Wer gewerblich oder auch freiberuflich tätig ist, hat auch in den meisten Fällen mit dem Thema Umsatzsteuer zu tun. Es gibt unterschiedliche Fristen für die Abgabe der Steuermeldungen. Für gewöhnlich muss bis zum 10. eines Folgemonats bzw. Folgequartals die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das zuständige Finanzamt eingereicht werden.
Natürlich hat man als Unternehmer ja noch ein paar andere Sachen zu tun, als sich um diese Steuerdinge zu kümmern. Wichtig ist es aber dennoch. Zwischen letztem Tag des Monats und Abgabetermin liegen nun aber eben nur 10 Tage und davon mind. 2 Wochenendtage. Da kann das mit der fristgerechten Abgabe schon bei dem ein oder anderen etwas knapp werden.
Für soetwas gibt es die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung. Meine Kollegin Christiane Hartramf erläutert im nachstehenden Video was eine Dauerfristverlängerung ist und wie das Ganze im Lexware buchhalter pro durchgeführt wird. In den anderen Versionen des Lexware buchhalter ist diese Vorgehensweise vergleichbar.
Video zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar – daher entfernt
Das Video – übrigens eine Aufzeichnung einer offiziellen Lexware Online-Schulung – dürfte die Thematik doch recht anschaulich erläutert haben, auch wenn der Ton stellenweise etwas ungünstig ist. Habt Ihr noch Fragen zu dem Thema?