladen werden.
In den Lexware buchhalter-Versionen wird das Formular dann mit den Jahresversionen 2014 verfügbar, welche im November/Dezember erscheinen.