Alle, die beim googeln auf diesen Beitrag gestossen sind und nun hoffen hier eine Anleitung zu finden, wie die Überschrift dieses Artikels erfüllt wird, muss ich leider enttäuschen. 🙂
Immer wieder gibt es sehr seltsame aber auch witzige Suchbegriffe, über die Menschen auf meinen Blog gelangen. Heute war es u.a. „lexware aktivierung umgehen“.
Sicherlich, es ist vielleicht nicht ungewöhnlich, dass es Personen gibt, welche nach diesem Thema suchen. Es ist richtig, dass die Software von Lexware Geld kostet. Auch ist mir die Diskussion über Lizenzgebühren und OpenSource nicht fremd. Aber wenn jemand nach der Begrifflichkeit „lexware aktivierung umgehen“ googelt, dann heisst es doch, dass er ein Lexware Programm installiert hat und nun lediglich die Aktivierung umgehen möchte.
Hierfür wiederum kann es zwei Gründe geben:
1) Der Nutzer hat Bedenken, dass mit der Aktivierung irgendwelche persönlichen Daten übertragen werden.
2) Der Nutzer hat die Software nicht regulär erworben und möchte sie aber dennoch als Vollversion uneingeschränkt nutzen.
Bei Punkt 1 kann ich solche Bedenken grundsätzlich verstehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit – wie man es bereits von Microsoft Windows oder Office kennt, die Aktivierung telefonisch durchzuführen. Daher halte ich Grund 1 für recht unwarscheinlich.
Zu Punkt 2 kann ich nur sagen: wenn einem der Preis für eine Software bzw. eine Lizenz zu hoch erscheint, muss man sich nach etwas anderem, günstigerem umschauen. Personen, die Lexware einsetzen, sind in der Regel Selbstständige, Freiberufler:innen, kleine und mittelständige Firmen etc. Auf alle Fälle betreiben diese Menschen ein Gewerbe/ein Unternehmen und haben das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Gleich welche Leistung diese Personen anbieten, gern möchten sie für diese Leistung bezahlt werden. Wenn man also Lexware Software einsetzen möchte, sollte man meiner Ansicht nach auch dafür bezahlen. Genauso wie bei jeder anderen Software auch. Ist einem die Software den Preis nicht wert, dann sucht man sich etwas anderes – günstiger oder eben Freeware. Bei anderen Dingen im täglichen Leben macht man dies schliesslich auch.
Will man die Software jedoch nutzen, heisst es doch quasi: ich finde die Software gut und diese erfüllt meinen Zweck – aber ich möchte hierfür kein Geld ausgeben. Wünscht Ihr Euch eine solche Einstellung von Euren Kund:innenen? Sicherlich nicht!
Bei diesem Thema bin ich sehr gespannt auf die Kommentare… 😉
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Was macht man aber in dem Fall, das ich an 2 Orten die Software nutzen möchte da ich 4 Tage an der einen Adresse wohne und 3 Tage an einer anderen. Soll ich mir für diesen Fall dann 2x die Software kaufen oder was soll ich dann tun.
Hallo Seals,
wie machen Sie es denn mit Microsoft Office, oder dem Windows Betriebssystem? 🙂
Sicher gibt es Umstände, in denen eine mehrfache Nutzung einer Linzenz Sinn macht. Aber dies ist recht schwierig zu kontollieren und der nächste kommt und braucht es für 3 Standorte, da er am Wochenende noch bei den Eltern etwas machen will etc. Dann hier das Produkt auf einem Laptop installieren, den kann man bequem mitnehmen. 🙂
Wenn ein Server genutzt wird, kann man auch über Remotetools arbeiten. 😉
sehr witzig!!!
Kann ich gar nicht darüber lachen.
Rechner abgestürzt, Betriebssystem neu aufgesetzt Lex-BH mag Aktivierung Meldung Serial ist bereits vergeben.
Sehr erheiternd lieber Steve, vielleicht solltest mal das Buch lesen wie gewinnt man Freunde, denn mit so schlechten Spässen bestimmt nicht. Bei nächster Gelegenheit fliegt Lexware raus, Herr Lexware Programmberater!!!
Hallo Hans,
wie ausgesprochen sachlich und charmant…
Es ist gut, dass Du nicht darüber lachen kannst. Ich finde es nämlich auch gar nicht lustig, sondern habe diesen Artikel durchaus ernst gemeint.
