ELStAM – diese Abkürzung steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Im Allgemeinen wird es auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet.

Für das Jahr 2011 wurden bereits keine Lohnsteuerkarten mehr in Papierform ausgestellt. Der Gesetzgeber hat im Oktober 2010 mitgeteilt, dass die Lohnsteuermerkmale bzw. die Lohnsteuerkarten 2010 für das Jahr 2011 Ihre Gültigkeit behalten. Ab dem 01.01.2012 sollte dann das neue elektronische Verfahren starten.

Wie ich bereits am 02. November berichtet habe, verschiebt sich der Start des ELStAM-Verfahrens. Ein Beginn soll wohl im Laufe des 2. Quartals 2012 erfolgen. Ein genauer Starttermin steht derzeit jedoch noch nicht fest.

Wie ist bis dahin zu verfahren?

Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt bis zum Verfahrensstart weiterhin gültig. Über weitere Details zum Lohnsteuerabzug ab Januar 2012 wird das Bundesfinanzministerium (BMF) mit entsprechenden Schreiben informieren.

Was ist in Lexware lohn+gehalt zu beachten?

Um die in den Stammdaten der Mitarbeiter:innen hinterlegten Freibeträge auch für das Jahr 2012 übernehmen zu können, wartet Ihr mit dem Jahreswechsel aus Dezember 2011 in Januar 2012 bitte bis zum Erscheinen der Januar Aktualisierung und installiert diese vor dem Wechsel des Abrechnungsjahres in Eurer Lexware-Software.

Die Januar-Aktualisierung wird Lexware schnellstmöglich als Download Verfügung stellen. Geplant ist dies derzeit für Ende Dezember als kostenfreier Download über LISA.

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer:innen für das Jahr 2011 bzw. 2012 über Vorlage einer Ersatzbescheinigung, behalten auch bis zum offiziellen Verfahrensstart ihre Gültigkeit.

Lexware wird die Anwender:innen rechtzeitig informieren, sobald es neue Details zum verschobenen Verfahren gibt.

Alle erforderlichen Informationen, welche für das ELStAM-Verfahren benötigt werden, stehen Euch selbstverständlich rechtzeitig zum Verfahrensstart in Eurer Lexware lohn+gehalt Version zur Verfügung.