Wenn das Produkt bereits aktiviert ist, dann kommt natürlich eine solche Meldung bei einem weiteren Versuch. Ist schliesslich Sinn & Zweck der Sache!
Verstehe aber Deine Empörung nicht. Für gewöhnlich sollte eine Hotlinenummer angegeben sein (in der Regel 0800-xxxxxxx, oder gleich die telefonische Aktivierung wählen) an die man sich bei Aktivierungsproblemen wenden kann und hier hilft man dann weiter. Microsoft praktiziert dies übrigens ähnlich.
Und danke für den Hinweis mit dem Buch. Wahrscheinlich hast Du mich einfach missverstanden, da Du schreibst „mit solchen Spässen“… nochmal: der Artikel ist keineswegs spassig gemeint! Ganz und gar nicht! Tut mir leid, wenn dies falsch bei Dir angekommen ist!
Der Herr Lexware-Programmberater wünscht Dir für die Zukunft alles erdenklich Gute und viele neue Freundschaften!
Hallo Steve,
ich möchte Dir noch einen 3. Grund für das legale „Aktivierung umgehen“ geben.
Ich habe die Lexware (faktura+Auftrag plus) völlig regulär gekauft (Mediamarkt).
Dann habe ich sie installiert und wollte sie aktivieren.
Dazu bietet Lexware ja 3 Möglichkeiten an:
a. online über eigenen PC,
b.online über fremden PC oder
c.telefonisch
Da zur Zeit offline habe ich mich für die telefonische Aktivierung entschieden.
Man kennt das ja schon von Microsoft, Installationskennung durchgeben und anschliessend Aktivierungscode erhalten.
Denkste!
Nach gefühlt unendlich langer Wartezeit wurde ich von der Hotline nach der Kundennr. gefragt.
Habe ich nicht, weil ich ja nicht bei Hauffe selbst, sondern über einen Distributor gekauft habe.
Dann wurde meine komplette Adresse nebst Telefonnr. erfragt. Macht ja nix, hab‘ nix zu verbergen. Ich erwähn das nur, weil Du die Anonymität bei Lexware so lobst.
Aber dann kam der Hammer: eine telefonische Aktivierung sei nicht möglich, ich möge diese online machen. – Halloo ??!
Ich hab’s am nächsten Tag nochmal versucht, weil ich dachte, ich hätte das alles nur geträumt – gleiche Antwort:
Aktivierung nur online möglich!
So sieht es tatsächlich im Hause Lexware aus.
Ich überlege, ob ich deswegen jetzt einen Anwalt nehme oder aus Zeitmangel das Produkt einfach in die Tonne trete. Natürlich hege ich insgeheim noch die Hoffnung, dass Du mir evt. weiter helfen kannst – wie gesagt, ganz legal, bin auch bereit sämtliche Daten zu liefern.
Eigentlich müsste Dir ja auch was dran liegen, denn was nutzt das tollste Programm wenn der Service es so vermasselt.
Gruß, Peter
Hallo Peter,
danke für den Beitrag. Das Beispiel zeigt, dass hier auch was schief laufen kann. Ein Grund, eine Aktivierung zu umgehen ist es meiner Ansicht nach jedoch nicht.
Die Freigabe sollte eigentlich auch auf dem von Dir beschrittenen Wege funktionieren. Wenn Du noch keinen Kundenaccount hast (da ja im Grossmarkt gekauft) sollte es nicht all zu schwer sein, Dir einen anzulegen.
Warum Menschen gleich immer mit dem Thema Anwalt kommen ist mir noch nicht so recht klar. Klar liegt mir etwas daran, dass Lexware-Anwender zufrieden sind und vernünftig mit ihren Programmen arbeiten können. Ist ja einer der Gründe, warum ich dies Blog hier habe. Zaubern kann ich aber auch nicht… Aber ich schau mal, ob ich da etwas herausfinden kann und melde mich dann wieder.
Steve, „Mit dem Blog möchte ich AnwenderInnen bei ihrer Arbeit mit den Produkten weiterhelfen. “ – inwiefern hilft dieser Beitrag bei der Arbeit „mit den Produkten“?
Lexware financial office hat geschickterweise keine Möglichkeit der Deaktivierung über die Software, das muss vom Lexware Support Center erledigt werden, nach Anruf, mit Erreichbarkeit von 8-18h. Ich habe eine Einzelplatzversion legal erworben und möchte sie auf einem Desktoprechner am Arbeitsplatz und – manchmal – einem Notebook nutzen; ich brauche aber immer nur eine Lizenz und will nicht mehrere Lizenzen kaufen. Das geht offenbar nur nach persönlichem Anruf was ich sehr umständlich und nutzerunfreundlich finde.
Zum letzten Kommentar hatten Sie 2013 geschrieben: „Aber ich schau mal, ob ich da etwas herausfinden kann und melde mich dann wieder.“ und sich offenbar nicht mehr gemeldet. Ich wäre allerdings für eine Meldung zu meinem Anliegen dankbar. Freundliche Grüße.
Hallo Andreas,
sorry, wenn Dir der Beitrag nicht hilft. Die von Dir zitierte Aussage bezieht sich ja auch das Blog, also nicht einen spezifischen Beitrag sondern das Blog allgemein. Es gibt z.B. auch Beiträge, welche mit den Produkten an sich gar nichts zu tun haben. Und es gibt eben auch Beiträge, wie den obigen, mit dem ich solche Dinge thematisiere.
Zu Deinem Sachverhalt: mit einr Lizenz an 2 unterschiedlichen PCs arbeiten ist lizenzrechtlich nicht vorgesehen, also nicht erlaubt. Da hilft auch kein Anruf bei der Hotline. Hier ist evtl. financial office plus die richtige Version für Dich? Der Mobilmodus dürfte genau das sein, was Du suchst/brauchst.
Was die Rückmeldung bei Peter betrifft: das war 2013, ich kann Dir beim besten Willen nicht mehr sagen, was und wie ich das geklärt habe. Evtl. via E-Mail direkt, evtl. konnte ich nichts weiter herausfinden… Ich weiss es nicht (mehr), sorry, ist schlicht zu lange her.
Hallo,
Ich habe die Daten vom Steuerberater auf Festplatte kopiert. Warum kann ich diese Daten nich auswählen, um Sie (aus Datev) in Lexware zu importieren?
Ich will die Buchhaltung für die vergangenen Monaten vom Datev in Lexware Standard Version importieren. Vielen Dank.
LG
Nasir
Ihr lieben Lexwarer, ich kann es nicht verstehen, dass man die gekaufte Buchhaltung nicht mit nach Haus nehmen kann. Diese läuft auf einem Stationär – PC(Firma) und die Sicherung auf dem Notebook. Nun wäre es eine Leichtes die Freischaltung so anzuordnen, dass die PC`s, die in der Firma arbeiten, angegeben werden und für einen niedrigen Pauschbetrag freigeschaltet werden. So läufts nur noch mit Groll. Ich habe hier zig weitere Dienstprogramme aber das Ihre ist nun das kleinlichste und auch das teuerste. Einfach mal darüber nachdenken, so ist es jedenfalls nicht gut!
Hallo Mikel,
zunächst: ich bin nicht Lexware, lex-blog.de und lex-forum.net sind auch keine Angebote der Firma Haufe-Lexware.
Die Lizenzbedingungen waren schon immer so, dass mit einer Lizenz nur eine Installation auf einem PC erlaubt war (ich nehme an, darauf spielst Du an?). Wenn dies früher durch die Mehrfachnutzung einer Serinenummer nicht unterbunden wurde, bedeutet dies ja nicht automatisch, dass es erlaubt ist. Die Lizenzbedingungen werden bei der Installation bestätigt.
Welches Programm hast Du denn in Nutzung? Evtl. ist ja der Mobil-Modus etwas für Dich?
ich habe genau das gleiche Problem mit dem Lexware Hausverwalter plus 2019. Ich möchte ja lediglich ab und zu Zuhause arbeiten und eine mobile Installation. Die Software hat 460,- Euro gekostet ! Da kann man schon so etwas erwarten, ohne dass ich mir die Software nochmals kaufen muss. Meines Wissens gibt es für den Hausverwalter keinen Mobil – Modus. Ich war bisher großer Lexware Fan und arbeite auch mit Financal Office plus. Sehr ärgerlich !!
Sorry, aber diese Aussage verstehe ich nicht. Du erwirbst eine Nutzungslizenz für einen Arbeitsplatz, dabei spielt der Preis keine Rolle. Wenn Du es auf zwei Arbeitsplätzen nutzen möchtest, sind eben 2 Lizenzen notwendig. Das ist bei vielen anderen Herstellern von Software nicht anders.
Den Mobil-Modus gibt es leider nur für buchhaltung plus, faktura+auftrag plus und lohn+gehalt plus sowie financial office plus. Aber auch das ist ja keine Neuerung, sondern auch schon immer so.
SORRY, aber ich arbeite ebenso mit dem Lexware Buchhalter plus und zwar für wesentlich weniger Geld EBENSO ab und zu von zu Hause aus auf dem Laptop. So. Wo ist das Problem ? Der Hausverwalter ist überhaupt nicht umfangreicher als der Buchhalter. Ausserdem weiss sich jetzt immer noch nicht, was eine Zusatzlizenz kostet, aber ich muss nach Meinung des Fachhandelspartners noch eine Vollversion kaufen ? Klar !
Liebe Birgit,
ich diskutiere gern über alle möglichen Themen, aber ich bitte eine sachliche Art und Weise dieser Diskussion zu wahren. Wenn wir uns darauf als Mindestmass einigen können?
Ob Lexware hausverwaltung weniger umfangreicher ist als Lexware buchhltung ist in diesem Zusammenhang doch gar nicht Thema. Ich habe die Lizenzbedingungen nicht gemacht, aber sie sind da und man muss sich daran halten.
Dass Du mit buchhaltung plus auch von zu Hause aus arbeiten kannst, liegt schlicht daran, dass es bei buchhaltung plus den Mobil-Modus gibt. Für hausverwaltung gibt es leider keinen Mobil-Modus, das hatte ich schon erwähnt. Auch dafür kann ich leider nix. 🙁 Du kannst das aber gern an Lexware als Feature-Wunsch richten. Je mehr Feedback dazu eingeht, umso eher wird sich hier ggf. etwas bewegen.
Was das Thema Zusatzlizenz betrifft: es gibt keine für hausverwaltung. Es gibt das Produkt, welches eine Nutzungslizenz für einen Arbeitsplatz beinhaltet. Möchtest Du an mehr als 1 Arbeitsplatz damit arbeiten sind entsprechend viele Versionen zu erwerben. Auch dafür kann ich nix, es ist schlicht aktueller Sachstand/Stand der Lizenzbedingungen.
Hallo,
mir ist folgendes passiert, habe Finanzmanager 2017 gekauft, online registriert und ein Jahr genutzt.
Alle Updates wurden online installiert.
Doch plötzlich ohne Grund und mein Zutun konnte das Programm genau nach einem Jahr die Datei fairuse.dll nicht mehr finden ! ! Das ist die Datei, wo die Aktivierung hinterlegt wird.
Eine Neuinstallation war ab dem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Firmen Haufe und Lexware antworteten auf keinen Brief oder Mail. Selbst das Einschreiben mit Rückschein wurde nicht angenommen ! ! !
Macht Euch selber Gedanken darüber ! ! !
Hallo Klaus,
es tut mir leid, dass Du diese Schwierigkeiten hast. Die unterschwellige Unterstellung, wie zum Schluss Deines Kommentars, mag ich jedoch hier nicht. Bei Problemen findet sich auch eine Lösung, da braucht es solche Dinge nicht.
Gern versuche ich, Dir bei der Lösung behilflich zu sein, bitte Dich jedoch, dazu in die Community unter http://lex-forum.net zu wechseln und Dein Thema dort erneut einzustellen. Bitte dann auch mit angeben, ob es wirklich die fairuse.dll Datei war/ist oder nicht doch die fairuse.xml? Weiterhin bitte angeben, wie genau Du bei Deinen Versuchen der Neuinstallation vorgegangen bist (Schritt-für-Schritt bitte).
Danke.
na ja, es ist schon blöd! Es ist überhaupt kein Problem, wenigstens 2 Rechner personenbezogen laufen zu lassen. Es passiert schon mal, das sich einer verabschiedet und man kann dann wenigstens auf den anderen weiterarbeiten ohne die Einplatzlizenz zu gefährden oder auszunutzen. Ausserdem ist es nicht ganz richtig, wenn man behauptet bei Microsoft Office geht das auch nicht. Ich arbeite von allen Orten dieser Welt mit meinem Office Programmen, Kennung eingeben und gut ist. Apple macht es doch auch so, dass man nur seine personenbezogenen Geräte bis Anzahl 3 mit der Lizenz benutzen kann. Lexware bitte nachbessern!
Ich hab ja nirgends geschrieben, dass es Problem sein, die technisch möglich zu machen. 🙂
Die Lizenzbedingungen legt jeder Hersteller anders dar, so wie sie aber sind, hat man sich daran zu halten. Wenn eine Mehrfachnutzung in den Lizenzbedingungen erlaubt ist, ist das ja ok. Ist es bei Lexware bei vielen Produkten jedoch nicht. Ich hab die Regeln nicht gemacht.
Wie bereits geschrieben: richtet es einfach mal als Feedback an Lexware. Je mehr Wünsche dieser Art eingehen, umso eher passiert in dem Bereich dann ggf. auch das Gewünschte.
Tja, Lexware ist nun ein Unternehmen das eben genau Kleinunternehmen in die Abofalle lockt.
Ursprünglich war Büro Easy eine Kauf-Software, die man jährlich updaten konnte, aber nicht musste.
2015 wurde sie still und heimlich auf ein verpflichtendes Abo umgestellt, seitdem ist der Preis um mehr als 100% gestiegen.
Die software lässt sich ab 1. April nicht mehr nutzen, man kann aber auch nur mit großen Datenverlusten oder garnicht auf eine andere Software umsteigen, da es keine kompatiblem Formate zum Exportieren gibt.
Wer die Updates nicht nutzt, z.B. weil er Büro easy nur zum schreiben von Rechnungen verwendet, muss also allein dafür dem Unternehmen Haufe, das sich großspurig als „Partner“ aufspielt, in den Rachen schmeißen, nur damit man eine Software weiternutzen kann.
Ich kann nur jedem Empfehlen: Hände weg von diesem Unternehmen und dieser Software. Ich bereue den Tag, an dem ich 2005 auf die Werbeversprechen reingefallen und auf dieses Produkt umgestiegen bin.
Hallo Dietmar,
Du bist offensichtlich verärgert, dies tut mir leid.
Die Aussage mit der Abofalle kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Die Regelungen sind doch vorab soweit klar. Die Software ist zeitlich befristet nutzbar.
Und auch „Wer die Updates nicht nutzt, z.B. weil er Büro easy nur zum schreiben von Rechnungen verwendet…“ finde ich etwas seltsam. Auch jemand die/der „nur“ Rechnungen schreibt muss gewisse Dinge beachten, welche eine aktuelle Version der Software durchaus erforderlich machen können.
Lexware hat diese Art Lizenzmodelle auch nicht erfunden und ist damit auch nicht Vorreiter. Ich bin kein grosser Freund von büro easy (aus anderen Gründen), aber so grundlegend verstehe ich die Programme als Werkzeuge bzw. Hilfsmittel den steuerrechtlichen und betrieblich relevanten Dingen nachzugehen und halte es daher auch für hilfreich und sinnvoll, wenn diese Helferlein auf aktuellem Stand sind.
Hallo Steve,
ich denke ich muss da jetzt auch mal was zu sagen. Bei mir ist es etwas anders. Ich benutzte Lexware Financial office Pro (gezwungener Maßen) seit 2003. habe alle 3 Jahre eine Update gekauft was preislich auch ok war für mich. Benötige die Pro weil (so wurde es mir von Support gesagt) nur diese auf einem Terminalserver läuft. Ich benötige den ganzen kram nicht also mir würde auch eine Faktura reichen oder wie es jetzt neu ist die Pro dann wohl als netzwerklizenz. Jetzt kommt das Problem. Die Daten bekomme ich nicht rüber. Da ich keine andere Wahl habe bleibe ich bei meiner 2016er stehen eine tolle Lösung habe ich noch nicht gefunden bin aber für alles offen.
Hallo Marco,
so ganz genau verstanden habe ich nicht, was bei Dir jetzt anders ist. Die Lizenzbestimmungen sind so, wie sie sind. Diese zu umgehen halte ich für nicht ok. Die Gründe spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.
Offiziell wird seitens Lexware Terminalserver gar nicht unterstützt. Ob eine f+a auf einem TS läuft, habe ich noch nicht getestet. Daten wären nur teilweise zu übernehmen, also alle Bewegungsdaten. Auftragsdaten leider nicht.
Zu Aktualität und gesetzlichen Gegebenheiten muss ich sicherlich nicht mehr ausführlich argumentieren. Letztlich ist das ein Risiko, welches jede/r Anwender:in für sich selbst einschätzen und tragen muss.